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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo,

habe gerade die die Zeitschrift Motorrad gelesen, Da stand was von den neuen Führerscheinen für Bikes.
u.a auch dass es in Zukunft keine Motorräder mehr mit Anhäger geben wird (gibt ja auch keinen Extraführerschein dafür).

Allerdings gibt es so zu sagen Bestandsschutz, wenn man den Schein schon länger hat.

Schlechte Zeiten für die entsprechenden Anhängerhersteller

#1  17.11.12, 17:11:19

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Gib mal in Suche Anhänger ein, da findest du Seiten darüber, da hast du den ganzen Winter zu lesen.
Gruß Zappa


SEi schon lang dabei
#2  17.11.12, 17:14:05

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Zappa,

weiß jetzt nicht was du mir sagen willst.

Ich meinte, es wird in absehbarer Zeit (gut wird noch ein paar Jahre dauern) keine Motorradfahrer mehr geben wird. Die mit Anhänger fahren dürfen.
Und zwar deswegen weil ihr Führerschein dass nicht mehr hergibt

#3  17.11.12, 17:40:23

Beitragssammler


Themenstarter

Zappa will sagen das wir das Thema auch schon durchgekaut haben zwinkern

#4  17.11.12, 18:09:06

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Ich wollte damit andeuten, daß es auch schon Länder gibt, wo es nicht mehr erlaubt ist, mit Anhänger einzureisen.
Außerdem war auch die Diskussion des Führerscheines ab 2013 (Zweiräder und Trikes ohne Anhänger ) hier schon das Thema.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#5  17.11.12, 18:09:27

st1100

(Mitglied mit Biete)



Ich glaube, dass Motorradfahrer überhaupt aussterben !

Das Durchschnittsalter der Biker steigt jedes Jahr um ein Jahr.
Die paar Jungspunde, die nachkommen, machen wir alten Säcke leicht durch die steigende Lebenserwartung wett.

99 % der Mopedfahrer finden Anhänger eh uninteressant bis bescheuert und wir paar Exoten halten einfach die Fahne hoch.

Ich trau mich fast wetten, dass es heute doppelt so viele Anhänger hinter Mopeds gibt als vor zehn Jahren.
Und der Anhängerfahrer ist im Durchschnitt sooo alt, dass er automatisch Bestandsschutz hat.


Tommy
#6  17.11.12, 20:04:03

st1100

(Mitglied mit Biete)



Hat jetzt schon jemand eine offizielle Quelle gefunden, wo steht, welche Führerscheinkombination man ab 2013 braucht, um einen Hänger hinter dem Motorrad ziehen zu dürfen ? (A + BE vielleicht ?)

Oder in welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, dass Hänger hinter Motorrädern mit gar keinem neuen Führerschein mehr gefahren werden dürfen ?


Tommy
#7  28.02.13, 22:08:06

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo ST1100,

das gilt alles nur für FS-Neulinge.

Wenn du den Schein schon ein paar Jahre hast kannst du beruhigt weiter mit AH am Bike fahren.

Es kommen nur "keine neuen" Fahrer mehr dazu. Weil es die Kombination AE oder so nicht gibt und wohl auch zukünftig nicht geben wird

#8  01.03.13, 11:55:15

st1100

(Mitglied mit Biete)



Ist schon klar, dass mich das nicht betrift, aber irgendwo muss das doch in einer Verordnung oder einem Gesetz stehen.
Die beim TÜV heute konnten mir keine Quelle nennen.
Ich frag mich auch wie das in Luxemburg abgegangen ist.
Das ist doch wie wenn eine Regierung sagt, ab heute dürfen keine 80er mehr rumfahren.


Tommy
#9  01.03.13, 23:05:47

Beitragssammler


Themenstarter

Ich glaube das nennt sich Fahrerlaubnisverordnung wo das dann alles drin steht.

Hier sind die Neuerungen erklärt
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelung-fuer-motorraeder-ab-2013/387737

#10  02.03.13, 08:26:44

st1100

(Mitglied mit Biete)



Zitat:
"Ob ein 18-jähriger Autolenker, der seinen Führerscheinantrag bis 18. Januar 2013 stellt, auch weiterhin Dreiradroller über 15 kW mit seiner B-Lizenz fahren darf, ist laut Bundesverkehrsministerium unklar. Reicht der 18-Jäh­rige seine Papiere am 19. Januar 2013 ein, kann er mit der Klasse B keine Dreiräder bewegen. Die neue Richtlinie sieht auch keine Anhänger mehr in den Motorrad­klassen vor."

Das kann aber heissen, für Anhänger hinter dem Motorrad brauch ich keinen extra Führerschein oder ich darf mit einem neuen Führerschein keine Hänger mehr ziehen.

Rechtssicherheit braucht eine Basis in der steht, das ist erlaubt und das ist verboten.
Du darfst nicht stehlen ist Gesetz.
Ladung darf nicht breiter als 2,55 m sein ist Verordnung.
Aber "Anhänger hinter Motorrädern dürfen mit einem Führerschein der Klasse A NICHT bewegt werden" steht scheinbar nirgendwo.

Tom


Tommy
#11  02.03.13, 13:02:41

Beitragssammler


Themenstarter

Scheint wohl wirklich wieder ein diskussionswürdiger Gesetzestext zu sein?!? dizzy

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-10-543-Motorradanhaenger.htm

#12  02.03.13, 15:08:30

Beitragssammler


Themenstarter

......Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig. Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt - für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.....

zu finden hier
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/neue-fuehrerscheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

#13  02.03.13, 15:10:45

Beitragssammler


Themenstarter

#14  02.03.13, 15:16:17

st1100

(Mitglied mit Biete)



Also bis jetzt hab ich nur lauter Pressemitteilungen gelesen, die sich meistens auf das Mitführen von Hängern hinter Trikes beziehen, für die man jetzt ja den Mopedschein braucht.

Gibts hier keine Fahrlehrer oder Ordnungshüter, die was wirklich Offizielles kennen ???

Wie heisst die Verordnung, in der das steht und wo kann ich sie in der aktuell gültigen Version einsehen?

Muss so was nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden ?

Tom


Tommy
#15  02.03.13, 17:08:01

Beitragssammler


Themenstarter

Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen

teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in

Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis

spätestens 19.01.2013 in nationales Recht umgesetzt sein.



Außerdem darf nach den Vorschriften der Richtlinie mit

der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein

Anhänger mitgeführt werden.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen

weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen.
Auch die bis zu diesem Datum erteilten

Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen weiterhin nach dem Grundsatz des

Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/die-neuen-fuehrerscheinregelungen-ab-2013-t3102892.html

#16  02.03.13, 17:56:19

Beitragssammler


Themenstarter

Oder schließ dich mal mit denen hier kurz, die sind da auch aktiv unterwegs
http://www.bikerunion.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=3299

#17  02.03.13, 18:10:23

st1100

(Mitglied mit Biete)



So - hier ist der Link zum Bundesgestzblatt - Danke für die Hilfe freuen

BGBL

Die Einschränkung hab ich da drin allerdings nicht gefunden lachen


Tommy
#18  02.03.13, 18:37:39

st1100

(Mitglied mit Biete)



So - ich war heut auf dem Landratsamt, um meine Hängerbetriebserlaubnis abstempeln zu lassen.
Hab die Wartezeit genutzt, um in der Führerscheinstelle nachzufragen, wie sich das mit der Berechtigung, mit dem Führerschein A Hänger hinter Motorrädern zu ziehen, seit Januar 2013 verhält.

Die Leiterin der Führerscheinstelle wusste nichts davon, hat nachgelesen und verglichen und hat mir gesagt, Anhänger an Motorrädern wurden in der alten Verordnung nicht erwähnt und werden in der neuen Verordnung nicht erwähnt.

Sie kann nicht herauslesen, dass sich da etwas verändert hätte.

Also hamma imma noch keine offizielle Ansage, nur schlecht recherchierte Pressemitteilungen !

Tom


Tommy
#19  05.03.13, 23:27:22

st1100

(Mitglied mit Biete)



ZITAT FAHRLEHRERVERBAND:
"Ist es erlaubt, hinter einem Motorrad einen Anhänger mitzuführen? Von manchen Stellen wurde in den zurückliegenden Wochen mit Verweis auf die dritte EG-Führerscheinrichtlinie behauptet, das sei verboten.

Das angebliche Verbot wird mit dem Fehlen von Hinweisen in der dritten EG-Führerscheinrichtlinie begründet. Weder bei den Beschreibungen der „A-Klassen“ noch bei denen der Anhängerklassen sei etwas über Motorradanhänger zu finden. In der amtlichen Begründung zur 6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.10.2011 stehen im Verkehrsblatt 3/2011 auf Seite 111 unter der Überschrift „Keine Anhängerregelung bei den Motorradklassen“ folgende Sätze: „Die Richtlinie sieht für die Motorradklassen keine Anhängerklasse vor.“ Am Ende des Absatzes heißt es: „Nach den Vorschriften der Richtlinie darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden.“

Widerspruch

Dieser Auslegung wird energisch widersprochen, und zwar mit folgenden Begründungen:

Obwohl sich schon in der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie keine Regelung für Anhänger hinter Motorrädern fand, war das Mitführen von Anhängern hinter Motorrädern bisher unstrittig und wird – vor allem im ländlichen Bereich – auch täglich praktiziert. Anzeigen oder gar Bußgeldverfahren sind in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt geworden.
Nach den EG-Führerscheinrichtlinien ist für das Mitführen von Anhängern bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) neben der Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug keine Fahrerlaubnis für eine Anhängerklasse erforderlich. Da es keine Motorradanhänger über 750 kg zG gibt, erübrigt sich hierfür eine ausdrückliche Regelung in der Richtlinie.
Die Frage, ob Anhänger hinter Motorrädern mitgeführt werden dürfen, ist in erster Linie eine fahrzeugrechtliche Frage. Sie ist sowohl in der Zulassungsverordnung (FZV) als auch in den Bauvorschriften der StVZO als zulässig entschieden.
In § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f werden „einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen“ ausdrücklich von der Zulassungspflicht ausgenommen.
In § 32 Absatz 1 Nummer 3 StVZO wird die höchstzulässige Breite für Anhänger hinter Krafträdern auf einen (1) Meter begrenzt. In § 42 Absatz 2 Sätze 1 und 2 StVZO ist geregelt, dass „hinter Krafträdern und Personenkraftwagen Anhänger ohne eigene Bremse nur mitgeführt werden dürfen, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorder- und Hinterradbremsen als Fahrzeuge mit Allradbremsen. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.“
§ 43 Absatz 4 Satz 2 StVZO lautet: „Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig, […] 2. an Krafträdern und Personenkraftwagen.“

Da der Gesetzgeber sowohl in der FZV als auch in der StVZO das Mitführen von Anhängern hinter Krafträdern ausdrücklich zulässt und dafür auch spezielle Regelungen getroffen hat, gibt es das behauptete Verbot nicht. Von in der EG-Richtlinie und der FeV nicht vorhandenen Regeln ein Verbot ableiten zu wollen, ist ziemlich gewagt."

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-10-543-Motorradanhaenger.htm


Tommy
#20  05.03.13, 23:32:28
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