[ Neue Beiträge ]
Autor Nachricht

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo miteinander,

FZV §3 Absatz(2) Satz 2 f

ein paar Fragen an die erfahrenen Hänger-Eigenbauer:

Wie komme ich konkret an eine Einzelgenehmigung für meinen zulassungsfreien Hänger ?

Macht das der TÜV ? Und dann muss ich nie wieder hin ?

Wenn ich das Nummernschild beim Schilderladen hole, welches Format ist zulässig ?
Nur ein 20 cm hohes Krad-Kennzeichen ? Wie ist das mit Saisonkennzeichen ?

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/


Tommy
#1  20.11.12, 09:18:48

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Kann den obigen Beitrag nicht mehr ändern traurig

Telefonische Aussage des TÜV:
Das Zugrohr mit der Kupplung braucht eine Bauartgenehmigung, die Achse NICHT !
Beleuchtung muss passen !
Kosten der Einzelgenehmigung ca. 80 Euro.


Tommy
#2  20.11.12, 10:34:51

Beitragssammler



Moin,

ich habe meinen Anhänger zwar nicht selbst gebaut, aber nur zur Info:

Ich habe den in Holland gekauft,
hab ihn beim Tüver meines Vertrauens hingestellt und er hat die Abnahme gemacht.
Wenn ich mich recht erinnere §21 und die Abstempelung der Papiere war nach §3.
Genau weiß ich das nicht mehr, aber das werden andere sicher noch besser wissen.
Beleuchtung,Reifen usw. war natürlich alles i.O.
Die Zugeinrichtung war eine ganz normale, die überall zu kaufen ist.
danach zum Straßenverkehrsamt, abstempeln lassen und fertig.
Kennzeichengröße (leichtkraftradgröße) hat er mir mit eingetragen.
Nummernschild hab ich machen lassen und draufgeschraubt.
Da der Anhänger Zulassungs und Versicherungsfrei ist,
braucht das Kennzeichen nicht abgestempelt zu werden.
Der Anhänger muß zukünftig auch nicht mehr zum TÜV.

Viel Erfolg bei der ganzen Sache.

Viele Grüße

H.-P.

P.S. Anbei 2 Bilder von einem Anhänger der ebenfalls (mittlerweile) als Zulassungsfreier Anhänger unterwegs ist. freuen
Diese Anhänger sind selbstgebaut, also nicht entmutigen lassen......




#3  20.11.12, 12:07:46

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo H.P.

Danke für Deine Erfahrungen.

Den "Airstream" hab ich im Tourenfahrer schon bewundert.

Der hat mich letztendlich ermutigt, mein seit vergangenem Februar auf Eis liegendes Projekt endlich doch noch anzupacken.

Kennst Du die Besitzer der beiden Hänger oder kannst Du nen Kontakt nennen ?

Nächste Woche fahr ich mit meiner AHK zum TÜV.
Wenn das erledigt ist, folgt der Hänger.
Das ist alles doch viel einfacher, als ich zuerst befürchtet habe.

Grüsse - Tom


Tommy
#4  20.11.12, 13:15:21

Beitragssammler



Hallo Tom,

hier noch ein Auszug aus einer Mail des Airstream Besitzers:

"Richtig ist jedenfalls ein DIN A4-Gutachten nach § 21 StVO und auf dessen Rückseite die Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nach §10 Abs. 8 FZV zu kennzeichnen ist. Früher nannte man das (ungesiegelte und ungeTÜVte) Kennzeichen am Anhänger "Wiederholungskennzeichen", weil typischerweise die Nummer des Zugfahrzeugs wiederholt wurde. Heutzutage kann man - zur vollständigen Verwirrung der Rennleitung - ein ungesiegeltes Kennzeichen irgendeines auf sich selbst zugelassenen Fahrzeugs nehmen."

Viele Grüße

H.-P.

#5  20.11.12, 15:58:44

Beitragssammler



Die Eigenbauten sind ja gigantisch, das hat was!

Aber eher was für Veranstaltungen, im realen Betrieb leider unbrauchbar


#6  20.11.12, 16:09:12

Beitragssammler



Zitat:
Aber eher was für Veranstaltungen, im realen Betrieb leider unbrauchbar


Hmmm, ich weiss nicht.
Ich habe Bilder gesehen wo er mit dem Teil durch die Nordschleife gefahren ist.... freuen

Klar ist natürlich nicht mit einem "Einradanhänger" zu vergleichen, er ist auch bei jeder Verkehrskontrolle immer der erste der Rausgezogen wird.
Aber auf Treffen (wofür die Dinger eigendlich auch gebaut worden sind", perfekt. lachen

Aber da gehen halt die Meinungen auseinander, er braucht nicht im Zelt zu schalfen, er hat immer seinen Wohnwagen dabei.

Ok, die Vulcanier machen ja auch keine Treffen in einem Hotel oder ähnliches.
Aber bitte jeder so wie er möchte. (Nicht das sich jetzt wieder einer auf den Schlips getreten fühlt)

Mein Dingen sind die Hoteltreffen auch nicht, dafür brauch ich sicher noch ein paar Jahrzehnte..... zwinkern

Viele Grüße

H.-P.

#7  20.11.12, 16:56:29

Beitragssammler



Tja der Weiße ist zu breit und der Silberne zu schwer, man achte auf den Stand der Achse und das Ende der Deichsel ( Stützlast? 80kg?) Von hinten betrachtet, sehr hoch, wenn da am Meer der Wind reingeht, was denkst Du? Oder auf der Autobahn?

Ich denke wenn Du damit in eine Kontrolle kommst, dann war es das.

Ich schlafe jede Nacht in meinem Bett! Siehe Foto, in einem richtigen Bett!

In der Nordschleife brauchst Du keine Straßenzulassung auch kein Nummernschild oder Tüv alles wird gut




#8  20.11.12, 17:26:08

Beitragssammler



Hallo GWW,

schönes großes Zelt was du da mit hast.
Alle Achtung was alles in deinen Anhänger geht. freuen

Beide Anhänger haben die Zulassung und entsprechen der Gesetzgebung.
Die Fotos wurden gemacht als der Airstreamer noch keinen TÜV hatte.
Er hat sich fast 2 Jahre mit den Graukitteln gezankt..... abgelehnt

Was die Stützlast angeht, ist natürlich klar, ist die höher als bei einem Anhänger.
Bei dem Airstreamer handelt es sich allerdings auch um einen Sattelauflieger und keinen "normalen" Anhänger.

Windempfindlichkeit dürfte auch höher sein, als bei einem niedrigen, des iss doch kloar..... lachen

LG

H.-P.

#9  20.11.12, 20:10:32

Beitragssammler



Das Ist für H.P.

Heutzutage kann man - zur vollständigen Verwirrung der Rennleitung - ein ungesiegeltes Kennzeichen irgendeines auf sich selbst zugelassenen Fahrzeugs nehmen."

8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.


Was sagt mir das? Für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf

Was sagt mir das? Mein AH, wer oder was ist das Zugfahrzeug? Meine Mopeds, von GL Nr.1 ist das Folgekennzeichen GL 2u3 ziehen den Hänger auch weil Kennzeichen Nr.1 Ein Zugfahrzeug ist und auf mich als Halter verweist.

Diese Aussage ist falsch von H.P. :Heutzutage kann man - zur vollständigen Verwirrung der Rennleitung - ein ungesiegeltes Kennzeichen irgendeines auf sich selbst zugelassenen Fahrzeugs nehmen."

Die Polizei ist nicht verwirrt, aber die, die das glauben über die Post. Bußgeld, Finanzamt u.s.w.


Deshalb konnte ich das nicht so stehen lassen alles wird gut

Richtig lesen und verstehen, na ja.

#10  20.11.12, 20:28:19

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hab den Artikel im Tourenfahrer gerade noch mal nachgelesen.
Der Airstream wiegt unter 200 kg und die gewogene Stützlast auf der Kugel sind 46 kg, da wo normalerweise der Beifahrer sitzt, auf sechs soliden Stützen.
Das ist sicher solider als ne Kugel hinter dem Hinterreifen, wie wir das haben.

Wenn das 1 mm starkes Alu ist, wiegt die ganze Karosse ohne Chassis keine 40 kg.
Mir wär es viel zu hoch, zum Schlafen brauch ich keine Stehhöhe.
Aber es ist sauber umgesetzt und Herr Klein hat meinen Respekt !!!

@H.-P. - weisst Du, ob der Teardrop neben dem Airstream Mini's erster Versuch war ?

@GWW - der Airstream sieht nur deshalb schmaler aus, weil das Dach nicht so breit ist wie das Chassis und er nach oben enger wird.
Wie schwer ist denn Dein Hänger, wenn Du damit in den Urlaub fährst ?

Gruss - Tommy


Tommy
#11  20.11.12, 23:07:32

Beitragssammler



Guten Morgen,

@ GWW
Da du sicher auch Fachanwalt für Verkehrsrecht bist, wie der Erbauer der beiden Wohnwagen lasse ich das hier einfach mal so stehen.

Weiterhin waren meine Beispiele nur dafür gedacht um Tom zu zeigen, was mit der nötigen Geduld, Fachkenntnissen (Verkehrsrecht) usw. machbar ist.

@ Tom, yess, der Teardrop war sein erster Eigenbau, er ist auch recht schön gelungen.

Da ich meinen Anhänger nicht selbst gebaut habe und nur ein paar allgemeine Tipps und Hinweise geben wollte, das jetzt aber wieder ausartet, möchte ich mich aus diesem Thread hier verabschieden.

Jetzt sollen die Profis im Anhängerbau sich melden..... freuen

In diesem Sinne:

Viele Grüße

H.-P.



#12  21.11.12, 07:03:40

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Danke für Deine Tipps und Hilfe H.-P.

Gruss - Tommy


Tommy
#13  21.11.12, 10:08:24

Beitragssammler



Das was ich glaubte auf dem Foto zu sehen, hat H,-P bestätigt Originaltext H.P:

Was die Stützlast angeht, ist natürlich klar, ist die höher als bei einem Anhänger.
Bei dem Airstreamer handelt es sich allerdings auch um einen Sattelauflieger und keinen "normalen" Anhänger.


Sattelauflieger haben einen Königszapfen und zur Aufnahme dient eine Sattelplatte.

Das habe ich schon an Pikups gesehen oder an einem Golf Caddy, da war die Sattelplatte auf der Ladefläche montiert.

Der Teardrop, ich war auf der Webseite und habe mir das angesehen .

Zu schwer leer 400Kg zulgw. 750Kg. zu breit.

Das die Erbauer der AH eine gigantische Leistung vollbracht haben und Respekt verdienen steht außer Frage.

Wenn ich aber in die Zulassung meiner GL schaue, dann wird mir klar, das diese AH in die Kategorie Wunschdenken kommen und für eine GL unrealistisch sind.

Mein AH hat ein zulgw. Von 350Kg in den Papieren von meiner GL sind 230Kg als Zuglast eingetragen.

Vor meiner Abfahrt in den Urlaub war ich auf einer öffentlichen Waage. Moped 500Kg ohne Knochen, der AH 250Kg und die Stützlast (mit einer elektronischen Deichselwaage gemessen) bei ca.29Kg. Überladen ist grundsätzlich verboten!

Ja es gibt da eine Klausel mit 10%, (wenn es die noch gibt?) Aber die gilt nur für Schüttgüter und mein AH ist kein Kipper.

Aber auf Grund der Tatsache, das sich der Wasservorrat (Kaffee) schnell aufbraucht, sich dadurch zwangsläufig der Gasvorrat reduziert und die Lebensmittel schwinden riskiere ich das. 20Kg Überladung.

Recht habe ich keins dazu.

@ H.-P.

Lieber H.-P. Ich bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Kann aber nicht leugnen fundierte Ausbildungen dieser Richtung zu besitzen.

Juristendeutsch ist eine besondere Sprache und bedarf einer gewissen Übung.

Die Handhabung der Querverweise ist besonders schwierig.

Die Gefahr etwas zu überlesen oder nicht zu verstehen ist groß.

Wiederholungskennzeichen ist so ein Ding, im Bezug zum Zugfahrzeug und Halter.

Warum soll das ausarten?

Wenn ein Unbedarfter deinen Hinweis liest, schraubt er ein Kennzeichen von irgendeinem Fahrzeug (PKW) an den AH und kommt dann in eine Kontrolle, dann wird die Polizei das Kennzeichen überprüfen. Da dann offenensichtlich eines der Zugfahrzeuge ein PKW ist, hast Du ein Problem mit dem Wiederholungskennzeichen.

Als Unbedarfter wäre ich froh das zu lesen, weil es erspart mir: Zeit, Geld, Arbeit und Ärger.

Liebe Grüße!


#14  21.11.12, 11:17:26

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@GWW
Hast Du nen Link zu Deiner erwähnten 400kg-Teardrop-Seite ?

Die Vulcan hat ne 50er Kupplungskugel, dort wo der Beifahrersitz sonst sitzt und ein ganz normales Hängerzugmaul zum Ankuppeln. (Bild davon ist anzugucken im Oktober Tourenfahrer, das zu posten wäre leider illegal)

Grüsse - Tom


Tommy
#15  21.11.12, 12:06:28

Beitragssammler



http://airstream-germany.de/html/angebote_-_specials.html

Camp Runner Saison Abverkauf - Jetzt zugreifen!

Darunter findest Du die Angebote.

Ich habe dann das Modell mit dem Quad auswählt, obwohl das in der Realität bei uns nicht möglich ist. Deshalb findet diese Präsentation auf einem nicht öffentlichen Verkehrsraum statt (Feld oder Wiese) und das Quad hat kein Kennzeichen. Beim Quad gilt die 50% Regelung, das heißt, ist der AH 400Kg sollte das Quad 800Kg haben. Ein Quad hat ca.350Kg.

Ob es Sonderregelungen gibt, ist mir nicht bekannt? alles wird gut

Was die Vulkan für eine AH-Last hat ist mir nicht bekannt. Für meine GL bedeutet das 30Kg Zuladung und Sozia absatteln. Bettzeug und Matratzen drin, Gewicht erreicht.

Der AH sieht gut aus, aber für mich unpraktisch.








#16  21.11.12, 17:26:09

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Die Airstream Seite kenn ich, ich krieg deren Newsletter.
Aber der Hänger auf dem Foto von H.-P. neben dem "Airstream" ist kein Camprunner.
Das ist der erste Eigenbau das Auflieger-Erbauers.
Höher und viel schmaler als ein Camprunner. Schau mal die Fenster an.

Ich dachte, Du hättest seine Seite gefunden.

Danke so weit - Gruss - Tommy


Tommy
#17  21.11.12, 21:08:52

Beitragssammler



Wenn ich ehrlich bin und Du nicht böse kann ich nur sagen, das ich mich der Art von AH nicht beschäftigt habe, bis zum auftauchen der Bilder und Angaben.

Airstream, habe ich mir bei meiner Suche nach dem richtigen AH für mich mal angesehen.

Für mich, zu schwer, zu breit und die Schnäppchenpreise zwischen 8 und 10.000$

Viel Geld für ein halbes Osterei, wenn ich Ihn mal so nennen darf.

Ich habe mir vor dem Kauf einige angesehen und habe mich für einen MC-Camp entschieden und es nicht bereut.

Klar es dauert 15min bis ich ins Bett kann, aber kann auch drin stehen und muss das Bett nicht frei räumen.

Aber jeder soll das machen oder fahren was Er möchte, meinen Segen haben alle.

Gruß Willi



#18  22.11.12, 03:31:10

blue thunder



Hallo,

ich möchte mich nicht an der Diskussion beteiligen nach welchem § hier etwas zulässig oder eben nicht zulässig ist.

Habe vor Jahren auch einmal das Projekt "Anhänger im Eigenbau" angegangen. Nach meinem ersten Termin beim TÜV aber auch schnell wieder beerdigt. Beibringen sollte ich zur Abnahme

  • Gutachten der verwendeten Materialien in Bezug auf Festigkeit und Splitterverhalten
  • Gutachten in Bezug auf Schweißnähte oder ersatzweise Schweißzeugnisse des Schweißers
  • etc.


Mag sein, dass ich hier an den falschen Prüfer geraten bin. Aber liegt wohl im Ermessensspielraum.

Auch mag ein jeder für sich bedenken, dass er bei einem Eigenbau Hersteller ist und somit auch in der Produkthaftung (Konstruktionsfehler) steht.

Gruß in die Runde

#19  22.11.12, 12:08:19

Beitragssammler



Hallo Blue Thunder, Du bist der schärfste!

Originaltext: Ich möchte mich nicht an der Diskussion beteiligen und im Widerspruch zur nächsten Zeile. mit Augen rollen


Das was Du schreibst ist völlig richtig und der Herr vom Tüv hat nur seinen Job gemacht. zwinkern

Aber wer will hier was von Werkstoffprüfungen nach DIN wissen? abgelehnt

Es gibt ja nur wenige Schweißer die eine Prüfung für Rahmenschweißen haben. abgelehnt

Aber das will hier auch keiner wissen. abgelehnt

Gruß Willi alles wird gut


#20  22.11.12, 13:02:20
[ Neue Beiträge ]
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu bearbeiten.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:

Ähnliche Themen
Thema Antworten Hits Letzter Beitrag
25 Dateien
Gehe zum ersten neuen Beitrag Das Chassis ist da :-) - Eigenbau
117 72801
08.04.20, 13:42:10
Gehe zum letzten Beitrag von st1100
4 Dateien
Gehe zum ersten neuen Beitrag Anhänger Zulassung ABE TÜV etc.
38 20712
11.10.14, 14:21:56
Gehe zum ersten neuen Beitrag Anhänger Zulassung
59 27210
15.01.16, 22:47:32
Gehe zum ersten neuen Beitrag Zulassung Anhänger aus Holland - Tüv
32 11987
02.12.16, 22:18:52
Gehe zum letzten Beitrag von dreirad
1 Dateien
Gehe zum ersten neuen Beitrag Betriebserlaubnis erloschen wegen Blinker
22 3206
27.05.20, 20:35:20
Archiv
Impressum

Ausführzeit: 0.0578 sec. DB-Abfragen: 18
Powered by: phpMyForum © Christoph Roeder