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Samenmann

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

hallo Winger,
mich beschäftigt eine Frage : kann mann hinter der Wing einen Wohnanhäger ziehen ?
UND , ja ich weiß : Breite 1 m !!!
gibt es welche , und wenn ja welche ???
Es sollte eine Schlafmöglichkeit für 2 Personen darinn sein und evtl eine kleine Kochgelegenheit.
bin für jede VERNÜNFTIGE Antwort dankbar.


Günther der Samenmann
( der mit dem Zopf )
die linke zum Gruß

GL 1500 Gespann
Bj 92 -EZ 94 ( seit 2018 )
GL 1500 Perlweiß ( 2010 - 2018 )
GL 1200 LTD ( 2001 - 2010 )
Suzuki LS 650 ( 1999 - 2001 )




#1  06.02.13, 17:50:56

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Hallo Günni,

ich hatte mal einen auf der Motorradmesse in Friedrichshafen 2008 gesehen, aber der war leider auch breiter wie 1,00 m (ich glaube der war 1,10 m). Aber sonst war der TOP!
Der Minicaravan war eine Schau für sich. Ausgestattet mit 4 x 12 V Deckenstrahlern, Bug- und Heckdachschrank, Bugstauschrank, Ablage für TV und drei Steckdosen sowie großer Matratze (200x100x5 cm) und einem Eigengewicht von nur 140 kg wäre das der ideale Goldwing-Caravan.

Auf der Messe wurde er für VW 2.700,- € verkauft!!!!!!
Verkäufer-Tel. habe ich falls du Kontakt aufnehmen willst.




2010 hat Dethleffs auch noch den Miniglobe 2.0 auf den Markt gebracht, aaaaber leider viel zu breit!


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

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#2  06.02.13, 18:10:15

Beitragssammler



Hier was vernünftiges für 2 Personen lieber Günther

http://www.gg-motorbike.de/seiten/campmaster.htm


LG
Nobby aus Horrem zwinkern

#3  06.02.13, 18:22:01

Beitragssammler



Hallo Günther,

Krossi verkauft auch einen wenig benutzten,
gebrauchten Campmaster.
Zu sehen unter www.krossline.de

Gruß
Guide

#4  06.02.13, 18:50:08

Samenmann

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

hallo ihr zwei,
danke für eure schnelle Antwort.
Hubert , bitte die Adresse / Tel. Nr. zusenden

Nobby : ich suche was " festes " da meine Madam nicht zelten möchte.

und ich weiß das ich hier im Forum geholfen werde alles wird gut


Günther der Samenmann
( der mit dem Zopf )
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#5  06.02.13, 18:54:02

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



ok. Schon erl.



Wingergruss Hubert
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#6  06.02.13, 19:14:20

Beitragssammler



Hallo Günther,
ich wünsche Dir den richtigen Wohnanhänger zu finden. Aber behalte dazu bitte Deinen alten Führerschein! Im neuen Führerscheinrecht (seit 19.01.2013) gibt es keine Klasse "A" mit Anhänger mehr!!! Ebenso sind damit Trikes mit Anhänger nicht mehr enthalten. Dieses Thema existiert einfach nicht mehr. Das geht nur mit dem vorher erworbenen Führerschein! Also das heißt für uns alle: Schön den alten Zettel behalten!
Luzifer

#7  06.02.13, 19:37:41

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Genauso ist es! Es war bei den bisherigen Änderungen des FE-Rechtes immer so, dass dann die entsprechenden Schlüsselzahlen des zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis geltenden Rechts eingetragen wurden.

Auch wer seinen alten Führerschein gegen die neue EU-Fahrerlaubnis tauscht - beispielsweise weil der alte zerknittert oder schlecht lesbar geworden ist -, darf aufgrund der Besitzstandswahrung die gleichen Fahrzeugkategorien fahren wie bisher.
Ausnahme ist die Regelung ab 50 Jahre bei Klasse 2 und 3. Wer ab dem 50. Geburtstag auch die schwereren Lkw oder Kombinationen fahren will, muss bei Kl. 3 die Verlängerung der Kl. CE79 und bei Kl. 2 die Verlängerung der Kl. C und CE beantragen UND das VOR dem 50. Geburtstag damit mann den neuen Führerschein rechtzeitig ausgehändigt bekommt und den Besitzstand nicht verliert.

Betrifft aber Günni beim Motorrad nicht.


Wingergruss Hubert
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#8  06.02.13, 19:57:34

blue thunder



Hallo Sunshine,

wie ist das konkret gemeint mit der Beantragung der Verlängerungen bei Klasse 3 und 2.

Was ist mit den Fällen, wo die Leute schon älter als 50 Jahre sind und dies somit garnicht mehr vor dem 50. Geburtstag tun können.

Gruss in die Runde
Volker

#9  08.02.13, 13:23:22

Beitragssammler



Hallo Volker,

früher war eine Frist von 2 Jahren wo man noch einen rückwirkenden Antrag stellen konnte.

Inzwischen ist das geändert, wenn Du einmal den Führerschein für Klasse 2 gemacht hast, Dir der Führerschein nicht aberkannt wurde, also Du immer noch den Führerschein hast, wo Klasse 2 drin steht, nur Du bist eben älter als 50 Jahre, dann kannst Du JEDRZEIT, auch wenn Du jetzt 80 Jahre lachen alt bist, eine Ärztliche Untersuchung machen und mit dem positiven Ergebnis und einem Lichtbild gehst Du zum Straßenverkehrsamt und beantragst einen neuen Führerschein einschließlich der früheren Klasse 2.

Laß Dich nicht abweisen!!!

Such bitte im Netz, dort steht das alles mit Quellenangabe.


Gruß
Michael

winken

#10  08.02.13, 15:03:37

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Also, du hast z.B. Kl. 2 (alt) und bist über 50, dann hattest du eine Frist von 2 Jahren wo du eine Verlängerung von 5 Jahren nach einer ärztlichen Untersuchung beantragen konntest. Dies ist jedoch schon seit vielen Jahren so. Möchte man den 2er weiter gültig behalten, dann war nach einer ärztliche Überprüfung eine Verlängerung der FE um 5 Jahre auf Antrag möglich. Hat man dies nicht gemacht, dann ist der 2er verfallen. Sollte die Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder C/CE bereits erloschen sein, kann ein Antrag auf Neuerteilung der Klasse C/CE gestellt werden. Hierzu wird zusätzlich zu den o.g. Unterlagen ein Führungszeugnis benötigt und kostet natürlich wieder extra.

Beim 3er (alt) kommt es darauf an, wann die FE erteilt wurde. Es gibt zwei wichtige Stichtage. Einmal der 01.01.1980 und dann der 01.01.1999 und dann kommen die Schlüsselzahlen zum Zuge und haben große Bedeutung. Unbedingt darauf achten, dass sie auch bei der FS-Stelle eingetragen werden.

Der alte Führerschein der Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer. Mit einem Pkw dürfen Anhänger bis zur zGM des Zugfahrzeuges, mit einem Lkw mit durchgehender Bremsanlage Anhänger bis zum 1,5-fachen der zGM des Zugfahrzeuges gezogen werden. Damit durften mit Klasse 3 Lkw-Gespanne bis 17.500 kg zGM beim Einachsanhänger bzw. 18.500 kg zGM beim Tandemachsanhänger gefahren werden; verbindlich sind in jedem Fall die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

Wenn du deinen alten grauen FS z.B. in den neuen EU-FS umtauschen willst und du bist unter 50 Jahre, dann erhältst du als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ohne besonderen Antrag die vollen Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L. Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurden, bekommen außerdem die Klasse A1 eingetragen. Weiter gehende Berechtigungen, die aus Gründen des Besitzstandes gewährt werden, sind durch Schlüsselzahlen eingetragen.

Die Lücke zwischen den neuen Fahrberechtigungsklassen und dem Umfang der alten Klasse 3 wird durch CE 79 (ist eigentlich keine eigene Klasse, sondern mehr eine Schlüsselzahl) geschlossen. Diese wird nur auf Antrag mit Beschränkung auf bisher von Klasse 3 umfasste Züge über 12.000 kg zGM erteilt. Unabhängig vom Umtausch dürfen diese Gespanne nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr gefahren werden; danach ist eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich (also wie beim alten 2er)

Außerdem wird auf Antrag die Klasse T erteilt, sofern eine Tätigkeit in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nachgewiesen ist.

Wer die Pkw-Lizenz ab 01.01.1999 erworben hat, bekommt nur die Klasse B. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zGM mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer; auch dürfen damit Anhänger bis 750 kg gezogen werden.

Mittlerweile ist das Fahrerlaubnisrecht mit seinen Änderungen, neuen Klassen und vor allem der versuchten "Harmonisierung" in der EU immer komplizierter geworden. Da haben die Behörden und die Rennleitung einiges zu tun.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
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#11  08.02.13, 15:24:20

Beitragssammler



Hubert!

dubisu

#12  08.02.13, 15:51:11

Beitragssammler



Dann biste aber nicht über 50 Jahre alt, oder?

Lg
Nobby

#13  08.02.13, 18:42:12

Beitragssammler



Hallo Hartmut,

was mich mal interessiert, wann mußt Du jetzt wieder hin?

Im Juni 2013? Nee, Du must doch jetzt erst Ende 2016 wieder hin, oder?

Das bezieht sich doch nicht auf den jeweiligen 50., 55., 60.Geburtstag und so weiter, sondern gilt jeweils nach dem Bestehen des Ärztlichen Gutachtens 5 Jahre, oder?

Ich weiß dumme Frage, aber ich habe meine Sachen immer zum Stichtag gemacht, deshalb rein interessehalber.


Gruß
Michael

winken

#14  08.02.13, 19:17:15

Beitragssammler



Hallo Hartmut,

ok, die Module haben aber nur etwas mit dem Berufskraftfahrer zu tun, da hab ich zum Glück nichts mit am Hut!

Danke für die Info.


Gruß
Michael

winken

#15  08.02.13, 21:30:01

Beitragssammler



Und auch Busfahrer machen die Modul Schulungen!

Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an mindestens 35 Std. Weiterbildung,
in Form von eintägigen, mindestens 7-stündigen Schulungen ( z.B. pro Jahr eine Schulung)


LG
Nobby

#16  08.02.13, 21:37:57

Beitragssammler



Hallo Nobby,

dann haben die Busfahrer Schulungen wie man bei Blondinen den Sicherheitsgurt richtig anlegt?

Was brauchen Busfahrer denn Schulungen??? Ihr müßt nichts vom richtigen Zurren wissen oder wie Frachtpapiere zu lesen sind!

Ihr fahrt doch jeden Tag die gleiche Route und wenn Feiertag ist, dürft Ihr auch mal eine Ausweichroute fahren!

Oder?

aspass aspass aspass

Nein, mal im Ernst, was müßt ihr denn da?


Gruß
Michael

winken

#17  08.02.13, 21:49:53

Beitragssammler



Für alle LKW- und Busfahrer beinhaltet das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) einige Änderungen, denn hiermit wird die Weiterbildung der Fahrer verpflichtend.

Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber

die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen
ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und
einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen.

Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren.
Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014.

Die fünf Module sind:
Modul 1 Bus: Eco-Training
Modul 2 Bus: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle...
Modul 3 Bus: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Bus: Markt und Image
Modul 5 Bus: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Alles nur Geldmacherei.

Lg
Nobby

#18  08.02.13, 22:04:24

Beitragssammler



Hallo Nobby,

Zitat:
Alles nur Geldmacherei


Muß denn nicht der Arbeitgeber dafür aufkommen und freistellen?

Ansonsten gebe ich Dir Recht.

Ganz ehrlich LKW-Fahrer möchte ich heute nicht sein, immer die Angst, daß irgendwer Dir sagt, daß die Zurrung falsch ist, oder vor 14 Tagen ein Fehler auf Deiner Karte ist!

Das war Früher, so die ´80er Jahre, echt besser, da hat das noch echt Spaß gemacht!


Gruß
Michael

winken

#19  08.02.13, 22:16:17

Beitragssammler



Ja mein Arbeitgeber zahlt alles, auch die Führerschein Verlängerungen, das ist aber nicht gang und gebe, die meisten Krawatentrucker zahlen alles selber.

Lg
Nobby

#20  08.02.13, 23:08:10
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