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Beitragssammler



Dass nicht jeder Kollege alles wissen kann, sollte klar sein. Als Beispiel: Die Anzahl der Gefahrgutspezialisten in BW liegt inzwischen bei ca. 80. Die Zahl der Technikspezialisten dürfte sogar darunter liegen (was man an der geringen Anzahl der Ausserverkehrssetzungen bei ausländischen Lkws erkennen kann.) Ich gehöre glücklicherweise zu beiden Gruppierungen. Wenn mir dann jemand sagt, dass ihn der letzte Kollege "so" hat fahren lassen, beglückwünsche ich ihn und erkläre ihm, dass er jetzt einfach Pech hat lachen

Nicht jede Vorschrift in D ist schlecht (was man an den Unfallzahlen in den einzelnen Ländern ablesen kann.) Ich bin ja im Grunde auch bei Dir, was Dein Anliegen angeht. ABER: Der Weg ist der falsche und die Kritik richtet sich gegen die falschen. Die offizielle Antwort auf die Petition ist doch recht einleuchtend: Bevor die KRadhersteller sich nicht bewegen, ändert sich nix.

Im Übrigen habe ich selbst noch nie eine Goldwing mit Hänger von der BAB gezogen. MEin Motto: Unter 3-stellig steige ich gar nicht aus lachen



Liste der Stadtautobahnen in D (Quelle: Wikipedia):
Deutschland
Stadtring in Berlin (A 100), eine der meistbefahrenen Straßen Deutschlands. Auch die von ihr abzweigende A 103 und Teile der A 111 sind Stadtautobahnen.
B 2R in München („Mittlerer Ring“) ist fast[1] autobahnähnlich und kreuzungsfrei ausgebaut und in großen Teilen Kraftfahrstraße. Ferner sind die Anfänge der A 9 bis zur Anschlussstelle Fröttmaning-Süd, A 94 bis (etwa) zur Anschlussstelle Riem/Messegelände, A 95 bis zur Anschlussstelle Forstenried und A 96 bis etwa zur Anschlussstelle Laim (echte) Stadtautobahnen.
Ruhrschnellweg (A 40, B 1) von Duisburg nach Dortmund, die längste Stadtautobahn Deutschlands, geht quer durch das ganze Ruhrgebiet. Abzweig: A 59, A 52, A 43, A 45
Bochumer Ring (zukünftig A 448)
Südtangente (B 10) in Karlsruhe
A 831 / B 10 / B 27 / B 14 in Stuttgart
B 17 (Dayton-Ring) / B 300 in Augsburg
B 10 in Ulm/Neu-Ulm
Europaring (Leverkusen) (B 8) in Leverkusen
Viehbachtalstraße (L 141n) in Solingen
Ostwestfalendamm (B 61) in Bielefeld
B 3 in Marburg
B 173 in Lichtenfels
B 4 in Coburg
B 5 in Hamburg zwischen Bergedorf und Horn
B 51 in Münster
B 6 in Goslar
Hüttentalstraße (B 54 und B 62) inkl. mehrerer Abzweige in Siegen und Kreuztal
A 46 auf Wuppertaler Stadtgebiet (zwischen Sonnborner Kreuz und Kreuz Wuppertal-Nord)
A 49 in Kassel
Die B 55a verbindet in Köln das rechtsrheinische Autobahnnetz / Kölner Ring-Ost (als Hochstraße geführt) mit der Innenstadt und der A57
A 59 von Dinslaken nach Duisburg-Süd („Nord-Süd-Straße“ / „Nord-Süd-Achse“)
A 73 in Nürnberg (mit einer ampelgeregelten Kreuzung)
B 75 in Lübeck
B 76 in Kiel
B 106 in Schwerin
B 239 / B 61 in Herford
A 226 in Lübeck
A 253 in Hamburg-Harburg
A 293 in Oldenburg. Zwischen Dreieck OL-West (A 28) und Kreuz OL-Nord (A 29).
A 37 / B 3 in Hannover (zwischen AK Hannover-Kirchhorst und AD Hannover-Süd)
A 270 Ilphohl - Bremen-Blumenthal
A 281 Bremen-Neustadt
A 391 / (Westtangente) in Braunschweig. Abzweig: A 392
A 448 in Bochum
A 485 in Gießen
A 516 in Oberhausen
A 544 in Aachen
A 559 in Köln bzw. L 124, auch Östlicher Zubringer genannt
A 562 in Bonn
A 565 in Bonn
A 620 in Saarbrücken
A 648, Teile der A 66 sowie A 661 in Frankfurt am Main.
B 71, B 81, B 189 als gemeinsamer Verlauf über den Magdeburger Ring in Magdeburg
B 28 in Reutlingen

#41  12.08.18, 09:28:18

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Danke für Deine Liste !

Die Münchner Beispiele kenn ich, da hab ich 30 Jahre gewohnt und meinen Führerschein gemacht.

Aber auch wenn die A9 zum Beispiel durchs Stadtgebiet führt ist direkt am Autobahnbeginn in Schwabing das Ortsende-Schild und damit bin ich schon nicht mehr innerorts, oder?

Wo müsste ich Deiner Ansicht nach mit dem Hänger die Autobahn verlassen, weil ich ab dort illegal unterwegs wäre? Und wie sollte ich das erkennen?

Und wenn Deine Auslegung des § 18 zutrifft, dürften Omnibusse mit Hänger, die Autobahn ja auch nicht benutzen, da sie genauso in Absatz 5.2.c genannt und auf 60 begrenzt werden, wie Krafträder mit Anhänger in 5.2.a.

Tommy


Tommy
#42  12.08.18, 21:07:45

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Und als allerletzte Frage: In Beitrag #26 schreibst Du:

Zitat:
(HarryG) - Auf Autobahnen darf nur fahren, wer bauartbedingt SCHNELLER als 60 fahren darf (§ 18 Abs.1 StVO)


Wo ist in einem Gesetz oder einer Verordnung definiert, dass Motorradanhänger BAUARTBEDINGT nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen?

Das ist nämlich die Basis Deiner Argumentationskette. Ohne diese Definition kannst Du den ganzen Rest vergessen.

Glaubst Du wirklich, der Petitionsausschuss des Bundestages hätte sich ein Dreivierteljahr mit dieser Petition beschäftigt, wenn Du recht hättest und ich damit eh nicht auf Autobahnen fahren dürfte?

Die Petition wäre einfach mangels Rechtsgrundlage sofort abgelehnt worden, so wie bei einem Kleinkraftradfahrer, dessen Gefährt nämlich tatsächlich eine "Bauartbedingte Hächstgeschwindigkeit" hat, und der damit in Zukunft auf die Autobahn möchte.

Tommy



Tommy
#43  13.08.18, 18:08:15

GW Frank



Was gilt denn jetzt? Irren "Hunderte" von Fahrern mit Anhänger auf deutschen Autobahnen
und befahren diese illegal oder interpretiert "HarryG" den Gesetzestext falsch?

Fahre zwar selbst nicht mit Anhänger,

( zunge raus außer manchmal die Wing im Anhänger und den hinterm Auto, legal auf der BAB zunge raus ),

aber mich interessiert trotzdem die Rechtslage.



Gruß Frank

#44  15.08.18, 19:13:35

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Frank,

Ich bin nicht der Papst, aber ich geh davon aus, dass HarryG einen Nebensatz im § 18 dem falschen Satzteil zuordnet
und dass deshalb auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 60 für Motorräder mit Anhänger gilt.

Als einer der wenigen, der sich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben und der per Petition eine Gesetzesänderung an den vier entscheidenden Stellen initiiert hat,
behaupte ich jetzt einfach, daß ich recht habe.

Den wirklich entscheidenden Absatz, in dem definiert sein müsste, dass Motorradanhänger, wie Mofas oder Kleinkrafträder,
eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hätten, kann er offensichtlich weder in der StVO noch in der FZV finden.

Aber vielleicht sucht er ja noch ?

Am besten liest Du das von mir rot markierte im § 18 StVO und bildest Dir Dein eigenes Urteil.

Tommy





Tommy
#45  15.08.18, 21:09:41

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Wenn "auf ihnen" im zweiten Satz von Absatz (5) sich nicht auf alle Autobahnen, sondern nur auf "Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften" beziehen würde, dann würden die folgenden Absätze 1 bis 3 nur auf innerstädtischen Autobahnen gelten.

Wo stehen dann die Regelungen für Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften ???



Tommy
#46  15.08.18, 22:29:02

GW Frank



Tommy,

ich pflichte Dir bei und bin auch der Meinung, dass sich HarryG hier "verrannt" hat.
Wir hätten doch auch nicht im Ernst Diskussionen darüber, wie schnell man mit
einem Anhänger hinter dem Motorrad auf der Autobahn fahren darf, wenn das nur
für innerorts gelten würde.





Gruß Frank

#47  16.08.18, 20:04:43

Beitragssammler



so, und um noch mehr Unklarheiten in die Sache zu bringen. Es gibt tatsächlich noch Anhänger die eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 im Gutachten stehen haben.Das waren frühe Importe vom Squire und auch teilweise beim Bünger. Da ist dann tatsächlich an der BAB Auffahrt Schluß. Mein Hamoba z.B. hat eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Mein Freewheel hat gar nix eingetragen. Mein Moped hat 200 eingetragen. Und damit darf das alles auch auf die BAB. Auch wenn ich dort nur 60 fahren darf.
Wir haben vor Jahren, als ich noch mit Einradanhänger unterwegs war, das Bundesamt für Verkehr angeschrieben. Im Anhang die Antwort. Da hat sich nix dran geändert. Und wer mir das Benutzen der BAB verbieten möchte, kann sich auf gehörigen Gegenwind einstellen.
Dateianhang:

 Anhängergeschw.pdf (534.68 KByte | 38 mal heruntergeladen | 19.84 MByte Traffic)



#48  17.08.18, 11:29:37

GW Frank



Danke für deine Ausführungen. Somit ist ja dann klargestellt, dass zumindest der größte
Teil der "Anhänger-Fahrer" legal auf Deutschlands BAB's unterwegs ist.









Grüße nach Hattingen aus Hattingen (z. Zt. Seiffen)

#49  17.08.18, 18:03:52
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