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st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Motorradfahrer mit Anhänger dürfen nach den Regeln der deutschen StVO auf Landstraßen und Autobahnen maximal 60 km/h schnell fahren. So wie in diesem Video.

Unser Verkehrsminister Andreas Scheuer schreibt mir auf Nachfrage am 01.08.2018, das ihm keine Erkenntnisse vorliegen, dass dieser Geschwindigkeitsunterschied ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer sei und deshalb müsse diese Geschwindigkeitsbeschränkung so bestehen bleiben.

Das Video zeigt leider das Gegenteil.

Sattelschlepper mit 89 km/h, Busse mit Anhänger und Tempo 100 fahren bis auf 5 Meter auf und zwängen sich in zu kurze Lücken auf der Überholspur zwischen den schnell von hinten kommenden PkW-Verkehr.

In allen anderen Ländern der Welt dürfen Motorräder mit Anhänger schneller fahren. In Österreich Tempo 100, in Frankreich sogar 130.

Nur in Deutschland, wo Autos zum Teil legal mit 300 km/h auf den Autobahnen fahren dürfen, gibt es gleichzeitig ein Limit auf 60 km/h für zwischen diesen schnellen Autos fahrende Motorräder mit Anhänger.

Das ist Irrsinn.

Tommy



Tommy
#21  09.08.18, 00:07:57

Beitragssammler



Zitat:
Das ist Irrsinn.


naja, das land der bekloppten und bescheuerten - Wischmeyer

was erwartet ihr? von einem land,
das seit 40 jahren die zeit umstellt, damit es laenger hell ist?
das smarts, die 3l/100km verbrauchen, aus staedten aussperrt, aber
porsches mit 10l/100km reinlaesst?
das seine grenzen nicht schuetzen kann?
das 19 prozent mwst auf Windeln, aber 7 prozent auf trüffel berechnet?
das zwangsabgaben auf gesinnungsfernsehn verlangt?

diese liste ist beliebig erweiterbar.

Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren....




#22  09.08.18, 06:42:05

Beitragssammler



Moin Jungs.
Tja.
Es wird sich wohl nix ändern.
Aber.
Break the Rules...
Haben wir das nicht immer getan???
Also.
Scheiss drauf.
Wir fahren wie wir es für richtig halten.
Gruss
Wingtom.

#23  09.08.18, 06:59:46

Maxx18

(Mitglied mit Biete)



Zitat:
Break the Rules...


Eine Regel, die gegen die Grundregel verstößt....


Grüße aus dem Norden
Georg

#24  09.08.18, 08:22:54

Beitragssammler



Ganz ehrlich: Soviel gefährliches Halbwissen habe ich selten gelesen. Der Gesetzestext ist eindeutig.

- Auf Autobahnen darf nur fahren, wer bauartbedingt SCHNELLER als 60 fahren darf (§ 18 Abs.1 StVO)

- Krafträder mit Anhänger sind in § 18 Abs. 5 Nr. 2 a StVO aufgeführt. Sie dürfen danach ausschließlich auf Autobahnen INNERHALB geschlossener Ortschaften sowie auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen fahren und dann nur mit maximal 60 km/h.

----> Das schließt voll und ganz aus, dass ein Kraftrad mit Anhänger auf einer Autobahn außerhalb geschlossener Autobahnen fährt.

Wer damit ein Problem hat, muss sich in erster Linie an den Kraftradhersteller wenden. Solange dieser gegenüber dem Gesetzgeber keine Unbedenklichkeitserklärung abgibt, wird sich nichts ändern.

Im Übrigen kann ich nach 30 Jahren Autobahndienst sagen, dass es sehr wohl einen Unterscheid macht, ob der Hänger hinter einem Motorrad oder hinter einem Pkw (bzw. Lkw) ins Schlingern kommt. Auf dem Motorrad sind die Folgen gravierender. Ich habe genug Motorradunfälle auf der BAB aufgenommen, bei denen das KRad aus verschiedenen Gründen ins Schlingern kam. Keiner von denen war wirklich schnell unterwegs.

#25  09.08.18, 14:19:15

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@HarryG (zum Thema Halbwissen):

Motorradanhänger haben keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Die haben nur Mofas (25 km/h), auf 45 km/h beschränkte Kleinkrafträder und Mopedautos und Traktoren.

Tommy



Tommy
#26  09.08.18, 14:25:04

Beitragssammler



Das heißt im Umkehrschluss, dass er generell nicht auf die BAB darf, solange die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vom Hersteller nicht geprüft und festgelegt wird. Wieder ein Problem des Herstellers - nicht des Gesetzgebers. Der Hersteller sowie der Kunde kann froh sein, dass TüV und Zulassungsstellen da noch nicht dahintergekommen sind. Das Gesetz ist selten perfekt und jeder sucht seine Lücken. Das heißt nicht, dass auch alles erlaubt ist.

#27  09.08.18, 14:30:51

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@HarryG

Hat Dein Motorrad oder Dein Auto eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit?

Nein!

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bedeutet, dass die Fahrzeugklasse (in diesem Fall L) die Höchstgeschwindigkeit von 25 oder 45 km/h definiert.
Und die steht dann im Fahrzeugschein, egal ob das Teil jetzt im Einzelfall 28 oder 42 km/h geht.

Anhänger der Klasse O1 bis 750 kg haben keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Zugmaschinen der Klasse T dagegen schon.

Hoffe geholfen zu haben - Tommy



Tommy
#28  09.08.18, 15:55:28

Beitragssammler



Ich weiß ja nicht, was Du für Fahrzeuge fährst, aber in meinen Fahrzeugscheinen sind bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten eingetragen (unter "T"). Hoffe auch, geholfen zu haben :-)

Im Übrigen geht es hier um Fahrzeugkombinationen. Wie bereits oben beschrieben, sind die Geschwindigkeiten im Gesetzestext zweifelsfrei vorgegeben. Ich habe ja Verständnis für Dein Hobby, aber der Ansatz ist ein falscher. Der Gesetzgeber ist in der Verantwortung, wenn er das ändern soll. Also machte er das erst, wenn die Motorrad- und Anhängerhersteller ihm bescheinigen, dass diese Kombinationen unbedenklich mit z.B. 100 km/h gefahren werden können.

#29  09.08.18, 17:26:44

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Scheinbar bist Du nicht so der Profi, wenn es um Anhänger geht, HarryG. traurig

Was steht unter T bei einem Anhänger ?

Hier die Papiere meiner Anhänger - den vom Bootstrailer hab ich noch nicht gescannt!

Aber auch da steht nur ein STRICH !

Beim Einzelgutachten, das ist der Motorradanhänger, bin ich der Hersteller und hab ihn über den TÜV gebracht.
Glaub mir, ich kenne die Gesetzestexte alle genau, weil ich sie den Amtsschimmeln zusammengesucht habe, damit sie nicht selbst in der StVZO nach den "Stellen" suchen mussten.

Mit all diesen Anhängern darf ich in Frankreich legal 130 fahren und in Österreich 100.
Wenn da 60 stehen würde, dann dürfte ich damit auch in Frankreich nur 60 fahren.

Tommy



Tommy
#30  09.08.18, 23:11:24

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Nachtrag: Bei meinem 50er Honda Shadow Roller steht 50 bei T.

Das war die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Mopeds & Mokicks zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Später wurde diese wieder auf 45 reduziert und als ich 16 war, betrug sie sogar nur 40 km/h.



Tommy
#31  10.08.18, 08:22:55

Marcus



Ich darf mit meiner Schwalbe obwohl sie mit Rückenwind locker über 60 schafft nicht auf die Autobahn weil die Höchstgeschwindigkeit leider nur mit 60 angegeben ist.
Mit Anhänger dran darf ich sogar nur 40 fahren obwohl sie so noch 50 schafft. lachen
Das hatte seinerzeit auch schon der Hersteller in Suhl so beschlossen.

Nur mal so als Einwurf.






Grùße aus dem schönen Sauerland
Marcus
GL 1500 SE (X) - 50th. Annyversary


Wer nicht will findet Gründe - wer will findet Wege
#32  10.08.18, 12:18:16

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Marcus,

Die Schwalbe darf mit der Führerscheinklasse AM (vorher M) gefahren werden, obwohl sie eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzt.

Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung[10] dürfen in Deutschland Ein- und Mehrspurfahrzeuge der ehemaligen DDR mit maximal 50 cm³ Hubraum trotz einer (in der DDR zulässig gewesenen) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h immer noch mit der Klasse AM gefahren und als Kleinkraftrad versichert werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992[11] erstmals in den Verkehr kamen.

Eigentlich ist die Klasse AM EU-weit auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beschränkt.

Quelle Wikipedia

Die BAUART (Mofa, Kleinkraftrad, Zugmaschine) BEDINGT bei manchen Fahrzeugklassen die HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT. Das steht in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in D in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Und da steht nicht, dass 50er Roller mit Versicherungskennzeichen 45 oder 50 oder 60 fahren dürfen.
Aber zum Beispiel, dass für LKWs mit Anhänger grundsätzlich Tempo 60 gilt, außer auf Autobahnen, da dürfen sie 80 fahren zwinkern



Tommy
#33  10.08.18, 12:24:26

Beitragssammler



Ich gebe es auf. Die Selbststudierten, die sich ihr persönliches Recht zusammensuchen. Gab es bei den Truckern auch mal - die sogenannte "freie Willenserklärung." Hat nicht ganz funktioniert :-)

#34  10.08.18, 12:47:30

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Lieber HarryG, in dem von Dir weiter oben angeführten § 18 Absatz 5 steht folgendes:



Tommy
#35  10.08.18, 17:00:16

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Warum sollte dort eine Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger festgelegt werden, wenn sie Deiner Meinung nach die Autobahn gar nicht benützen dürfen ?


Tommy
#36  10.08.18, 17:05:23

Beitragssammler



Deswegen gibt es Menschen, die das Lesen von Gesetzen LERNEN, beruflich praktizieren und zudem die einschlägigen Kommentierungen und Urteile kennen. § 18 Abs. 5 StVO ist in Bezug auf Motorräder mit Anhänger so zu lesen:

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.
Auf IHNEN sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Krafträder mit Anhänger 60 km/h.

Diese Begrenzung auf innerörtliche Autobahnen UND 60 km/h unter günstigsten Bedingungen schließt automatisch eine Benutzung aller anderen Autobahnen in D aus! Was im Ausland gilt, interessiert hier in D keinen Menschen.

Ich gebe zu, dass Abs. 1 (wie einige andere Gesetze auch) unglücklich und (auf den ersten Blick unvollständig) formuliert ist. Wer jedoch regelmäßiger Teilnehmer von Gerichtsverhandlungen ist (an dieser Stelle empfehle ich Verwaltungsgerichte - das ist Hardcore pure) ist, weiß, wie Richter das Gesetz lesen und auslegen.



#37  10.08.18, 20:17:07

Beitragssammler



Zitat:
regelmäßiger Teilnehmer von Gerichtsverhandlungen ist (an dieser Stelle empfehle ich Verwaltungsgerichte - das ist Hardcore pure) ist, weiß, wie Richter das Gesetz lesen und auslegen.


das haengt immer davon ab, warum gegen wen verhandelt wird - und mit wem der
richter verwandt ist.

in einem land, in dem ein richter des hoechsten gerichts
ueber ein gutachten seines bruders entscheiden darf (streitwert
ca. 8.000 mio EUR pro jahr) und zuvor seine eigene befangenheit
abstreitet - in so einem land ist alles moeglich.

aber mit dem finger auf china und russland zeigen....

zurueck zum thema:
"auf ihnen" bezieht sich in diesem fall auf "autobahnen" - und nicht auf
"in geschlossenen ortschaften".
aber davon abgesehen.
folgte man deiner argumentation, dann duerften auch keine busse mit anhaengern
auf autobahnen. und die gibts zu hauf und die fahren ebesowenig 60 wie lkws
auf landstrassen 60 fahren..... (ausser jetzt bei der fuehrerscheinpruefung) ;-)





#38  11.08.18, 07:49:13

Beitragssammler



KOM mit Anhänger: Generell 80. Siehe § 3 StVO. Die 100 gilt nur ohne Hänger und bei Vorliegen aller technischen Voraussetzungen (ab Bj. 2007 sogar ohne 100er Plakette.)

#39  11.08.18, 21:07:08

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@HarryG

- Du hast recht !
- Ich bin schuld !
- Es tut mir leid !
- Ich liebe Dich !

Ich hoffe, das hilft Dir lachen

Auf Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich also doch auf die Autobahn.

Gibts das wirklich ?

Hier in Bayern ist spätestens da, wo die Autobahn beginnt, auch ein Ortsende-Schild.

Ich bin jetzt mit Hänger am Moped ca. 35.000 km unterwegs gewesen seit 2014 und bin nur am allerersten Tag
auf dem Weg nach Spananien auf der A92 bei Dingolfing noch keine 50 km von zuhause von der Polizei aufgehalten worden.
Denen habe ich den ausgedruckten § 18 gezeigt und sie haben mich weiterziehen lassen und mir ne gute Fahrt gewünscht.

Ich halt mich eh mehr an § 1, Absatz 2, als an § 18 und bin damit immer sicher und gut angekommen.

Mein letztes Ticket mit einem Motorrad hab ich 1990 in BaWü bekommen.
Überholen im Überholverbot auf der Heimfahrt aus Südfrankreich.
Damals war die Lindauer Autobahn noch nicht durchgehend fertig.

Tommy



Tommy
#40  11.08.18, 23:50:37
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