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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo

Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Gelsenkirchen und habe die AHK an der 1500er in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bei dieser Gelegenheit habe ich mich gleich erkundigt wie es sich mit dem Betrieb meines kürzlich erworbenen Squire Anhänger verhält.
Nach Aussage des Vorbesitzers ist keine besondere Zulassung erforderlich.Grüne Zulassungskarte würde genügen.
Die Zulassungsstelle Gelsenkirchen als auch der TÜV Nord Filliale Essen sind da ganz anderer Auffassung.
Damit ich eine Zulassung ( mit eigenem Kennzeichen )erhalte muss ich den Hänger beim Tüv vorführen.
Vorher muss ich mit der Zulassungsstelle klären was für eine Prüfung ich überhaupt brauche.
Es kommt eine Verkehrsicherheitsprüfung oder eine Abnahme nach §21 in Frage.

Warum ich das hier überhaupt schreibe, scheinbar gibt es noch zu viele Unklarheiten oder Halbwahrheiten was den Betrieb eines Anhängers hinter einem Motorrad anbelangt. Wäre ich der Aussage des Vorbesitzers des Squires gefolgt hätte ich mir ein kleines Kennzeichen mit meiner Motorradzulassung an den Hänger gepappt und wäre lustig losgejockelt. Wahrscheinlich wäre ich illegal unterwegs gewesen.
Ich bin mir sicher das einige von Euch ebenso unterwegs sind.

Ich werde den ganzen Hickhack mit TÜV, Zulassung und allem Bürokratenzeug jetzt mal bis zum Ende durchziehen und am Schluß darüber berichten.

Was ich schon im Vorfeld mit dem TÜV Nord klären konnte, der Anhänger MUSS, da es hier sich um eine ERSTZULASSUNG handelt, mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. Auch wenn am Mopped nicht mal ein Schalter dafür vorhanden ist.
Es ist auch nicht zwingend notwendig den Hänger an einem Motorrad beleuchtungstechnisch zu prüfen. Es geht genauso an einem PKW. ( Ein PKW hat ja eine Nebelschlußleuchte und einen Schalter )

Ich werde also hier weiter berichten und bin schon gespannt auf Eure Sichweisen, im Forum gibt es ja diverse Threads mit kontroversen Aussagen.

Gruß

Tommy



#1  30.07.14, 15:29:15

bärchenwinger

(Mitglied mit Biete)


Also gem. Paragraf 3,Abs. 2 Satz f Fahrzeugzulassungsverordnung benötigen Anhänger hinter Krafträdern definitiv keine Zulassung.
Weiter im Text heißt es sinngem. das der Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges haben muss.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html






Bärchenwinger... a.k.a. Marcus
#2  30.07.14, 15:50:52

blue thunder



Hallo Tommy,

kann bärchenwinger nur beipflichten.

Anhänger, die ausschließlich hinter Motorrädern mitgeführt werden
  • keine Zulassung mit eigenem Kennzeichen
  • keine eigene Versicherung
  • keine Vorführung beim TÜV


Der Anhänger muss genau das Kennzeichen des ziehenden Motorrades führen, welches nicht gesiegelt ist.

Braucht oft viel Überzeugungsarbeit bis die Bürokraten das auch verstehen. Ist halt mal was Besonderes.

Die grüne Zulassungskarte reicht aus. Diese muss nur einmalig von einer beliebigen Zulassungsstelle abgestempelt/gesiegelt werden.

Gruss in die Runde
Volker

#3  30.07.14, 17:31:05

Rowdy_Ffm

(Mitglied mit Biete)



Es müsste sich ziemlich viel geändert haben, wenn es nicht so ist, wie ich es im Folgenden beschreibe:

Ich hatte einen Squire-Nachbau aus Holland gekauft. Er hatte einen
  • GFK-"Koffer", der auf einem selbstgeschweißten Rahmen befestigt war
  • Halbachsen waren handelsüblich von anderen Hängern (Bootsanhänger o.Ä.) und
  • eine voll drehbare handelsübliche Kugelaufnahme mit einem Prüfzeichen.

Der Prüfingenieur des TÜV-Frankfurt sah von einer Materialprüfung ab, da
  • GFK ein bekanntes Material ist,
  • in dem Anhänger keiner raucht, also keine Feuergefahr
  • auf dem Anhänger niemand sitzt, kleine Splitter- oder sonstige Verletzungsgefahr vorliegt

Der Anhänger wurde von dem TÜV-Ingenieur als "Anhänger hinter Zweirad" abgenommen. Dieser bekam dann eine grüne Zulassungsbescheinigung (eingetlich nur ein Datenblatt), brauchte weder zugelassen, noch versichert werden und musste das gleiche Kennzeichen (80er-Kennzeichen), wie das Zugfahrzeug (meine Wing) haben, ohne Siegel oder TÜV-Stempel. Der Anhänger durfte nicht hinter einem PKW angehängt werden. Damals wurde gerade die Kategorie "Sportanhänger" (wie Bootsanhänger o.Ä.) aufgehoben.
Hätte man diesen Anhänger wahlweise auch hinter einem PKW ziehen wollen, hätte man natürlich die selbe Prüf- und Abnahmeprozedur mit allen Vorschriften durchziehen müssen.
Nebelschlussleuchte brauchte man damals noch nicht und ich weiß auch nicht, ob ein "Anhänger hinter Krad" heute eine braucht, da auch ein Krad keine benötigt.


Gruß Rainer

Wiederholungstäter
#4  30.07.14, 18:17:49

Beitragssammler


Themenstarter

Hi

Also nach Auffassung der Zulassungsstelle und des Tüv Nord benötigt ein erstmalig mit eigenem Kennzeichen zugelassener Anhänger, unabhängig davon ob dieser in diesem Fall überhaupt ein eigenes Kennzeichen braucht, eine Nebelschlußleuchte. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der ersten Zulassung, also Juli 2014.
Es wird auch nicht definiert dass es sich ausschliesslich um einen Kradanhänger handelt.
Es sollte also auch möglich sein diesen Anhänger dann auch mit einem beliebigen PKW zu bewegen.
( Wobei ein normaler PKW Haken wohl zu hoch sein dürfte )
Das Telefonat zwischen der Mitarbeiterin des StVA und einem Mitarbeiter des TÜV Nord fand in meinem Beisein statt.
Im Anschluß daran habe ich nochmal persönlich mit einem Ingenieur des TÜV Nord telefoniert. In diesem Telefonat wurden mir die voran gegangenen Aussagen nochmals bestätigt.
In wie weit ich jetzt wem Glauben schenken kann, lass ich mal dahin gestellt.
Auf jeden Fall werde ich beide beteiligten Behörden mit den o.g. Gesetzesauszügen konfrontieren.
Die sollen sich mal dazu äussern.

Gruß

Tommy


#5  30.07.14, 20:21:02

Bootmichael

(Mitglied mit Biete)



Hallo,
kann da zu folgendes schreiben.
Habe im März 2013 beim TÜV Bochum mein Schuring Fahrgestell und den selbstgebauten Aufbau (Autoscooter)vorgeführt, habe dann nach dem 3 Anlauf auch die Abnahme bekommen, als Nachläufer (Anhänger) hinter einem Kraftrad, die Breite darf nicht 1,0m überschreiten. Mit diesem Gutachten bin ich nach dem STVA.Essen gefahren, dort wurde es abgeschtempelt und mit meiner Adresse versehen.
dass wars, keine Nebelschlussleuchte, kein Neues Kennzeichen, man braucht normaler weise nocht nicht mal Blinker weil die an einem Kraftrad nicht vorgeschrieben sind.
Es ist auch kein Anhänger sondern ein Nachläufer mit volge Kenzeichen.
Gruß Michael


Das leben ist zu kurz um sich auf zu regen. GL 1800/12 Weiß Vollausstattung nur Stützräder fehlen
#6  30.07.14, 21:09:16

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Hi, jetzt gehen zwei Dinge etwas durcheinander.
Du solltest erst mal wissen, was du möchtest.

1. den Anhänger nur hinter einem Krad oder
2. mit eigener Zulassung, Versicherung und Kennzeichen auch die Möglichkeit hinter einem Pkw zu ziehen.

Das sind zwei paar Stiefel.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#7  30.07.14, 21:52:44

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat:
Du solltest erst mal wissen, was du möchtest.

1. den Anhänger nur hinter einem Krad oder
2. mit eigener Zulassung, Versicherung und Kennzeichen auch die Möglichkeit hinter einem Pkw zu ziehen.


Hi

Ich möchte den Hänger mit oder ohne eigenem Kennzeichen hinter einem Krad ziehen. Mit Folgekennzeichen würde vollkommen reichen. Hier spielt jedoch das StVA Gelsenkirchen nicht mit.
Die stempeln mir die grüne Karte nicht ab.
Ich soll lt. StVA Gelsenkirchen beim TÜV eine Abnahme nach ( §21 ? ) durchführen lassen. Danach würde mir vom StVA GE eine Zulassung für den Hänger erteilt. Der Hänger bekäme ein dann ein eigenes Kennzeichen.
So ist im Augenblick der Stand.

BTW : In Sachen KFZ Zulassungen war / ist Gelsenkirchen schon immer berüchtigt gewesen.

Gruß

Tommy



#8  30.07.14, 22:55:26

Beitragssammler


Themenstarter

Jetzt nur mal ne Frage: Hat die "grüne Karte" schon einen x-beliebigen Zulassungsbehördenstempel? Wenn ja, dann geh zum Schilderdienst und laß Dir ein Folgekennzeichen prägen. Die Größe kannst Du Dir aussuchen, solange die den DIN-Vorschriften entspricht. Und laß die bescheuerten Bürohengste aus dem Spiel. Die haben sowieso keine Ahnung und Lust sich mit Außergewöhnlichen zu beschäfteigen.

Und solltest Du mehrere "Mopeds" haben bzw. den Anhänger mal verborgen dann einfach entsprechendes Kennzeichen prägen lassen. Versicherungstechnisch ist es dem Zugfahrzeug zugeordnet.

#9  31.07.14, 07:13:04

Beitragssammler


Themenstarter

Moin Moin

Also einfach zum Schilderdienst gehen und sich ein Nummernschild prägen lassen , geht bei uns in Lüneburg nicht ! Der Schilderdienst ist angewiesen nur mit einer Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Schilder anzufertigen.
Um diese Bescheinigung zu bekommen, brauchte ich auch mehrere Anläufe, weil die auf´m Amt einfach nicht kapiert haben worum es geht. Zwischenzeitlich wollte man mir dann auch noch ein grünes Nummernschild andrehen, weil der Anhänger je steuerfrei ist.
Irgendwann habe ich es dann aufgegeben und mir das Schild von meinem Sohn zum Geburtstag gewünscht.
Auch der hat ein paar Anläufe gebraucht aber es irgendwann und irgendwie hingekriegt.

Zu den Blinkern am Anhänger kann ich auch noch was Beitragen:
Als ich meinen Haken beim TÜV eintragen lassen wollte, wurde das abgelehnt, mit der Begründung es würden die Kontrollleuchten für die Blinkerfunktion im Armaturenbrett fehlen !!!
Hatte zum Glück einen Bekannten der mir da was zurechtbasteln konnte. Ich habe aber nie wieder ein Moped mit Haken gesehen der auch sowas tolles hat.
Also scheinen beim TÜV ja doch Auslegungsmöglichkeiten zu bestehen.

Gruß Siegi

#10  31.07.14, 07:32:13

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo zusammen!

Der Schilderdienst überschreitet seine Kompetenz um einiges auf Druck vom Amt.
Ein Folgekennzeichen ist nur ein Stück Blech. Durch den Verwaltungsakt ( Siegel u Papiere)
wird es zum amtlichen Kennzeichen.

Wenn Du keins bekommst? Größe, Nummer, 2 Tage und es ist am AH.

In der StvZo steht das Motorräder keine zusätzliche Kontrollleuchte für AH benötigen.

Die Unwissenheit und Ratlosigkeit einiger Beamten, kann man nur mit dem Gesetzestext entgegenwirken.

Das ist in Köln auch so, oder noch schlimmer. Nach dem ich dem Straßenverkehrsamt mit Anzeige wegen Amtsmissbrauch gedroht habe, ging das ratz fatz.

Mein Hänger hat eine eigene Zulassung und Betriebserlaubnis mit Folgekennzeichen in der Schublade.



#11  31.07.14, 08:12:44

Beitragssammler


Themenstarter

GWW hats auf den Punkt gebracht. Ich hab selbst schon zwei Anhänger gebaut und auf die Strasse gebracht. Die Zulassungsstelle hat sich am Anfang auch etwas affig gehabt. Aber in der Chefetage hat es dann problemlos funktioniert.
Wenn Du bei Euch kein Schild bekommst, bestell Dir doch eins im Internet. Anbieter gibt's genug.
Was machen die bei Euch denn mit Fahrradträgern? Musst Du da auch erst zum §21? Sag doch einfach, du brauchst das Schild für einen solchen. Oder geh zu einem anderen Schilderdienst. Bei uns gibt es dutzende davon. Alleine auf der Zulassungsstelle sind bei uns 3 nebeneinander.

#12  31.07.14, 09:09:46

GW15



Ob du ein Folgekennzeichen bekommst oder nicht liegt nicht an den Vorschriften
sondern an der Kompetenz der Sachbearbeiter!
Ich habe diese unsägliche Odysse auch schon hinter mir.
Lass dich nicht abwimmeln!

Günter


GL 1500 SEY, Bj. 2000, Candy Red/Red
#13  31.07.14, 10:17:36

Beitragssammler


Themenstarter

Hi

Ich würde den Beamten gerne den betreffenden Auszug aus der aktuellen FZV vorlegen.

Die aktuelle FZV mit Stand 01.11.2013 kann man z.B. hier herunterladen

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

Gruß

Tommy


Beitrag korrigiert wg. inhaltlichem Fehler

#14  31.07.14, 12:52:41

blue thunder



Hallo Tommy,

also wenn ich das so richtig gelesen habe, hatte der Vorbesitzer den Anhänger doch schon als Nachläufer hinter seinem Motorrad in Betrieb. Damit muss die Grüne Karte doch bereits gestempelt sein.

Also einfach passendes Kennzeichen machen lassen - notfalls im Internet und fertig ist die Sache.

Was willst Du mit Unwissenden und Beratungsresistenten lange diskutieren.

Gruß in die Runde
Volker

#15  01.08.14, 16:34:39

Beitragssammler


Themenstarter

Hi

Ich habe heute den Vormittag genutzt und habe einen erneuten Anlauf genommen meinen Hänger rechtssicher auf die Strasse zu bringen.
Als erstes bin ich heute morgen zum Schildermacher gefahren und habe mir ein Schild mit dem Kennzeichen meiner Wing anfertigen lassen. ( Größe wie für ein Kleinkraftrad ).
Dann bin ich zur Garage , hab das Schild auf den Squire geschraubt, den Hänger hinter die Wing
gehängt und bin mit allen Papieren und einem Haufen ausgedruckter Seiten der FZV in Richtung GTÜ gezockelt.
Dort habe ich eine technische Untersuchung nach §29 StVZO durchführen lassen. Einfach um den aktuellen technischen Zustand und die Betriebssicherheit dokumentieren zu lassen.
Diese Untersuchung hat mich 15,00 € gekostet.
Als nächstes bin dann mit Wing und Hänger zur Zulassungsstelle in Gelsenkirchen gefahren.
Und gottseidank bin ich diesmal hartneckig geblieben. Die Sachbearbeiterin wollte mich schon wieder abschmettern.Dieselbe Leier wie am Mittwoch schon.
Ich hab dann meine FZV Auszüge hervorgeholt und die Dame nochmals darauf hingewiesen das Sie hier im Irrtum ist.
Die Sachbearbeiterin hat mich dann an Ihren Chef verwiesen. Ich hab also wieder meinen Spruch aufgesagt, und auch er wollte es zunächst nicht glauben das nach FZV §3 Absatz 2 einachsige Anhänger hinter Krädern von den Zulassungsvorschriften ausgenommen sind.
Nachdem er in einem Kommentar zur FZV nachgeschlagen hatte war die Sachlage jedoch klar.
Der Squire ist und bleibt Zulassungsfrei. Ein Folgekennzeichen mit dem Kennzeichen der Zugmaschine
reicht vollkommen aus. Man muss lediglich die grüne Betriebserlaubnis mitführen.Eine abstempelung ist nicht erforderlich.
Also letztlich Ende gut alles gut.
Ich hänge hier noch den Auszug aus dem Kommentar zur FZV an den mir der nette Mensch aus dem STVA freundlicherweise als Kopie mitgegeben hatte und den Prüfbericht des GTÜ ( den aber letzten Endes niemand mehr sehen wollte )

Gruß

Tommy ( der jetzt auf 3 Achsen unterwegs ist lachen )



Dateianhang:

 Auszug FZV Kommentar.pdf (742.91 KByte | 81 mal heruntergeladen | 58.76 MByte Traffic)


Dateianhang:

 Anhänger GTÜ Prüfbescheinigung.pdf (565.3 KByte | 56 mal heruntergeladen | 30.91 MByte Traffic)



#16  01.08.14, 17:55:53

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



So wie es schon immer war!!!!! Ich verstehe dieses Diskussionen bei den Zulassungstellen ehrlich gesagt nicht!


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#17  01.08.14, 18:09:59

Beitragssammler


Themenstarter

Verstehen kann ich`s ehrlich gesagt auch nicht.
Man könnte doch ein bischen mehr Engagement seitens der Beamten oder Verwaltungsangestellten erwarten.
Es ist doch wohl nicht zuviel verlangt ein paar Verordnungen vernünftig zu interpretieren.

Gruß

Tommy

#18  01.08.14, 19:14:15

olafT.

(Mitglied mit Biete)



lachen

ich versteh nicht warum jemand mit einem zulassungsfreiem anhänger zur zulassungsstelle geht...

abgelehnt


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht :-)
#19  03.08.14, 06:32:06

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Nach der Prüfung und Abnahme beim TüV brauchst du die grüne Betriebserlaubnis (wie bei einem selbstgebauten Anhänger oder einem Mofa). Die BE stellt die Zulasssungsstelle aus.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
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#20  03.08.14, 10:53:01
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