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Themenstarter

Hallo pottwinger.
Der Anhänger kann auch ein eigenes Kennzeichen haben.
Und Steuerfrei. lachen


#41  21.01.15, 18:40:44

pannewitz

(Mitglied mit Biete)


himeggens.:goodposting

#42  21.01.15, 20:12:46

Vierzylinder

(Mitglied mit Biete)



@GW-Treiber

hallo pott-Winger ließ noch mal bei mir. Es gibt zwei Möglichkeiten für ein eigenes Kennzeichen

1: versteuert, versichert, alle 2 Jahre zum TÜV, Kennzeichen mit 2 (zwei) Plaketten - dafür aber hinter jedem Fahrzeug erlaubt oder aber

2: auf Antrag, eigenes Kennzeichen, keine Steuer, kein TÜV nur ein gesiegeltes Kennzeichen ohne TÜV also nur 1(eine) Plakette, darf aber dann nur hinter einem Moppett gezogen werden.
---------------------------------------------------

Gesiegeltes Kennzeichen ?

In NRW braucht man das nicht !



Schönen Gruß, pedda
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°GL 1100 Gespann im Aufbau ,und GL 1500 Jeaniel-Gespann zum fahren
#43  23.01.15, 11:41:48

Karl-Heinz

(Administrator 1)



In Ba-Wü auch nicht.


Gruss
Karl-Heinz
#44  23.01.15, 14:00:24

Beitragssammler


Themenstarter

@ vierzylinder: Du hast Recht in Deutschland braucht man kein gesiegeltes Kennzeichen. Und nochmal wie bereits geschrieben frust : auf ANTRAG kann ein eigenes Kennzeichen ausgegeben werden, wenn man z.B. mehrere Moppetts mit AHK hat und nicht jedesmal beim Fahrzeugwechsel das jeweils andere Wiederholungskennzeichen montieren will. Dann gibt es ein eigenes, gesiegeltes Kennzeichen für den ZULASSUNGSFREIEN und STEUERFREIEN Anhänger, der dann auch nur mit dem Moppett gezogen werden darf. Der einzige der sein Wiederholungskennzeichen bei mehreren Zugfahrzeugen nicht wechseln muß ist der Bauer (der kriegt die nämlich auch) mit seinen LoF-Fahrzeugen (Land oder Forstwirtschaft).

#45  23.01.15, 22:46:53

Beitragssammler


Themenstarter

Mir ist gesagt worden, das es kein wiederholungskennzeichen mehr gibt.Das gabs früher mal.Ich wollte ja auch eins haben.
Habe wohl so ein komisches grünes rechteck im Fahrzeugschein geklebt bekommmen.Ich denke mal es hat was mit der Steuerfreiheit zu tun.
MFg.Tom

#46  24.01.15, 09:23:27

winger2007

(Mitglied mit Biete)



Wie gut für die Zulassungsstellen - Möppi und AH werden aussterben - wenn wir "Alten" mal weg sind.
Ich hab mal gehört dass die jetzigen neuen Möppifahrer so wie so keinen AH mehr hinerherziehen dürfen.

Soll daran liegen das man jetzt ( schon seit geraumer Zeit) ja auch für den PKW + AH ne Extraprüfung braucht.

Und welche Fahrschule hat ein Bike mit AH, mal davon abgesehen dass es dafür auch keine Klasse gibt.

#47  31.01.15, 17:15:47

Beitragssammler


Themenstarter

Die Zulassungsbestimmungen für Motorradanhänger stammen ja auch noch von 1938. Und nach denen darf ein Motorrad mit Anhänger in D nur max. 60 km/h fahren (was 1938 sicher wahnsinnig schnell war).

Und da Motorradfahrer (im Gegensatz zu Industriellen, der Pharmaindustrie, Hoteliers usw.) in Berlin keine Lobbyisten haben und somit für die "Betreuung" und "Versorgung" der "Abgeordneten" keine adäquaten finanziellen Beiträge aufbringen wird sich an dieser Sachlage auch nichts ändern.

Woher ich das weiß? Ich wollte mal einen Anhänger an mein Ural-Gespann hängen und habe mich bei der Zulassungsstelle und dem hiesigen TÜV schlaugemacht ...


#48  11.02.15, 19:36:51

Beitragssammler


Themenstarter

Neues vom Zoll
Habe heute wieder Post vom Zoll bekommen.
Die wollen wieder 14 Euronen haben. abgelehnt abgelehnt
abwarten was das wieder gibt.
halte euch auf den laufenden.

gru8 Tom

#49  01.05.15, 09:21:01

Beitragssammler


Themenstarter

Leute, ich kanns bald nicht mehr hören. Wenn die Leute beim Strassenverkehrsamt keinen Plan haben - Mr. Google fragen, die FZV ausdrucken und hier insb. § 3 Abs. 2f FZV vorlegen. Schaut hier nach:
http://www.moravia-verlag.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#3 alles wird gut

Ich würde u.U. auch mal mit ner Klage und mit entsprechenden Kosten drohen. Wenn die keinen Plan haben, kann das nicht unser Problem sein. Notfalls hilft auch ein bestimmtes Gespräch mit dem Amtsleiter. Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen. Die Strassenverkehrsgesetze gelten nun mal Deutschlandweit und sind eine MUSS- Bestimmung und keine KANN-Bestimmung nach gutdünken der SVA. Auch wenn wir eine aussterbende Gattung sind wütend , müssen wir uns noch lange nicht alles gefallen lassen.
Und wenn ich dann noch hier lese wieviel Zeit einige von Euch auf den Ämtern verbringen und trotzdem unzufrieden nach Hause gehen abgelehnt

Ich würde meinen Urlaub lieber auf dem Moppett bzw. am Meer verbringen wollen und nicht in einer miefigen Amtsstube um mich mit unqualifizierten Mitarbeitern, bei denen Mama und Papa Geschwister waren, rumzuärgern.

So Frust abgelassen! esreicht nochfragen

#50  01.05.15, 14:38:39

Beitragssammler


Themenstarter

Moin. Mal eine Blöde Frage als Goldwing Neuling. Wie schnell darf man eigentlich mit einem Anhänger fahren? dumm

#51  15.12.15, 22:05:15

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Wenn Du mich hier fragst, dann bekommst Du meine offizielle Antwort, die den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Vorschriften entspricht:

60km/h


Gruss
Karl-Heinz
#52  16.12.15, 01:53:19

Beitragssammler


Themenstarter

Genau!! Schwimmst Du mit den LKW`s mit,wirst Du bestimmt nicht rausgezogen!

Mich haben sie mal in den 90er Jahren mit dem Spruch (über Lautsprecher am Auto) ermahnt:

Junge, Du fährst 160, mal mal bisschen langsamer! Waren coole Jungs, passiert aber heute nicht nochmal!

Michael

#53  16.12.15, 16:29:35

Beitragssammler


Themenstarter

Ich nochmal:

Der Hänger gilt oder galt als Sportanhänger. Dumme Fragen gab es aber auch bei den Grünen:

"Sportanhänger, wasn für ein Sport, Matratzensport???

Kontrolle dauerte auf meinen Kommentar: Mein Sport geht Sie garnichts an!! Meist etwas länger.

Hatte aber über Jahre aber nie ernste Probs!!

#54  16.12.15, 16:35:51

Beitragssammler


Themenstarter

@ Karl-Heinz: innerhalb geschlossener Ortschaft darfst Du auch schneller als 60. Wenn die Geschwindigkeit i.g.O. per Schild auf 100 heraufgesetzt ist, darfst Du auch 100 fahren. Aber nur bis zum Ortsausgangschild abgelehnt ! VZ 274 gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für KFZ ALLER ART. Ist vielleicht auch mal ne Argumentationshilfe wenn der freundliche TÜVer bei der Erstellung der Betriebserlaubnis 60er Schilder an drei Seiten haben will......

#55  18.12.15, 12:54:05

Karl-Heinz

(Administrator 1)



@GW-Treiber: Bedingt durch die Straßenverkehrsordnung §18 gilt für ein Motorrad aber immer noch die Zulassung des gesamten Gespannes, sobald sich ein Anhänger daran befindet und somit ist laut Gesetzgeber keine höhere Geschwindigkeit als 60 zulässig. Auch wenn Du mehr fahren könntest.

Kannst Du ja machen... Ist Deine eigene Sache... Geht solange gut, bis kurz vor dem Ortsende mal was im Gebüsch steht...

NAchlesen kann man es auch hier: Link zur STVO


Gruss
Karl-Heinz
#56  18.12.15, 13:35:49

meggens

(Mitglied mit Biete)


meine Anmerkungen zum Thema Goldwing mit Anhänger.

Ich fahre 3-5 mal im Jahr mit Anhänger zum GW-Treffen
und dabei ist schon das AN- ABREISEN ein Teil des Treffens, das genieße ich mit meinen Freunden.
Unsere Geschwindigkeit pendelt sich auf der Landstrasse etwa bei 80kmh ein und schneller wollen wir mit Anhänger garnicht fahren. Uns ist es egal wie lange wir unterwegs sind, denn "der Weg ist das Ziel"
PS.die meisten Leute die sich über 60 mit Anhänger aufregen haben garkeinen Anhänger.

ich wünsche allen
frohe Weihnachten, ein frohes, gesundes 2016
und eine unfallfreie Saison

Siggi


meggens
#57  18.12.15, 16:55:50

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Bin wie viele hier wissen ja auch einer der Anhängerfraktion, der selbst noch fährt und auch lieber den gemütlichen Stil pflegt. Auch ich kann Siggi nur zustimmen. Die An- und Abfahrten sind doch schon selbst ein Genuß, den man pflegen kann.

Warum sollte man das nicht völlig stressfrei genießen und statt BAB mal auf den Nebenstrecken hinter sich bringen? ... Ja es macht Spaß!



Gruss
Karl-Heinz
#58  19.12.15, 01:10:56

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Nachdem das Thema immer wieder im Forum auftaucht:

@magl140: Der Anhänger hinter der Wing galt von der Zulassungsfreiheit her noch NIE als Sportanhänger i.S. des § 3/II, Nr. 2 Buchst. e FZV (früher § 18/II Nr. 6 Buchst. m StVZO) sondern schon immer i.S. des § 3/II, Nr. 2 Buchst. FZV (früher § 18/II Nr. 6 h STVZO)

@GW-Treiber: Das VZ 274 hebelt nicht die grundsätzlichen Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Fahrzeugarten oder- Kombinationen aus den Angeln. Auch die Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1, Abschnitt 7) gibt es nicht her; auch wenn dort steht "gilt für Fahrzeuge aller Art".

Für Krafträdern mit Anhängern (egal ob zulassungsfrei, zugelassen, auf sonstigen Straßen, Kraftfahrstraßen oder BAB!!) gilt zulässige die Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen stets 60 km/h (wenn nicht durch VZ 274 (z.B. 40 km/h reduziert).

siehe: §3/III, Nr. 2 a, bb StVO und §18/V, Nr. 2 a STVO




Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#59  19.12.15, 11:35:04

Beitragssammler


Themenstarter

Sunshine, du hast in soweit Recht. VZ 274 hebelt AUßERHALB der Ortschaft nicht die Geschwindigkeit für die Gespanne aus. Nur sagt §3 ganz eindeutig INNERHALB geschlossener Ortschaft für alle 50km/h. AUßERHALB für andere Fahrzeug, u.a. Motorräder mit Anhänger 60km/h § 18 auf Autobahnen 60km/h, INNERHALB geschlossener Ortschaft gilt VZ274 für ALLE Kfz - also auch für Motorräder mit Anhänger.
D.h. Du darfst innerhalb auf der großen mit 100 ausgeschilderten Ausfallstr. auch tatsächlich 100 fahren. Kommt das Ortsausgangsschild - Vollbremsung und mit 60 weiter.
Nur wo hast Du innerhalb ne Str. mit 100. Mehr als 70 sind innerhalb die absolute Ausnahme. Von daher im Prinzip reine Theorie.....In Bochum z.B. sind die großen Ausfallstr. alle schon a.g.O. beschildert. Da steht dann zwar 70, 80 usw. aber w.o. gesagt: a.g.O. ist 60 für uns. Wenn der Link klappt ist es hier nachzulesen: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen4.html

#60  15.01.16, 22:47:32
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