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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo meine Wingerfreunde!

Hatte von euch schon mal einer Post vom ZOLL bekommen? Ich ja.
Habe mein Hänger vom str.Verkeramt mit einem grünen eigenen Kennzeichen zugelassen bekommen.

hier das schreiben.

§10 abs.1 kraftfahrzeugsteuergesetz
Verwendung des kraftfahrzeuganhängers
ich versichere,dass der Anhänger ausschließlich hinter kraftfahrzeugen mitgeführt wird,für die eine
um einen entsprechenden Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 nr.9 Kraftstg verwendet werden.

cool wa geht noch weiter.

Anzeigepflicht

Mir ist bekannt,dass die auch nur kurzfristige Verwendung des Anhängers hinter Zugfahrzeugen ohne
Anhängerzuschlag dem Hauptzollamt unverzüglich anzuweisen ist,§7 Abs.1 S.2 Kraftfahrzeugsteuer~Durchführungsverordnung.Die Verletzung der Anzeigepflicht kann ahndungs~bzw.strafrechtliche Konsequenzen haben.


So nun meine frage.
Soll ich denen auf die sch..... antworten ????

mf wingergrüßen

Thomas. lachen lachen


#1  03.01.15, 19:34:33

Beitragssammler


Themenstarter

Nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" würde ich dem nachgehen bzw. es hinterfragen.
Den Kopf in den Sand zu stecken bringt erfahrungsgemäß ja nur "befristet etwas lachen .

Ich persönlich habe von dem Thema bislang noch nichts gehört, habe aber unter "frankfurt.de" nachstehenden "Link" gefunden der dem wohl Recht zu geben scheint.



Liebe Grüße

und ein Frohes neues Jahr in die Runde

#2  03.01.15, 21:50:30

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Also ich kann Silberwinger auch nur zustimmen. Ich würde das umgehend klären.

Also bei uns in Stuttgart ist mir das noch nicht untergekommen.
Auch vom Zoll wurde ich nach meinem Kauf in damals in Österreich nie belästigt.
Und eine Steuer wurde bei mir auch noch nie extra erhoben.

Wie sieht denn Deine Zulassung aus?
Ist der Anhänger mit Folgekennzeichen ausgestattet oder ist er als solches Einzeln, also auch an anderen Fahrzeugen und nicht nur hinter den Zugfahrzeug mit dem gleichen zu betreiben?

Darin könnte die Begründung möglicherweise liegen. Es gab im Forum ein Mitglied, das seinen Anhänger mit einem Extrakennzeichen zugelassen hatte und der auch ein Tempo-100-Schild dadurch hatte. Dieser Anhänger wurde damals an einem Kleinwagen betrieben und auch an einem Mehrspurfahrzeug (Trike).

Halte uns auf dem Stand der Dinge... Das klingt wieder einmal interessant.





Gruss
Karl-Heinz
#3  04.01.15, 01:00:11

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo in die Runde!

Mein Tip: Anhänger schleunigst abmelden und mit einem versteuerten Kenzeichen anmelden.


Antworten? Brauchst du nicht, die kommen schon, Finanzamt, Staatsanwalt usw...

Meine Empfehlung: Einen guten Rechtsanwalt für Steuer/Strafrecht suchen.

Steuerbetrug oder Hinterziehung, wird hart bestraft, siehe Hönes!


#4  04.01.15, 01:09:21

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Goldy:
Grünes Kennzeichen am Goldwinganhänger ?
Hier ist es wunderbar erklärt wer ein solches Kennzeichen führen darf.
http://kfz-kennzeichen-abc.de/kennzeichen/gruenes-kennzeichen/

Triffst das für Dich zu ?

Dann kannst Du selber entscheiden ob nicht ein Folgekennzeichen die bessere Wahl wäre.


Des Rätsels Lössung


Grüne Kennzeichen können grundsätzlich für folgende Fahrzeugkategorien beantragt werden:
Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen sowie Stapler
•Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Lkws
•Wechselbrücken für den Container-Transport
Lkw-Anhänger und -Auflieger
•Pkw-Anhänger und Wohnwagen
•Pkws




#5  04.01.15, 07:27:17

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo in die Runde!

Diese vorgefertigten Berichte sind echte Halbwahrheiten, sonst hätte Thomas wohl kaum die Zulassung bekommen.

Das der AH ein Kennzeichen bekommen hat steht im direkten Widerspruch zu dem Artikel.

Allerdings werden die Vorraussetzungen in diesen Halbwahrheiten nicht wirklich behandelt.

Wenn ich meinen AH mit einem grünen Kenzeichen versehen wollte, ist das kein Problem, aber es ergibt keinen Sinn.


#6  04.01.15, 10:33:39

Beitragssammler


Themenstarter

Die haben mich beim strassenverkehrsamt einfach ein grünes ausgestellt.
das gutachten vom tüv mit der erlangung einer einzelgenehmigung habe ich mit vorgelegt.

Unter Notizen/ zusätzliche Angaben steht
Das fahrzeug wurde zum Betrieb hinter Krafträdern konzipiert. Bei Betrieb hinter Krafträdern
zulassungsfrei gemäß § 3 Fzv!

Fahre aber auch schon mit dem Teil länger durch die gegend.

Ach ja Grünes Nummernschild mit Siegel bekommen.

Gruß Tom

#7  04.01.15, 10:34:03

Beitragssammler


Themenstarter

Habe aber auch nachgefragt ob ich ein folgekennzeichen bekommen kann,also schwarz weiß normales wie die GW.Wurde aber abgelehnt.
Jetzt fahre ich mit nem Hänger mit nem grünen schild durch die gegend und muß alle 2 Jahre zum Tüv.


ja ja so is dat.

tom

#8  04.01.15, 10:41:31

Beitragssammler


Themenstarter

Genau GWW
ich weis jetzt gar nicht was ich machen soll. traurig traurig

#9  04.01.15, 10:47:11

Beitragssammler


Themenstarter

Ach ja versichert ist der Anhänger ja dann auch nicht.
Oder doch über der GW ?????

wütend wütend

#10  04.01.15, 10:55:00

Beitragssammler


Themenstarter

§10 abs.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Verwendung des Kraftfahrzeuganhängers
ich versichere, dass der Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird,für die eine
um einen entsprechenden Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 nr.9 Kraftstg verwendet werden.

Was bedeutet das?

Einfach: Die Steuern die für den Anhänger fällig würden, werden dem Zugfahrzeug zugeordnet (Goldwing) Der Steuersatz beträgt für meinen AH 14,00€ im Jahr.

Ein Folgekennzeichen ist vom Gesetzgeber möglich, ich habe für meinen AH beides.

Die Straßenverkehrsbehörde ist damit Überfordert und haben keine Ahnung.

Ich habe dann die Gesetzestexte vorgelegt und um Abarbeitung gebeten.

Da war auf einmal alles klar, nach dem ich bis zum Leiter vorgedrungen war.

Mein Rat: Goldwing Zusatzbesteuern, normal Anmelden, oder Folgekennzeichen.

Wähle, aber sofort, Strafbar hast du dich schon gemacht.


#11  04.01.15, 11:09:56

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat:
.... Ach ja versichert ist der Anhänger ja dann auch nicht.
Oder doch über der GW ?????


ehrlich gesagt wäre das, bei dem Durcheinander der ohnehin schon herrscht, etwas gewesen was ich bei der Behörde hinterfragt hätte.

Üblicherweise ist es so, so auch bei mir, dass das Folgekennzeichen das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie die Zugmaschine (GW), ohne Sigel oder TÜV-Plakette.

Wenn Du ein anderes Kennzeichen hast wird es separat versichert und muss m.E. dann auch alle 2 Jahre dem TÜV vorgeführt werden.

#12  04.01.15, 11:12:37

Beitragssammler


Themenstarter

Im Betrieb, also wenn der AH an der GL ist, ist der AH über das Zugfahrzeug versichert.

Die Haftpflicht für den AH dient zur Deckung für Schäden die der AH selbstständig verursacht.


#13  04.01.15, 11:14:48

Beitragssammler


Themenstarter

Ich habe Folgekennzeichen, sowie Zulassung.

Fahre aber jetzt mit Zulassung, weil es sonst keine Versicherung gibt und ich den AH nicht mit anderen Fahrzeugen ziehen kann.

Versicherung: Teilkasko 127,83€ im Jahr

#14  04.01.15, 11:24:23

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Also habe ich das auch richtig erkannt, GWW.

Der Anhänger von Thomas ist und soll auch an anderen Fahrzeugen betrieben werden können.

Diese Entscheidung fällt nun jeder selber und wer A sagt, der muss dann halt auch B zu den Steuern und der Versicherung sagen, so einfach ist das.

Ich selber halte das wie Silberwinger. Betrieb nur an meinem Zugfahrzeug/Motorrad und fertig.
Daduch dann auch keine weiteren Dinge notwendig.




Gruss
Karl-Heinz
#15  04.01.15, 18:21:25

pannewitz

(Mitglied mit Biete)


ehrlich.ich hab nicht gewusst das man für anhänger hinter moped steuern zahlen muss. hab vor langer zeit einen anhänger hinter meinem gespann gefahren. hab nur die zulassung vom anhänger gehabt.vom vorbesitzer -polizist-ist mir gesagt worden,der anhänger ist steuerfrei,wegen sport und hobby nutzzung.versichert ist der anhänger über zugfahrzeug, mit dem kennzeichen des zugmopeds. ob das so richtig wahr? gruss bruno

#16  05.01.15, 12:29:26

Beitragssammler


Themenstarter

Oh ha!

Wenn du mit einem Folgekennzeichen einen AH hinter einem Krad führst, brauchst du nichts, außer einer Betriebserlaubnis für den AH.

#17  05.01.15, 16:07:13

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo
Habe heute mit der Tante vom zoll tel.
Es muß ein fehler vom strassenverkehrsamt sein.
Sie will sich dann auch mit den leuten vom strassenverkehrsamt absprechen.
So einen fall hätte sie auch noch nicht gehabt.
Auf jedenfall bekomme ich ein normales Kennzeichen und nicht ein grünes.

Strafzahlungen oder eine Anzeige werde ich nicht bekommen.

Werde am Samstag mal zum Strassenverkehrsamt fahren.

BIN GESPANNT.

Gruß Tom.

#18  05.01.15, 19:13:22

olafT.

(Mitglied mit Biete)



lachen

haben die bei euch am samstag offen ?

zunge raus


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht :-)
#19  05.01.15, 19:18:28

Beitragssammler


Themenstarter

jepp


#20  05.01.15, 19:40:00
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