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Thema: Anhänger Zulassung (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=28722)


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 17:54:57
lachen Neues vom Strassenverkehrsamt lachen

Habe heute mit 5 Sesselpupsern vom Strassenverkehrsamt gekämpft.Keiner war in der lage meinen Hänger
richtig anzumelden.Gesätze hin und her........

Zum schluß haben die ne tel.Konferenzschaltung mit dem TÜV Reihnland veranstaltet. lachen lachen lachen

Ergebnis: Habe jetzt ein normales eigens schwarzes Kennzeichen für den Hänger bekommen.Also kein Folge Kennzeichen. Übrigens Versicherungs und Steuerfrei mit zulassung.

Also geht doch.
alles wird gut alles wird gut alles wird gut

Danke nochmal für die tipps.

mfg. TOM.



Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 18:01:42
Steuerfrei???? lachen
Gibts das den auch oder haben die wieder nen Fehler gemacht wütend


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 18:13:52
ja genau


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 18:15:35
Brauch natürlich auch nicht zum Tüv. freuen zwinkern


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 18:26:35
Ach ja, stimmt in Deutschland muss ja beinahe alles zum Tüv, glücklich entfällt das hier in Holland bei Motorrädern und deren Anhängern nene prost funnypost


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 19:02:11
Man höre und staune.

Diese Variante habe ich so noch nicht gehört - ich glaube auch nicht wirklich, dass das so richtig ist.

Aber so what - gute Fahrt lachen

Liebe Grüße


Geschrieben von: Beitragssammler am: 12.01.15, 21:05:05
Hallo spätestens bei der ersten Polizeikontrolle fliegt das auf.
Gibt es keine Verordnung für. Schwarzes Kennzeichen Steuerfrei gibt es garantiert Ärger.

Irgend einer von der Trachtentruppe stolpert darüber.

Bespiel: Kenne da einen Unternehmer der hat sich in Belgien eine Sattelzugmaschiene gemietet(langzeitmiete) und hat in Deutschland seine eigenen Steuerfreien Auflieger gezogen, dann hatten Sie ihn und der hat ein gebügelt bekommen. da hat er sich lange nicht erholt von.


Gruss Gerd


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 18:17:53
Hallo in die Runde!
Hast du beim Amt einen Zahlen-/Buchstabencode von der Versicherung haben müssen????


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 18:23:23
Neues von der Tante,ihr wisst schon die vom Zoll Hauptzollamt Münster.
Ich soll nun 14,00 Euro Steuer zahlen pro Jahr.
Tja die hab ich aber ncht. freuen freuen
Na dann werde ich mal wieder zum Strassenverkehrsamt wingen.Da komm ich wenigstens mal wieder an die Luft.
Neues vom Strassenverkehrsamt fogt in kürze.

Voll abgedreht
bahnhof bahnhof bahnhof

Gruß tom


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 19:02:14
Hallo Tom!

Die 14.00€ brauchst du nicht an die Tante überweisen.

Die Tante wird dann ein Inkassounternehmen beauftragen das Geld einzufordern, ich denke das kostet 75.00€. Sollte das fruchtlos sein, kommt ein Vollstreckungsbeamter im Volksmund Gerichtsvollzieher, das kostet auch 75€. Mit Gebühren und etc. Sind das dann ca. 180.00€

Die brauchst du auch nicht zu zahlen, den der Beamte hat kleine Siegel, die der dann wo anbringt und das wars.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 19:49:49
nein gww


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 19:51:34
wie gesagt vers. und steuerfrei laut strassenverkehrsamt.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 13.01.15, 20:08:07
Hab was vergessen!
In der Tüv einzel abnahme vom Hänger steht:
Das der Hänger ausschließlich für krafträder gebaut worden ist.
Also?????????????
Steuerfrei oder zwinkern


Geschrieben von: Beitragssammler am: 16.01.15, 16:57:02
Leute lest doch einfach mal nach. Herr Google findet alles. Der ursprüngliche § 18 der Stvzo ist durch die FZV ersetzt worden. Darin wird die Zulassung von Fahrzeugen und deren Anhängern geregelt. Nach § 3 der FZV § 3 Abs. 2.2f sind einachsige Anhänger u.a. hinter Krafträdern zulassungsfrei. Damit = keine Steuer, kein TÜV und kein eigenes Kennzeichen. Aber man braucht eine Betriebserlaubnis. Dazu muß der TÜV ein Gutachten über die Verkehrssicherheit erstellen und die Straßenverkehrsbehörde die Betriebserlaubnis erteilen. Das ist so und da kann auch ein angelernter Sachbearbeiter, bei dem Mama und Papa Geschwister waren, nix dran ändern. Das ist so GESETZLICH in Deutschland geregelt! Würde vom SB aber Nachlesen und u.U. Mehrarbeit bedeuten. Also nicht abwimmeln lassen und vorher richtig schlau machen oder den Gesetzestext in Buchform gleich mitbringen und auf den Tisch legen.

Soll der Anhänger jedoch hinter einem anderen Fahrzeug gezogen werden, dann bekommt er ein eigenes Kennzeichen, muß alle 2 Jahre zum TÜV und wird auch nach dem zGG versteuert. Und dann gibbet auch ein schwarzes Kennzeichen und kein grünes. Ach ja und die Größe ist auch vorgeschrieben.

Zum Thema Versicherung: auch die tun sich da schwer. Meine Anhänger sind bei der LVM als Anhänger im Werksverkehr (ohne Kennzeichen) versichert. Haftplicht und Kasko. Kosten umme 30,-€ im Jahr.

So, und um noch ein bisken Verwirrung zu stiften. Wer mehr als ein Moppett mit AHK hat und den Anhänger mit allen Moppetts ziehen möchte, aber keine Lust hat jedesmal das (Wiederholungs-)kennzeichen zu wechseln (deshalb habe ich zwei Anh.), kann sich auf Antrag vom Straßenverkehrsamt ein eigenes Kennzeichen für den Anhänger zuteilen lassen. Da gibbet dann eine eigene Nummer mit passenden Papieren und ein gesiegeltes Kennzeichen. Also Stadtsiegel aber kein TÜV-Stempel. Darf aber auch damit nicht hinter einem anderen Fahrzeug als Kraftrad gezogen werden.

Zulassungsfreier Anhänger hinter dem falschen Zugfahrzeug ist ein Steuervergehen und wird als Straftat geahndet! (Sh. Bayern Uli und Ihr habt keinen Promibonus)

So wer jetzt noch Fragen hat PN mit TelNR. Ich rufe dann zurück.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 16.01.15, 17:01:01
ich vergaß: die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Anhänger sich abgekoppelt selbstständig macht und einen Schaden verursacht. Dann muss die Moppettversichrung dafür nicht aufkommen und die Prozente werden nicht belastet ;-) Angehängt zahlt immer die Versichrung des ziehenden Fahrzeuges. Zur Kasko brauch hier wohl nix zu schreiben.


Geschrieben von: pannewitz am: 16.01.15, 20:13:42
also,hab ich doch keine steuern hinterzogen!:stolz:Treiber. good job


Geschrieben von: GL - Treiber am: 20.01.15, 03:24:35
Hallo @ all,
mein Campmaster ist nun auch mit Folgekennzeichen ausgestattet.
Aber war auch Kampf auf der Zulassungsstelle...einer mußte den anderen
fragen,....dabei gibt es da so ein "dickes Buch" da kann man alles nachlesen.
Natürlich kam erst mal "Anhänger hinter Krafträder? abgelehnt "gibt's nicht.
Nun alles geregelt...auch die haben's gepeilt.
Nie wieder TÜV,Versicherung und Steuern zunge raus
Hänger "ausgeweidet" und zum lackieren vorbereitet...nun parkt er in der Lackiererei. alles wird gut

Gruß aus dem Allgäu,

Heiko alles wird gut


Geschrieben von: Beitragssammler am: 20.01.15, 22:18:18
Hallo pannewitz

steuernfrei hast du nur den Anhänger wenn der ein Folgekennzeichen hast, wenn der Anhänger ein eigenes Kennzeichen hat mußt du Steuern und Versicherung zahlen.
Egal was die Vollfosten von der Zulassungsstelle sagen.


Gruß Gerd


Geschrieben von: Beitragssammler am: 21.01.15, 03:17:42
hallo pott-Winger ließ noch mal bei mir. Es gibt zwei Möglichkeiten für ein eigenes Kennzeichen

1: versteuert, versichert, alle 2 Jahre zum TÜV, Kennzeichen mit 2 (zwei) Plaketten - dafür aber hinter jedem Fahrzeug erlaubt oder aber

2: auf Antrag, eigenes Kennzeichen, keine Steuer, kein TÜV nur ein gesiegeltes Kennzeichen ohne TÜV also nur 1(eine) Plakette, darf aber dann nur hinter einem Moppett gezogen werden.


Geschrieben von: meggens am: 21.01.15, 17:34:34
Was es doch alles für Varianten gibt...
Ich habe schon 5 Anhänger für Goldwing gebaut, immer mit Folgekennzeichen.
WOZU in aller Welt sollte ich einen Anhänger von nur 1 Meter breite und etwa 250Kg zul.Ges.Gewicht hinter ein anderes Fahrzeug als einem Motorrad gebrauchen ??????????????