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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Steffen!
Willkommen im Club
Hier biste richtig. cool cool lachen Keysch und Markus haben schon Kennte von der Ente
Viele Grüße TOM. zwinkern

Ps. Vor Antritt jeder Fahrt empfiehlt Honda den Ölstand zu Prüfen. zwinkern

#21  25.02.16, 20:46:07

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Steffen,
wir haben alle Unterlagen hier die Du brauchst.
Hast eine PN.

#22  26.02.16, 07:11:53

maiki



Vielen dank fur die schnelle hilfe von silly so stellt man sich die hilfe in einen forum vor

#23  26.02.16, 13:48:21

Beitragssammler


Themenstarter

Aber gerne!
Man kann auch schnell helfen ohne viele Worte

#24  26.02.16, 14:25:54

Beitragssammler


Themenstarter

So nun bin ich ganz platt, Gutachten dem Dekra Menschen gesendet. Der verweigert trotzdem die Zulassung, er meint in Sachsen-Anhalt wäre dieses Gutachten nicht gültig??? abgelehnt bahnhof

#25  26.02.16, 14:30:58

Beitragssammler


Themenstarter

@Hansi Würde ich ja machen, aber ohne Zulassung? An der Maschine ist alles TipTop, am Montag war noch alles i.O. Am Mittwoch hat er dann die Scheinwerfer gesehen und alles war Schei....!

#26  26.02.16, 16:12:08

Marcus



Hansi im Grunde hast Du ja recht.
Nur denke ich, muss Steffen da es ja ein Importfahrzeug ist, eine Vollabnahme nach §21 machen, damit die 15er einen Deutschen Brief bekommt.
Dazu kommt, das in den neuen Bundesländern für diese Sache NUR die Dekra zuständig ist.

Im Zweifel könnte also die Dekra das Gutachten (erstmal) für die Prüfung nach §21 nicht anerkennen, da das Fahrzeug aus USA eingeführt wurde, der Klarglasscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht vorgesehen ist, hier in Deutschland aber asymmetrisches Abblendlicht gefordert wird.
Auch die " Umbaumaßnahmen" an dem Scheinwerfer durch die Fa. A/A änderten daran nichts.

Das gleiche gilt für die "normalen" Scheinwerfer aus USA.

Es hängt aber Schluss endlich wie immer an dem Prüfer ob er ihn abnimmt oder nicht, da auch bei Scheinwerfer eine "Etwa Wirkung" in dem Brief eingetragen werden kann. ( Ermessensspielraum ? )

Anhang : TÜV - SÜD

Ausnahmen für Importfahrzeuge

Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.

In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.

Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.

In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Einige Beispiele:

•pro Ausnahmetatbestand: 50 €


•bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 €


•über 3 Ausnahmetatbestände: 150 €


Auch bei meiner ersten 15er wurde es als Finanziell Unzumutbar angesehen, die aus USA Importierte Maschine hinsichtlich Ihrer US Amerikanischen Beleuchtung auf hiesige Gesetze umzubauen.
Daher wurde vom Landrat ( damals in Paderborn ) eine Ausnahmegenehmigung erteilt um einen Brief zu bekommen.
Nicht nur für den US - Scheinwerfer sondern für die komplette Beleuchtung einschließlich der roten
Seitenbeleuchtung hinten.
Es gibt Möglichkeiten, aber ob das Theater am Ende der Mühe Wert ist muss jeder selbst entscheiden.




Grùße aus dem schönen Sauerland
Marcus
GL 1500 SE (X) - 50th. Annyversary


Wer nicht will findet Gründe - wer will findet Wege
#27  26.02.16, 16:24:44

Beitragssammler


Themenstarter

Wenn du auch noch die kurvenlichter verbaut hast,mach sie tot sonst gibtet kein TÜV.War bei mir so.

Gruß Tom.

#28  26.02.16, 17:13:17

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Nochmal ein paar Info's im Zusammenhang mit dem Gutachten des Stanley Scheinwerfers.

Das Gutachten für den Stanley Scheinwerfer wurde von der Firma GoldWing Atelier Anton Oberrauch & Andy Lenz GBR in Lindau am 16.03.98 in Auftrag gegeben und vom Lichttechnischen Institut Karlsruhe am 15.05.98 erstellt. Diese Firma ist nicht mehr existent.
Rechteinhaber und Eigentümer des Gutachtens ist jetzt die Fa. Heesch & Carstensen in Flensburg die nach eigenen Angaben seinerzeit das Gutachten zusammen mit dem Gold Wing Atelier erstellen hat lassen. Ein weitergeben ohne deren Zustimmung sei nicht erlaubt.
Zur Vermeidung rechtlicher Schritte habe ich deshalb nach eindringlicher Aufforderung seitens des Rechteinhabers im Sommer 2015 Bilder des Gutachtens von meiner Infoseite unverzüglich gelöscht.

Die Fa. Heesch & Carstensen ist daher Ansprechpartner für dieses Gutachten.



Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#29  26.02.16, 17:28:33

Tom Cruiser

(Mitglied mit Biete)



@ Moderator JS #22

Es wird ja wohl ein kleiner Gag auch in der Technikecke erlaubt sein!
Auch ich bin für das Sauberhalten der einzelnen Threads.
Dann sei auch konsequent und entferne ALLEN bisher abgesonderten Müll! Viel Spass! lachen

Na dann... Burn after reading!


GL1200 Standard - Schee wars!

Gruss aus der Oberpfalz
Tom

Traue keinem Ding das du nicht selbst vermurkst hast!
#30  27.02.16, 19:34:10

Beitragssammler


Themenstarter

Dann ruf doch einfach mal beim Ger in Holland an ob er einen Scheinwerfer mit E-Zeichen auf Lager hat

http://glpartsandbikes.nl

Gruss Georg

#31  27.02.16, 20:41:48

Eisbaer39



Hallo zusammen,

ich habe die Fa. Heesch & Carstensen in Flensburg angeschrieben, hatte auch sehr schnell Antwort zum Thema Klarglasscheinwerfer und Gutachten.
Die Fa. Heesch & Carstensen in Flensburg würde mir eine Kopie ihres Gutachtens und 2 Distanzscheiben ( benötigt man für normale H4 Birnen einzubauen ) für 150,- € zusenden.

Leider habe ich noch keine Antwort auf meine Frage ob ich mit diesem Gutachten auch den Scheinwerfer beim TÜV Rheinland eingetragen bekomme, ich warte noch.

Grüße


Gruss
Astrid und Uwe aus der Eifel
mit unserer GL 1500 SE Bauj.97
#32  02.03.16, 23:32:45

Beitragssammler


Themenstarter

Thema Kurvenlicht, habe einen extra Schalter verbaut und es dem Prüfer als NSW verkauft. Hat ihn absolut nicht interessiert!

#33  03.03.16, 08:24:21

Marcus



Hallo Uwe,

bin gespannt. Wenn die es sehr genau nehmen, bekommst Du ihn nicht eingetragen, da Dir eventuell die Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer fehlt.
Hast du sie drauf, dürfte es keine Probleme geben.

Es ist auch richtig, das mit diesen Scheiben die normalen H4 Birnen eingebaut werden können.
Leider leidet der Bereich vom Reflektor oberhalb der Birnen unter der Hitze der 55/ 60 Watt.
Daher wurde der Scheinwerfer in USA Serienmäßig mit 45/45 Watt betrieben.
Die sind hier aber leider schwer zu bekommen und genau genommen auch nicht zulässig, da der Scheinwerfer eben mit den hiesigen Birnen dem Gutachter zur Prüfung vorgelegt wurde.

Die Hitzebeständigkeit des Scheinwerfers war ja auch damals kein Prüfkriterium.



Grùße aus dem schönen Sauerland
Marcus
GL 1500 SE (X) - 50th. Annyversary


Wer nicht will findet Gründe - wer will findet Wege
#34  03.03.16, 09:17:54

Beitragssammler


Themenstarter

Als bei bei meiner 1500SE BJ 98 steht im Fahrzeugschein:

Scheinwerfer Stanlley 033-6349, Gutachtennummer 150598, L.I. Karlsruhe . 15.05.1998

Hatte daher noch nie Probleme beim Freundlichen. Kann also doch auch nicht verkehrt sein.............

#35  20.04.16, 07:02:03

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo, hoffe das mein Beitrag nicht zu spät kommt.
Es gibt eine Top Auskunft über Beleuchtung beim TÜV Nord unter der Nummer 05193 970 180. Dort sitzen ein Hr. Putensen oder ein H. Eder, welche beide umfangreiches Fachwissen über Beleuchtung und TÜV-Abnahmen haben. Sie wissen auch normalerweise, wo dieses Gutachten zu beziehen ist.
In meinem Fall wurde ich an die Fa. Völlmecke, Tel. 05193 964 135 Hr. Völlmecke verwiesen. Die haben das Gutachten für den STANLEY 033-6349. Gegen Gebühr von 75€ wurde mir das Gutachten zugeschickt und ich erhielt den ersehnten TÜV für meine Goldwing OHNE das ich nochmal mit dem Fahrzeug vorstellig werden musste! Die oben genannten Herren sind auch Fachleute im Bereich Abgasgutachten und Schalldämpfer speziell für Goldwing und Harleys.
Also nicht immer gleich aufgeben oder sagen geht nicht, in Deutschland bekommst alles eingetragen, sofern man dafür zahlt.....lach.
Hoffe, ich konnte helfen,
Gruß aus Franken....
Robert

#36  24.04.16, 14:52:29

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo zusammen,

da ich aktuell noch eine Lösung zur Abnahme beim TÜV suche.
Hat zufällig noch jemand diese Eintragung in seinem Fahrzeugschein die hier erwähnt wurde?
Scheinwerfer Stanley 033-6349, Gutachtennummer 150598, L.I. Karlsruhe . 15.05.1998

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand per PM eine Info zukommen lassen kann. Meinem TÜV Prüfer würde es ausreichen wenn ich eine Kopie einer solchen Eintragung hätte.

Die Firma Völlmecke gibt es so leider nicht mehr seit 4 Jahren und daher wird es dort auch schwer mit einem Gutachten traurig

Lieben Dank

#37  03.02.21, 10:57:27

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Das wurde vom Moderator Sunshine bereits ausführlich beantwortet, siehe Beitrag #30 !!!

#38  03.02.21, 13:26:23

bärchenwinger

(Mitglied mit Biete)


Zitat:
Hat zufällig noch jemand diese Eintragung in seinem Fahrzeugschein die hier erwähnt wurde?
Scheinwerfer Stanley 033-6349, Gutachtennummer 150598, L.I. Karlsruhe . 15.05.1998

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand per PM eine Info zukommen lassen kann. Meinem TÜV Prüfer würde es ausreichen wenn ich eine Kopie einer solchen Eintragung hätte.


@Olli
Hier geht es nicht um eine Kopie des Gutachtens,sondern um die Kopie einer solchen Eintragung in den Kfz-Papieren.


Bärchenwinger... a.k.a. Marcus
#39  03.02.21, 13:41:44

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Heute ist wohl nicht mein Tag lachen

@Sunshine
Upps, ich habe Dich versehentlich zum Moderator befördert, das ziehe ich entschuldigend zurück.

@bärchenwinger
ok, auch da hatte ich übersehen, dass seinem TÜV-Prüfer ne Kopie der Eintragung reicht. Ich kenne das aus meinem Pan-Forum im Sachen "Helibar Eintragung Lenkererhöhung", da ist die Eintragung "nur aus Kopie FGZ-Schein" kaum machbar. Die Kollegen reisen aus der ganzen Republik zu zwei Prüfstellen, um sich das Ding "nur mit Gutachten" eintragen zu lassen. Alle anderen stellten sich bisher quer und waren unwillig.

#40  03.02.21, 15:25:10
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