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Thema: Gutachten TÜV Scheinwerfer Klarglas von Stanley - Beleuchtung (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=30925)


Geschrieben von: Eisbaer39 am: 03.02.21, 18:44:00
Habe ich auch solch eine Eintragung im Brief und Schein.


Geschrieben von: Marcus am: 03.02.21, 22:58:57
Genau genommen bezieht sich die Eintragung im Brief (wenn die denn vorhanden ist ) auf den geprüften USA Scheinwerfer , welcher 1998 von einem Goldwing Teilehändler in Süddeutschland dem Lichttechnischen Institut in Karlsruhe vorgestellt wurde.
Dieser USA Scheinwerfer der 15er hatte damals der Händler der hiesigen STVZO. angepasst.

Die in der Folge von dem Händler so umgebaute und verkaufte Scheinwerfer
wurden vorne auf dem Scheinwerfer mit AA gekennzeichnet und dies auch im Gutachten so vermerkt.
Die Anfangsbuchstaben der beiden Inhaber der Firma.

So reicht es also eine Kopie des damaligen Gutachtens mitzuführen wenn man einen so gekennzeichneten Scheinwerfer besitzt.

In allen anderen Fällen ist natürlich die Eintragung des Scheinwerfer im Brief sinnvoll wenn es denn einer ohne vorliegen eines Gutachtens in Verbindung mit dem passenden Scheinwerfer macht.

Trotz alledem sind heute die meisten Klarglas Scheinwerfer ohne diese Kennzeichnung auf der Straße und oft auch ohne Probleme beim TÜV Termin.



Geschrieben von: Eisbaer39 am: 03.02.21, 23:08:51
Ok dann lassen wir das, wenn die Kopie doch nicht gebraucht wird, hat hier sowieso keinen Sinn