GoldWing-Forum (https://www.goldwing-forum.de/forum/index.php)
-- Technikbereiche (https://www.goldwing-forum.de/forum/board.php?id=5)
---- GL 1500 (https://www.goldwing-forum.de/forum/board.php?id=9)
Thema: Klarglasscheinwerfer Gutachen TÜV - Beleuchtung (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=31042)


Geschrieben von: Beitragssammler am: 22.03.16, 12:29:11
Hallo Forumsgemeinschaft,
gerade habe ich 2 Stunden TÜV Prüfung für meine aus Österreich kommende US-Goldwing hinter mir.
Eigentlich hat dem TÜV soweit alles gefallen bis......die Frontscheinwerfer Klarglas wie sie bei Wingchrom verkauft werden.
Die Bezeichnung lautet Stanley 033-6439 und der TÜV benötigt dafür ein Gutachten für eine
89er Wing oder andere Scheinwerfer. Außerdem stört ihm die Begrenzungsbeleuchtung an den Blinkern.
Meine Frage, gibt's da noch ein Gutachten, Lichttechnisches Institut Karlsruhe verlangt ca. 450 € oder muß ich das jetzt umrüsten?
Habe noch einen 2. mit der Bezeichnung Stanley 052-3471 R und seitlich 3471, ist der besser?
Vielen Dank für eure Hilfe


Geschrieben von: keysch am: 22.03.16, 22:13:08
Das Thema hatten wir erst:
http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=30925&


Geschrieben von: Beitragssammler am: 23.03.16, 09:28:46
Hallo Keysch,
hab das natürlich gelesen, aber hat mich nicht so wirklich befriedigt.
Mittlerweile hab ich den TÜV Nord angerufen in Schneverdingen, einen Herrn Eder, welcher mir sagte, er habe ein Gutachten für den Stanley 033-6349 aber es ist im Besitz der Firma ZTK in Schneeverdingen.
Auf Anruf bei besagter Firma wurde mir dies bestätigt und ich bekomme das Gutachten gegen eine Gebühr auf Rechnung für meine Fahrgestellnummer zugesandt. Das ist erheblich billiger, als ein neuer Scheinwerfer und ich muß nur die Funktion der Begrenzungsleuchten im Blinker deaktivieren und bekomme den TÜV für meine Maschine. Hoffe, das dies jetzt alles reibungslos klappt in ich endlich mal diese herrliche Maschine über Land führen kann ;-)
Gruß,
Robert


Geschrieben von: keysch am: 23.03.16, 16:02:20
Wenn Du viel Nachts fährst wirst Du den Klarglasscheinwerfer freiwillig rausschmeissen.
Gibt kein besseres Licht als mit Original Scheinwerfer und ein Paar gute H4 Kerzen.
Mir gefällt der Klarglas von der Optik auch viel besser als der Originale aber die Vernunft sagt lieber den mit Streuscheibe.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 23.03.16, 18:47:55
Hatte an meiner 91er SE richtig helle LED Creed- Lampen drin!! Stück für ca. 80 Euro!

Das ist mal richtiges Licht!

Habe die Birnen auch an meinen Harleys!!!

Gibt nichts helleres, d.h. meine Meinung!!!


Geschrieben von: Beitragssammler am: 23.03.16, 18:53:15
Die Zulassung des Stanley Scheinwerfers ist jedoch von TÜV und Prüfer sowie Bundesland unterschiedlich!

Absolut schwachsinnig, aber so Läuft es halt!

In BW bekam ich letztes Jahr bei einer Vollabnahme einer 91er GL 1500 den Eintrag: Stanley Scheinwerfer in etwa Gleich!!!


Geschrieben von: Rowdy_Ffm am: 11.04.16, 17:30:54
Zitat:

geschrieben von magl140
[...]
In BW bekam ich letztes Jahr bei einer Vollabnahme einer 91er GL 1500 den Eintrag: Stanley Scheinwerfer in etwa Gleich!!!


Das stand bei mir in all meinen US-Wings genau so drin. "Wirkung in etwa gleich"

Ich hatte ja fast 10 Jahre GW-Pause. Meine letzte davor war eine 97er SE, die noch Streuscheibe hatte. Als ich mir vor 3 Jahren die '98er SE kaufte, hatte diese Klarglas, was ich schon 98 sehr optisch viel schöner fand. Sehr verwundert war ich aber, dass das Licht sooo schlecht ist und ich es gar nicht soooo schlecht in Erinnerung hatte. Da kam mir die Idee, dass nach mehreren PKWs mit Xenon ich einfach nur kein H4 mehr gewohnt wäre. Also habe ich meinen Scheinwerfer erst einmal mittels Adapter-Ring von 45W/45W (Drecks-US-)H4 auf 55W/65W EU-H4 umgebaut, was aber auch kaum Verbesserung brachte. Jetzt lese ich hier, dass die Klarglasscheinwerfer das Übel ist. Ist das wirklich so, dass diese Scheinwerfer so schlecht sind?
Das Problem habe ich zwar jetzt nicht mehr, da ich auf Xenon umgebaut habe. Zu diesem (illegalen!!!) Umbau kann ich nur sagen:
Zuerst hatte ich so einen Standard Duo-H4-Xenon-HID-Satz aus der Bucht. Da hatte ich Not die ganzen Kabel unterzubringen. Zudem musste ich die Adapterringe für EU-H4 weiterverwenden und von den Xenon-Brennern zwei der 3 Nasen abknipsen, was bei schlechten Straßen zu einem zittrigen Licht führte. Kann man bei so einem illegalen Xenon-Kit gar nicht brauchen und möchte auch keinem begegnen, der das so hat, weil es einfach unmöglich blenden kann.
Habe mir dann aus USA diesen Kit bestellt und der ist ruckzuck montiert und funktioniert prächtig. Anleitung gibt es hier.


Geschrieben von: blue thunder am: 11.04.16, 18:30:19
Hallo,

ich dachte, dass sich die Sache mit den Begrenzungsleuchten seit 2014 erledigt hätte. Oder deute ich nachfolgen Text falsch?

Für Biker gilt besonders: Nicht nur gut sehen, sondern vor allem wegen ihrer schmalen Silhouette am Tag, auch gut gesehen werden. Das ist überlebenswichtig. „Seit 1. Juli dieses Jahres sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland. Auf der diesjährigen internationalen Motorrad-, Roller- und E-Bike-Messe INTERMOT in Köln (1. bis 5. Oktober) zeigt TÜV Rheinland in Halle 6.1, Stand E030, eine mit gelben Fahrtrichtungsanzeigern umgerüstete Yamaha. Die TÜV Rheinland-Motorradexperten informieren über alle Details der lichttechnischen Typprüfung (Homologation) und erläutern entsprechende Prüfberichte.

Der Einbau solcher gelben Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft:

• Sie müssen paarweise (eine pro Seite) und symmetrisch zur Mitte montiert werden.
• Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben. Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung – sowohl als
Fahrtrichtungsanzeiger als auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
• Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Blinker ineinander gebaut, muss sie so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
• Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in den Blinker integriert sein.

Gruss in die Runde
Volker


Geschrieben von: Wing Woehl am: 11.04.16, 19:24:23
das ist der Knackpunkt

Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern


und unsere sind nunmal nicht neu also wie gehabt alles was zusatz ist über Extraschalter laufen lassen.

Gruss Ralf

bzw du hast einen Biker als Prüfer


Geschrieben von: blue thunder am: 12.04.16, 08:26:28
Danke


Geschrieben von: Beitragssammler am: 15.04.16, 08:52:22
Nachtrag
Mit dem Gutachten wurde der Stanley Scheinwerfer ohne Probleme eingetragen, für die Begrenzungsleuchten bekam ich keine offizielle Zulassung und ich sollte diese abklemmen. Die Zulassung für Begrenzungsleuchten betrifft tatsächlich wie oben angemerkt nur Neuzulassungen innerhalb der EU und kann in den verschiedenen Bundesländern von den einzelnen Prüfern unterschiedlich abgenommen werden ( Wirkung in etwa gleich ;-)).
Logisch, ich hab nichts verändert und werde in zwei Jahren einen anderen TÜV Prüfer aufsuchen.
Gruß ans Forum