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Hallo Goldwinger,
ich habe einmal eine Anfrage bei der Generalzolldirektion in Dresden gestellt.
Hier die Antwort, die ich prompt per email erhielt.
Es hilft sicherlich, um eine nahezu "saubere" und komplette Vergleichsrechnung US/EUR Preis anzustellen.
Zitatanfang:
Sehr geehrter Herr XXXX,
der Versender muss auf der Außenseite der Sendung in geeigneter Weise eine vollständig und leserlich ausgefüllte, internationale Zollinhaltserklärung (Pakete: CN 23) anbringen, welche die Angaben zu Wert und Inhalt enthält. Die zur Zollwertermittlung dazugehörige Rechnung ist der Sendung ebenfalls außen zugänglich anzubringen, vorzugsweise in einer selbstklebenden, transparenten Hülle.
Bei der postalischen Einfuhr von neuen und gebraucht gekauften Waren aus Ländern/Gebieten außerhalb des EU-Zollgebietes sind grundsätzlich Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Höhe der gesetzlichen Einfuhrabgaben richtet sich stets nach Beschaffenheit, Menge, Zollwert, Zollsatz und Ursprung der Waren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Ausländische Währungsbeträge werden mit dem am Tag der Annahme der Zollanmeldung gültigen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet: März 2018 -> 1 EUR = 1,2312 USD.
Im Postverkehr ist der Sendungswert für die Erhebung der Einfuhrabgaben (EA) entscheidend:
> bis 22 Euro keine EA,
> zwischen 22 Euro und 150 Euro allein die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sowie
> über 150 Euro gesamte EA (Zoll + EUSt).
Ab einem Sendungswert über 150 Euro wird die Abgabenberechnung mit den detaillierten Abgabesätzen aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT) durchgeführt. Dazu wird die Ware der entsprechenden 11-stelligen Codenummer im EZT- Bereich „Einfuhr“ zugeordnet. Jede einzelne Codenummer enthält Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Motorradersatzteile werden in die Unterposition 8714 10 KN eingereiht. Der Regelzollsatz beträgt 3,7 %.
Für die EUSt gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, weshalb diese deutsche (Mehrwert)Steuer bei der Einfuhrabfertigung ab 22 Euro Sendungswert von der Zollverwaltung mit 19 % erhoben wird.
Auch bei nichtkommerziellen Einfuhren sind alle steuererheblichen Angaben über den gezahlten oder zu zahlenden Preis aus der Rechnung oder anderen Unterlagen anzumelden. Werden dabei Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und werden vollständig Bestandteil des Zollwerts.
Berechnung der EA bei einem Warenwert über 150,-- Euro
Warenwert + Porto = Zollwert
Zollwert x Zollsatz aus EZT = Zollabgabe
Zollwert + Zollabgabe = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Abgabe
Zollabgabe + EUSt-Abgabe = gesamte EA
Kosten für die deutsche Zollabfertigung werden nicht erhoben.
Wenn die Sendung von der Deutschen Post AG (Weltpostvertrag) befördert wird und alle Angaben/Unterlagen vollständig sind, wird der betreffende Zollantrag von der Deutschen Post AG abgegeben und dazu die Einfuhrabgaben entrichtet, welche an der Haustür rückvereinnahmt werden. Wenn jedoch die Postsendung nicht direkt bei Ihnen zustellbar ist, weil z.B. Angaben und/oder die Rechnung fehlen, wird die Sendung auf Grund von Sondervorschriften an Ihr Heimatzollamt weitergeleitet. Dazu erhalten Sie von der Deutschen Post AG eine schriftliche Benachrichtigung mit den Öffnungszeiten des Zollamtes sowie den dort vorzulegenden Unterlagen. Die Verzollung ist dann von Ihnen grundsätzlich schriftlich zu beantragen und die entstandenen Einfuhrabgaben zu entrichten. Nichtabgeholte Postsendungen werden nach 14 Tagen vom Zoll an die Deutsche Post AG zurückgegeben.
Wird die Sendung von anderen Fracht- oder Kurierdiensten (kein Weltpostvertrag: z.B. DHL, Hermes, TNT, UPS, DPD, FedEx oder andere) befördert, hat der Versender ebenfalls die Sendung entsprechend zu beschriften. Die Fracht- oder Kurierdienste erbitten vom Empfänger eine Stellvertretungsvollmacht zur Erledigung der Zollformalitäten. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben (fehlende Angaben/Unterlagen), erfolgt keine Weiterleitung an das für den Empfänger zuständige Zollamt, sondern der Fracht- oder Kurierdienst setzt sich in solchen Fällen direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Die fehlenden Angaben/Unterlagen übermittelt der Empfänger an den Fracht- oder Kurierdienst, der anschließend die Förmlichkeiten gegenüber dem Zollamt erfüllt. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück. Manche Dienstleister verlangen für die Vornahme der Zollabfertigung zusätzlich privatrechtliche Gebühren laut Vertrag.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marksteiner
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
Zitatende
Nun kann jeder Interessierte einmal seinen Taschenrechner anwerfen.
Ich hoffe es liefert Erkenntnisse.
Viel Spass.
Beste Grüße
Marc
...Diskutiere nie mit Idioten. Sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung...
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