,...einfach mal googeln!'
So einfach ist es nicht: In dem Artikel des letzten Links hier z.B. steht, dass Nutzungsausfall nur gezahlt wird, wenn das (in dem Falle Motorrad) benötigt wird.
In der Regel versucht die gegnerische Versicherung, die Zahlung eines Nutzungsaufalls zu verweigern, wenn man auf einen PKW Zugriff hat.
So ähnlich steht es auch in dem Link/Artikel von Uwe geschrieben.
Das OLG Düsseldorf hat jedoch ein völlig anderes Urteil gefällt: Man hat nämlich trotz Zugriffs aufs Auto sehr wohl einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Motorrades, und das für die Zeit des Werkstattaufenthaltes der Reparatur.
Die im Artikel angesprochenen 14 Tage Entschädigungszeit ist auch nicht richtig.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist übrigens rechtskräftig und es ist auch keine Revision dagegen zugelassen.
Hier der Link dazu:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/motorrad-unfall-nutzungsausfall-schadenersatz-auch-fuer-harley-davidson-moeglich_002470.html
Versicherungstechnisch, d.h. aus der Sicht der Versicherung sind eine Harley und eine Honda GL 1800 sicherlich vergleichbar einzustufen!
Ihr seht also, die Infos aus dem Internet sind teilweise mehr als dürftig u. z.T. sogar falsch oder zumindest irreführend.
Soviel zum 'Einfach mal googeln' - so schlau bin ich auch.
Mir ging es auch hier nur um die aktuelle Höhe des Nutzungsausfalls/Tag.
Ich habe das hier eingestellt, damit ihr, solltet ihr mal in die gleiche Situation geraten, Euch nicht so einfach abspeisen lässt.
Auch habe ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben, der alles tun wird, um meine Ansprüche durchzusetzen.
Ich halte Euch gern auf dem Laufenden, wenn die Sache abschliessend geklärt ist. Ich denke, dass solche Infos sich dann nützlich für alle hier auswirken können, wenn man sie mal braucht.
Gruß
Driver_1000