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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo an alle,

Da ein 'freundlicher' Zeitgenosse mit seinem Auto meine Maschine beschädigt hat und diese zur Reparatur in der Werkstatt ist, Frage an die Profis:

Wie sind die Tagessätze wegen des Nutzungsausfall für eine GL 1800 SC 47?
Maschine ist 1. Hand, Scheckheftgepflegt beim Vertragshändler.

Vielleicht ist jmd.hier ja auch schon einmal so etwas widerfahren?

Bitte nur verlässliche u. nachvollziehbare Angaben / Quellen.

Bei einer Harley Elektra GildeGilde war der Satz 66,- Euro/Tag lt. Urteil OLG Düsseldorf.

Denke, die Maschinen sind vom Nutzungswert für die Versicherung vergleichbar?

Danke für Eure Mühe

Gruß an alle

Driver_1000

#1  13.11.18, 22:31:57

GL1800-Biker



Sollte 66€ pro Tag sein. Stand 2004.
Könnte aber jetzt auch hoher liegen. Das sollte dann aber der Gutachter wissen.
Dateianhang:

 Nutzungsausfall Motorrad.pdf (53.12 KByte | 30 mal heruntergeladen | 1.56 MByte Traffic)




Liebe Grüße
Gerhard

GL1800 Navi/Airbag
Baujahr 2007


“Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht!”
#2  15.11.18, 00:52:19

Beitragssammler


Themenstarter

Ok. Danke erstmal.
Die Infos hatte ich auch.

Hat jemand vielleicht aktuellere (neuere) Infos dazu?

Gruß
Driver_1000

#3  15.11.18, 21:53:46

Beitragssammler


Themenstarter

Einfach mal googeln!

Hier ist was von 2017:
http://www.kfzhilfe.de/tabelle-nutzungsausfall#Krad oder hier: https://rechtsberater.de/verkehrsrecht-ratgeber/unfall/nutzungsausfallentschaedigung/

Da sind es aber nur 65€

#4  16.11.18, 08:08:14

Beitragssammler


Themenstarter

,...einfach mal googeln!'

So einfach ist es nicht: In dem Artikel des letzten Links hier z.B. steht, dass Nutzungsausfall nur gezahlt wird, wenn das (in dem Falle Motorrad) benötigt wird.

In der Regel versucht die gegnerische Versicherung, die Zahlung eines Nutzungsaufalls zu verweigern, wenn man auf einen PKW Zugriff hat.

So ähnlich steht es auch in dem Link/Artikel von Uwe geschrieben.

Das OLG Düsseldorf hat jedoch ein völlig anderes Urteil gefällt: Man hat nämlich trotz Zugriffs aufs Auto sehr wohl einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Motorrades, und das für die Zeit des Werkstattaufenthaltes der Reparatur.

Die im Artikel angesprochenen 14 Tage Entschädigungszeit ist auch nicht richtig.

Das Urteil des OLG Düsseldorf ist übrigens rechtskräftig und es ist auch keine Revision dagegen zugelassen.

Hier der Link dazu:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/motorrad-unfall-nutzungsausfall-schadenersatz-auch-fuer-harley-davidson-moeglich_002470.html

Versicherungstechnisch, d.h. aus der Sicht der Versicherung sind eine Harley und eine Honda GL 1800 sicherlich vergleichbar einzustufen!

Ihr seht also, die Infos aus dem Internet sind teilweise mehr als dürftig u. z.T. sogar falsch oder zumindest irreführend.

Soviel zum 'Einfach mal googeln' - so schlau bin ich auch.

Mir ging es auch hier nur um die aktuelle Höhe des Nutzungsausfalls/Tag.

Ich habe das hier eingestellt, damit ihr, solltet ihr mal in die gleiche Situation geraten, Euch nicht so einfach abspeisen lässt.

Auch habe ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben, der alles tun wird, um meine Ansprüche durchzusetzen.

Ich halte Euch gern auf dem Laufenden, wenn die Sache abschliessend geklärt ist. Ich denke, dass solche Infos sich dann nützlich für alle hier auswirken können, wenn man sie mal braucht.

Gruß

Driver_1000


#5  16.11.18, 23:21:44

GW Frank



Zitat:
Auch habe ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben, der alles tun wird, um meine Ansprüche durchzusetzen.


Na dann, verstehe ich die Frage nicht. Wer, wenn nicht ein Fachanwalt, sollte das denn besser wissen!




Gruß Frank

#6  17.11.18, 08:51:47

Beitragssammler


Themenstarter

" so schlau bin ich auch."....warum fragst Du dann nach aktuellen Infos? Der Stand 2017 war das aktuellste was ich gefunden habe. Das Tabellensätze immer "grundsätzlich" gelten und vor Gericht Einzelfallbetrachtungen stattfinden, wo es rauf oder runter gehen kann, ist eigentlich klar. Aber nach einzelne Gerichtsurteile hast Du nicht gefragt. Sorry, wenn ich nicht in Deinem Sinne geantwortet habe, kann halt nicht Gedanken lesen.
Trotzdem danke für den Link zum Urteil des OLG Düsseldorf.

#7  17.11.18, 12:56:38

Beitragssammler


Themenstarter

Mein Bemerkung bezog sich auf 'Einfach mal googeln.

Ansonsten natürlich danke erstmal für die Tabelle.

Gruß

Driver_1000

#8  17.11.18, 23:11:13
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