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st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Ladies und Gentlemen,

ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, das durchzulesen:


Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 10. Februar 2009.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - Begriff ‚Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen‘ - Verbot für Kleinkrafträder, Krafträder, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einen Anhänger zu ziehen - Sicherheit des Straßenverkehrs - Marktzugang - Hindernis - Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache C-110/05.

LINK zum Urteil

Entscheidend für uns deutsche Motorradfahrer ist folgender Satz im Urteil:

47 Die Italienische Republik beruft sich auf das am 8. November 1968 in Wien geschlossene Übereinkommen über den Straßenverkehr, das in seinem Anhang I Nr. 3 Buchst. a vorsehe: „Die Vertragsparteien brauchen in ihrem Hoheitsgebiet die nachstehend genannten miteinander verbundenen Fahrzeuge, soweit als ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften den Verkehr solcher miteinander verbundenen Fahrzeuge verbieten, nicht zum internationalen Verkehr zuzulassen: … Krafträder mit Anhängern“. Sie stellt jedoch klar, dass sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe und dass in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Krafträdern gestattet sei, im italienischen Hoheitsgebiet einen Anhänger mitzuführen, da sie sich im internationalen Verkehr im Sinne des genannten Übereinkommens befänden.


Das ist doch eine klare Aussage, auf die man sich im Zweifelsfall berufen kann.

Also Mario - der Weg nach Afrika ist frei alles wird gut


Im Anhang noch das Urteil auf italienisch zum Ausdrucken und mitnehmen inkl. offizieller Übersetzung des Abschnitts 47.

Tommy




Dateianhang:

 Urteil.EU.pdf (258.5 KByte | 43 mal heruntergeladen | 10.86 MByte Traffic)




Tommy
#1  14.11.18, 08:40:43

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



goodposting gutgema


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#2  14.11.18, 10:14:47

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

.
Nur, um das wieder mal ins Bewußtsein zu rufen lachen

Gruß - Tommy



Tommy
#3  17.12.22, 15:06:17

EckhardvdCôte



Hallo Tommy,
ich dachte Fahrzeuge mit Anhänger sind am Stelfio verboten .
Leider kann ich die PDF nicht runterladen.Ich habe schon auf 33°/ verkleinert aber der Drucker gibt nur Abs.41 bis 45 in Übergrösse raus. Dumm gelaufen ich suche weiter.

VG Eckhard


...ob auf dem Rücken eines Hengstes oder im Sattel einer Honda: "Freiheit ist nicht nur für John Wayne da,oder Peter Fonda"!
#4  17.12.22, 21:19:31

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Eckhard,

erstens ist das der Jaufenpass und zweitens hab ich Dir das PDF gemailt cool

Gruß



Tommy
#5  17.12.22, 22:14:58
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