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Samenmann

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Themenstarter

Bei meinem Gespann sind 2 Beckengurte verbaut ( 1,5 Sitzer )
Nun meine Frage ; muß trotzdem ein Helm getragen werden ?

Habe im Internet gestöbert, dort sagt mann : nur bei Dreipunktgurten braucht mann kein Helm.

Wie handhabt ihr das ? Wird von der Rennleitung kontrolliert ?


Günther der Samenmann
( der mit dem Zopf )
die linke zum Gruß

GL 1500 Gespann
Bj 92 -EZ 94 ( seit 2018 )
GL 1500 Perlweiß ( 2010 - 2018 )
GL 1200 LTD ( 2001 - 2010 )
Suzuki LS 650 ( 1999 - 2001 )




#1  13.12.18, 15:09:24

keysch

(Mitglied mit Biete)


Gründsätzlich immer mit Helm.
Das selbe gilt auch für Trikes, was früher nicht war da ein Trike als Auto gilt und nur ein Beckengurt ausreichte.
Das gibt es aber nicht mehr.
Im Gespann Seitenwagen muß egal was für Gurte ein Helm getragen werden.
Reicht ja ein Jethelm volkommen aus, würde aber kein Braincap nehmen. (die haben eh keine ECE Zulassung)
Noch was:
Gehe mal von einen hohen Reifenverschleiß bei dein Gespann aus.
Du fährst ja bei Motorradbereifung nur auf den mittleren drei Zentimeter auf der Mittelrille, der restliche Reifen hat ja kein Bodenkontakt.
Kann natürlich sein das dir Fachleute was anderes erzählen.



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#2  13.12.18, 23:04:10

saschohei



Morgen Keysch,

beim Zeus-Gespann gilt die Helmpflicht im Beiwagen übrigens nicht, weil fest verschweißter Käfig usw. freuen

Hatte bei Kontrollen (und die sind wegen der optischen Erscheinung bei dem Ding gefühlt 100 mal so oft wie mit allen anderen Mopeds zusammen... mit Augen rollen ) auch noch nie Probleme deswegen.

Liebe Grüße an alle hier, eine schöne Vorweihnachtszeit und schöne Gespannstunden - oder natürlich auch Soloausfahrten lachen

Willy

#3  14.12.18, 07:15:02

keysch

(Mitglied mit Biete)


Dann müsste aber im Fahrzeugschein stehen: Seitenwagen Helmflicht befreit.
(Ein Kumpel von mir ist z.B. von der Gurtflicht befreit (wegen Defi), muß aber immer eine Bescheinigung mitführen.)
Ich würde das Risiko nicht eingehen wenn man ne größere Tour fährt und der Mitfahrer zu Fuß weitergehen muß weil die Rennleitung ein Helm sehen will.
Mir ist das Leben meines Mitfahrers wichtiger als das Cool aussehen, daher bei mir grundsätzlich nur mit Helm.
Aber das soll jeder für sich entscheiden wie wichtig einen die Person im Seitenwagen ist. meine meinung


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#4  14.12.18, 11:47:35

keysch

(Mitglied mit Biete)


Habe das hier gefunden:

1. Für den TÜV existieren Gurte im Beiwagen überhaupt nicht. Schlimmstenfalls müssen sie sogar ausgebaut werden, wenn der Hersteller keinen Nachweis bringen kann, dass Karosserie und Gurte füreinander geschaffen sind, gemeinsam abgenommen wurden oder was auch immer.
Ein Gurt mit KBA Nummer ist also immer in Verbindung mit einem Fahrzeug gültig.
2. Der TÜV hält dich aber nicht auf der Straße an und fragt nach deinen Papieren. Die Polizei hat es vor ein paar Jahren oft pragmatisch gehandhabt: Helm oder Gurt, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Rechtlich ist in D ein Gespann ein motorisiertes Einspurfahrzeug, streng genommen muss jeder Mitfahrer einen Helm tragen.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#5  14.12.18, 11:57:25

keysch

(Mitglied mit Biete)


Das hier gefunden:
§ 21a Abs. 2 StVO

§ 21a (hier Abs.2 interessant.
Daher scheinbar bei Gurt keine Helmpflicht.)


Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme

(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für
1. (weggefallen)
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Aber was ist ein Vorgeschriebener Gurt beim Gespann???
Müsste dann der Gurt in den Fahrzeugpapiere stehen???
Würde das mal vorab mit der Versicherung abklären, nicht das die sich bei einen Unfall (mit Personenschaden im Seitenwagen) weigern zu bezahlen. Wäre ja nichts neues, die suchen immer ein Grund.
Und WICHTIG: Immer alles schriftlich geben lassen, mündliche vereinbahrungen interessirt das Gericht nicht. Die Erfahrung habe ich schon selber am Gericht gemacht.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#6  14.12.18, 12:03:48

olafT.

(Mitglied mit Biete)



lachen

interessantes thema,
was is eigentlich mit streckensperrung für zweiräder wie zb bei uns aktuell am berg...
darf ich mit dem dreirad gespann rauf fahren ?
wenns rechtlich immer noch ein zweirad oder einspurfahrzeug ist ?


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht :-)
#7  14.12.18, 12:26:59

Marcus



Du darfst natürlich nicht dort hochfahren !!!

Genau so wenig wie mein Bekannter mit seinem Piaggio Dreirad MP Dingsbums für welches er nur den Klasse 3 braucht, aber das Teil versteuert wird wie ein Auto. lachen

Das erklär mal einem !!!


Grùße aus dem schönen Sauerland
Marcus
GL 1500 SE (X) - 50th. Annyversary


Wer nicht will findet Gründe - wer will findet Wege
#8  14.12.18, 15:17:39

Beitragssammler



also als ich noch den gurt drin hatte (jeaniel - die franzosen muessen
wohl eine haben), da war meine argumentation (vergleiche bmw-roller mit
dach): wenn angeschnallt, dann keine helmpflicht.

ich wurde aber bislang ueberhaupt noch nie kontrolliert. weder mit gespann,
noch mit moped.
aehhhh... doch... 1x - vor ca. 15 jahren als ich in krankfurt mit einer
frisch getuefften 125er 1x dorch dies stadt gefahren bin.
_alles_ wurde kontrolliert - ohne maengel.
seitdem meide ich krankfurt....
.. aber ich schweife ab... mit Augen rollen

der gut im jeaniel, der haette ueberigens bestenfalls ein baby am wegkrabbeln
hindern koennen

munter bleiben

wicki

#9  15.12.18, 06:31:18

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Seid ihr sicher, dass es "Streckensperrung für Zweiräder" heißt?
Im Normalfall werden die Streckensperrungen mit Verkehrszeichen 255 beschildert. Das bedeutet "Streckensperrung für Krafträder - auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas".

Damit ist es klar definiert, wer diese Strecke (auf allen Teilen der Straße also auch Fahrbahn und Gehweg) befahren darf.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#10  15.12.18, 10:23:29

olafT.

(Mitglied mit Biete)



lachen
Ja stimmt !


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht :-)
#11  15.12.18, 18:17:41
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