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Beitragssammler


Themenstarter

Hi zusammen,

ich bin nicht sicher, ob ich das Thema hier schon mal angesprochen hatte:

Mein 11er-Gespann soll bei der nächsten HU eine H-Zulassung verpasst bekommen.
Sollte m.E. kein Problem sein, denn es steht EZ 81 drin.

Nun meinte letztens ein GTÜ-Onkel: Das ist ja umgebaut worden aus einem
gebrauchten Motorrad. Und der Umbau muss in den ersten 10 Jahren nach EZ passiert
sein.

Das Datum des Umbaus ist aber nicht ersichtlich. Es ist ein Jeaniel-Boot. Und die
werden m.W. seit den 90ern nicht mehr gebaut.

Sollte aber auch egal sein, denn das Teil hat al Hersteller "Peter Horn" eingetragen
und hat eine FIN "TP47xxxx".

Und da das ja keine Honda-Nummer ist, ist das Ding doch dann 1981 ein neues Fahrzeug
geworden - egal, wie alt es ist. Und hat damit auch ein neues und rechtsgültiges
EZ zum Zeitpunkt des Umbaus bekommen.
Richtig?

Und jetzt bitte keine "warum willst Du das denn als H-Zulassen"-Posts.
Ich will es einfach. cool






#1  23.05.19, 09:31:38

CX/GL Frank



Hallo Wicki,

H Zulassung ist ein Thema mit welchem sich sehr wenige Prüfer auskennen.
Tipp such dir nen anderen Prüfer.

zu deinen fragen:

1. "Das ist ja umgebaut worden aus einem
gebrauchten Motorrad. Und der Umbau muss in den ersten 10 Jahren nach EZ passiert
sein." Stimmt so nicht. Der Umbau muss in den ersten 10 Jahren möglich gewesen sein.

2. "Das Datum des Umbaus ist aber nicht ersichtlich. Es ist ein Jeaniel-Boot. Und die
werden m.W. seit den 90ern nicht mehr gebaut." Datum des umbaus Sielt überhaupt keine rolle wenn dieser möglich gewesen währe.

3. "Sollte aber auch egal sein, denn das Teil hat al Hersteller "Peter Horn" eingetragen
und hat eine FIN "TP47xxxx".

Und da das ja keine Honda-Nummer ist, ist das Ding doch dann 1981 ein neues Fahrzeug
geworden - egal, wie alt es ist. Und hat damit auch ein neues und rechtsgültiges
EZ zum Zeitpunkt des Umbaus bekommen.
Richtig?"

Mich verwundert das bei deinem Gespann der Hersteller geändert wurde. meiner Erfahrung nach bleibt bei Gespannen der Hersteller Honda stehen. ( lasse mich gerne etwas besseren belehren) bei Trikes ist es ja zwangsläufig ein neues Fahrzeug PKW. aber Gespanne bleiben ja ein Motorrad.

In deinem Fall Erstzulassung 1981 hier gilt was im Fahrzeugschein steht und nichts anderes.

Der Prüfer kann einzig von dir verlangen dass du nachweist das der umbau in den ersten 10 Jahren möglich und üblich war.

Such dir eine Prüfstelle diese mit Oldtimer Wertgutachten wirbt. (Rezessionen im Internet beachten)
Diese Prüfstellen haben geschultes personal hier sollte eine H abmahne im Regelfall kein Problem sein. und ein Wertgutachten würde ich dir überdies eh empfehlen zumal 90% der Versicherer eh eins haben wollen.

Gruß Frank

#2  23.05.19, 10:08:02

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat:

H Zulassung ist ein Thema mit welchem sich sehr wenige Prüfer auskennen.
Tipp such dir nen anderen Prüfer.
....
Mich verwundert das bei deinem Gespann der Hersteller geändert wurde. meiner Erfahrung nach bleibt bei Gespannen der Hersteller Honda stehen. ( lasse mich gerne etwas besseren belehren) bei Trikes ist es ja zwangsläufig ein neues Fahrzeug PKW. aber Gespanne bleiben ja ein Motorrad.


Einen Prüfer, der das abnimmt, den hab ich wohl.
wg. der komischen Aussage bei einer beiläufigen Nachfrage während
einer normalen HU wollte ich aber doch mal nachforschen.

Das mit dem "neuen Fahrzeug und anderer FIN" ist vermutlich Bundeslandabhängig
geregelt (gewesen).



Ich Fahre jedenfalls keine Honda sondern eine SC02CAPTAIN von PHORN zwinkern

wie oben zu sehen...


#3  23.05.19, 11:35:12

HenryF6

(Mitglied mit Biete)



Hallo Wicki,

du fährst jetzt keine Honda mehr, sondern eine PHORN.
Durch den Umbau ist jetzt der Peter Horn der Hersteller geworden, das Gespann ist ab diesem Zeitpunkt, mit neuer eigener Fahrgestellnummer, ein Neufahrzeug geworden.
War z. B. bei allen Beringer-Orion Gespannen vom Peter Horn so.

Grüße

Henry


Old Boys like Big Toys: Honda Valkyrie - Honda GL 1800
#4  23.05.19, 12:33:27

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat:

Durch den Umbau ist jetzt der Peter Horn der Hersteller geworden, das Gespann ist ab diesem Zeitpunkt, mit neuer eigener Fahrgestellnummer, ein Neufahrzeug geworden.
War z. B. bei allen Beringer-Orion Gespannen vom Peter Horn so.


ja, das sehe ich genauso.
Sie kann ja zum Zeitpunkt der Umbaus auch maximal 1 Jahr alt gewesen sein.
(ich vermute, Sie wurde unmittelbar nach dem Kauf direkt umgebaut)

Aber so oder so ist es jetzt fast 40 Jahre alt und das H sollte kein Problem sein.

wg. des Koni-Federbeins (eingetragen) hatte der GTÜ-Onkel auch was zu nöhlen.
Auch da sehe ich aber kein Problem. Die gabs ja in den 80ern.

Muss jetzt nur überlegen, ob ich mit dem H bis zur HU (August) warte oder ob
ich das vorziehe. Mal sehen....




#5  23.05.19, 13:30:54

Marcus



Größte Hürde bei der Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist nicht das Alter, obwohl der Fahrzeugtyp mindestens 30 Jahre auf dem Buckel haben sollte. ( Erstzulassung ) Bei Beantragung des H-Kennzeichens bei der Zulassungsstelle muss ein Oldtimer-Gutachten vorliegen, das zuvor von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. In der Regel kann man einen Sachverständigen bei TÜV und DEKRA oder einer anderen Prüforganisation finden. Seit 2007 darf allerdings jeder zertifizierte Prüfingenieur die Eignung für das historische Nummernschild ausstellen. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist nicht genau definiert, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Die Formulierungen sind einigermaßen vage gehalten, weshalb es häufig auch vom Prüfer abhängt, ob ein Fahrzeug das historische Kennzeichen erhält.

Grundsätzlich gilt:
■ In allen Hauptbaugruppen muss das Kfz dem Original entsprechen.
■ Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch waren.
■ Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand sein. Es dürfen keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Oldtimer müssen für das H-Kennzeichen folgende Bedingungen erfüllen:
■ mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassung)
■ bestandenes Oldtimer Gutachten (Originalzustand / guter Erhalt)
■ Hauptuntersuchung

Eine 15er ( Ein Fulldresser ) meines Bekannten hat dieses Jahr kein H - bekommen obwohl sehr gepflegt und EZ 1989.
Zu viele Um und Anbauten die obwohl Zeitgenössisch, der TÜV nicht Akzeptierte.
Kein Originalzustand.

Wie oben beschrieben - es liegt viel am Prüfer wie er die Sache sieht.



Grùße aus dem schönen Sauerland
Marcus
GL 1500 SE (X) - 50th. Annyversary


Wer nicht will findet Gründe - wer will findet Wege
#6  23.05.19, 16:24:11

WingMike



Die TP Nummern beinhalten M.W die Tüv Prüfstelle und das Prüfdatum und eine fortlaufende Nummer.


Viele Grüsse Michael

GL 1500 SE X NH1E KS-CA_ (Honda Helix, GL1500 Raemo Gespann)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt
#7  23.05.19, 21:36:06
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