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Wir suchen bundesweit für eine Benefiz-Biker Tour Goldwings mit einer AHK.

Die Fahrer sollen mit einem von uns gestellten Anhänger (Spendentresor) Zeitungsredaktionen und Krebskliniken anfahren, um auf das Projekt "Kostenlose Ferienwochen für Krebspatienten" aufmerksam zu machen.
Der Hänger wird noch gebaut.

Bau 1: Auf ein Fahrgestell wird eine Grundplatte, Beleuchtung usw geschraubt, darauf wird ein Original Ausstellungstresor eines Tresorherstellers geschaubt. Tresorgewicht allein 150 kg.
Hängergewicht ca 60 kg. Gesamt 210 kg.

Bau 2: Gleiches Fahrgestell, Tresor aus leichten Bauplatten, mit Folie beklebt, Gewicht nur 50 kg. Hängergewicht auch hier 60 kg. Gesamt 110 kg.

Frage: Was darf eine Goldwing ziehen ?

Annemarie
www.benefiz-biker.de



#1  19.07.19, 11:06:30

sonntagberg

(Mitglied mit Biete)



Ich darf....



145kg Nutzlast
225kg Höchstzulässiges
25kg Höchste Stützlast

Mein Hänger hat 80kg Eigengewicht


aber ich denke das es bei jedem ein wenig Unterschiedlich ist.




Gruß Erich
#2  19.07.19, 12:08:52

st1100

(Mitglied mit Biete)



Ich hab 235 kg bei der GL 1800 eingetragen, und denke, mehr ist es auch bei keinem anderen, außer bei Gespannen.

Die gesetzliche Regel lautet maximal Leergewicht (400) plus 75 kg durch zwei.
Bei gebremstem Anhänger kann der TÜV auch mehr eintragen.
Aber ich kenn keinen, der das hat.

Tom



Tommy
#3  20.07.19, 09:16:16

WingBowler



Bei meiner SC 47 Bj. 2001 steht in der Zulassung:
Technisch zulässige Anhängelast: 150 kg
max.zul. Stützlast: 30kg



Gruß Gert....
Der mit der Zigarre auf der 1800er Wing winken
#4  20.07.19, 23:14:16

sonntagberg

(Mitglied mit Biete)



Nicht zu Vergessen

Nicht Breiter als das Zugfahrzeug.
Drehbare Anhänger Kupplung
(War Zumindest bei mir Wichtig bei der Typisierung in Österreich)

Ich würde die Version 2 Unbedingt Vorschlagen.
Ein Schwerer Hoher Tresor könnte bei der Breite des Hängers zu Problemen führen (Kurvenverhalten)


Gruß Erich
#5  21.07.19, 02:01:56

st1100

(Mitglied mit Biete)



Hallo Annemarie,

Hier in Deutschland spielt die Breite des Zugfahrzeugs keine Rolle, der Hänger darf aber nicht breiter als 100 cm sein.
Aber Du brauchst eine Betriebserlaubnis vom TÜV oder der Dekra, je nach Bundesland.

Eine drehbare Kupplung ist hierzulande auch nicht vorgeschrieben, der Sinn umstritten.
Manche schwören drauf, ich halte sie für eine zusätzliche Schwachstelle.

Tom



Tommy
#6  21.07.19, 20:31:36
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