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Andy GW 2018


Themenstarter

Ich bin heute bei einer Ausfahrt in eine Kontrolle geraten und dachte mir erst:
Da habt ihr wohl Pech gehabt.......
Nicht zu schnell, neuer TÜV, neue Reifen, alles tip top.
Da kommt der her und verpasst mir einen Mängelbericht weil die vorderen Blinker
dauerhaft leuchten. Bußgeld, Betriebserlaubnis erloschen.......
Die freundlichen Beamten ließen sich nicht überzeugen, dass das der originale Zustand ist.
Selbst wenn das so ist, wäre es nicht zulässig meinte er.
Es wurden übrigens nur Motorräder kontrolliert.
Die lautstarken Ferraris, AMG`s, Mustangs usw. die in dieser Zeit vorbeigedonnert sind
haben niemanden interessiert.......
Mal sehen was Honda dazu sagt.....


Gruß Andy
#1  24.05.20, 15:37:02

Wingender



Hallo Andy,
halte uns auf dem Laufenden, das ist ja krass.
Entweder hatte der Wachtmeister Unrecht oder es müsste demnächst ein Rückruf von Honda kommen.

#2  24.05.20, 15:46:25

Schera



Für Motorradfahrer ist eine gute Sichtbarkeit überlebenswichtig. Dafür sorgen auch besonders strikte Beleuchtungs-Vorschriften. Neu: Neben den bereits zugelassenen weißen Begrenzungsleuchten sind nun auch gelbe zugelassen. Zur Demonstration hat auf der Motorrad-Messe Intermot in Köln der TÜV Rheinland an einer umgerüsteten Yamaha-Maschine diese aktuelle Änderungen demonstriert. Damit wollen die Motorrad-Experten der Prüforganisation vor Ort über die lichttechnische Typprüfung aufklären.
Gelbe Standlichter – Bedingungen

Aufgrund ihrer schmalen Silhouette werden Biker leicht übersehen, vor allem tagsüber. Daher spielen für zweirädrige Kraftfahrzeuge Tagfahrleuchten eine wichtige Rolle. „Aktuell sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Einbau solcher gelben Standlichter sei jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen sie paarweise, also eine Leuchte pro Seite, und symmetrisch zur Mitte montiert werden. Auch können sie in den jeweiligen Blinker integriert sein. Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls dürfe ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden, warnt der TÜV. Da müsse schon eine aufwändigere Technik am Werk sein. Und zwar muss die Kombi-Leuchte so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.


#3  24.05.20, 15:55:20

7-Kuppler

(Mitglied mit Biete)


Ist ja nen Ding Andy

Doch, wenn Du erst kürzlich TÜV hast machen lassen, entspanne Dich.
Der Prüfer müsste dann doch wirklich inkompetent gewesen sein, hätte er den "Mangel" nicht erkannt.

Ich gehe jedenfalls davon aus daß die Rennleitung nachgeschult werden muss.
Ist doch wohl undenkbar daß Honda derart patzt.


Geflügelte Grüße, Dirk
#4  24.05.20, 16:24:19

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Genau so wenig, wie jeder Handwerker sein Fach beherrscht, gibt es das auch bei Polizeibeamten, die sind auch nicht allwissend und unfehlbar. Mach Dir keinen Kopf, die mitleuchtenden Blinker sind Teil der erteilten Betrieberlaubnis des KBA, weil sie genau die Bedingungen erfüllen, die Schera bereits umfassend erläuterte.

Du wirst einen Anhörungsbogen bekommen, darin verweist Du darauf, dass diese Bau- und Betriebsart der leuchtenden Blinker Teil der Betriebserlaubnis sind und kein Verstoß gegen den § 18 Absatz 3 StVZO , Erlöschen der ABE, vorliegt. Die sollen ihre Schularbeiten machen. Der Dienstvorgesetzte der Polizeibehörde wird das Verfahren einstampfen.

#5  24.05.20, 16:51:34

biwak



Lustige Polizisten, keine Ahnung, aber strafen...



LG, Franz
#6  24.05.20, 20:07:33

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Die Polizeibeamten bilden auch nur einen Querschnitt unserer Gesellschaft ab, mit allen Höhen und Tiefen.

#7  24.05.20, 20:56:09

7-Kuppler

(Mitglied mit Biete)


Problematisch nur daß sie wesentlich größeren Schaden mit ihrer Machtposition anrichten können als eine Durchschnittsmensch.
Und als Vertreter des Staates, sorgen sie mit ihrer Inkompetenz nicht grad für Vertrauen der Bevölkerung in diesen.


Geflügelte Grüße, Dirk
#8  24.05.20, 21:25:32

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



Zitat:
Die Polizeibeamten bilden auch nur einen Querschnitt unserer Gesellschaft ab, mit allen Höhen und Tiefen.


goodposting


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#9  24.05.20, 23:00:48

Maxx18

(Mitglied mit Biete)



Biwak, so viel Schaden hat dieser Polizist nun auch nicht angerichtet, von Schaden kann man hier ja auch nicht reden.
Vermutlich war dieser Polizist einfach nicht auf dem neuesten Stand. Das finde ich nicht schlimm, denn wer lernt nicht ständig hinzu? Und strafen tut die Polizei auch nicht, man kann einen betr. Bescheid abwehren. So gehört sich das auch in einem Rechtsstaat.
Ärgerlich ist es natürlich, und man ist geneigt, dem betr. Polizeirevier eine Update-Information zukommen zu lassen zwinkern . Der Polizist hätte auch mal recherchieren, einen erfahrenen Kollegen fragen können. Hier passt wieder Ollis Aussage über den Querschnitt der Gesellschaft...

Ein Gutes hat es ja auch noch: Wir Leser des Forums wissen jetzt, dass so etwas passieren kann, und dank Ollis Hinweise können wir uns bzw. die Blinkerleuchten nun auch gut verteidigen zwinkern
Vielleicht hilft in diesem Zusammenhang auch die Bedienungsanleitung in Verbindung mit dem COC-Papier.


Grüße aus dem Norden
Georg

#10  25.05.20, 06:25:12

Garry



Hallo Leute,

ist mir mit der neuen Africa Twin auch beim TÜV so widerfahren. Das mit dem aktuellen Wissensstand betrifft viele Sparten. In einer so schnelllebigen Zeit ist es schwierig, sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Ärgerlich wird es aber, wenn Unwissenheit mit Unbelehrbarkeit gepaart ist ....

Keep cool,
Garry



#11  25.05.20, 09:35:04

Hardy58



Bei mir leuchten die beiden "Blinker" auch permanent.

Der Tüv wollte das auch schon mal beanstanden.

Mein Honda-Händler hat mir dazu Folgendes mit auf den Weg gegeben:
Es handelt sich um "abgesetztes Standlicht" das darf ständig mitleuchten,
ist so seit ca 2013 erlaubt
(Voraussetzung ist natürlich, dass man nicht noch eine zusätzliche Standlichtbirne mit im Hauptscheinwerfer hat, wo die Dinger üblicherweise sitzen !!!)

Niemals als Tagfahrlicht deklarieren, das muss nämlich ausgehen, wenn man die Hauptscheinwerfer einschaltet.

viele Grüße, Hartwig

#12  25.05.20, 10:59:37

Andy GW 2018


Themenstarter

Hallo zusammen,
nachdem ich heute die Serviceinformation KD13-13-002/0 von Honda
an die zuständige Dienststelle geschickt habe, hatten die Beamten ein Einsehen
und haben diesen Zustand als zulässig akzeptiert.
Für alle Fälle liegt das Dokument ab jetzt bei mir im Topcase.....


Gruß Andy
#13  26.05.20, 18:04:32

7-Kuppler

(Mitglied mit Biete)


Hallo Andy

Kannst Du das PDF Dokument hier einstellen?
Hätten wir alle ne Möglichkeit, der "Rennleitung" die "rote Karte" zeigen zu können.

Hat man sich bei Dir entschuldigt?


Geflügelte Grüße, Dirk
#14  26.05.20, 18:10:01

Andy GW 2018


Themenstarter

Hallo Dirk,
ja der Beamte hat mich heute angerufen und sich entschuldigt.
Ich versuch mal das Dokument einzustellen........
Dateianhang:

 Positionsleuchten motorrad 02-2013.pdf (141.94 KByte | 381 mal heruntergeladen | 52.81 MByte Traffic)




Gruß Andy
#15  26.05.20, 18:19:11

7-Kuppler

(Mitglied mit Biete)


Vielen Dank Andy, habs gleich ausgedruckt und schiebe es in den Koffer.
Und schön daß er sich entschuldigt hat.

Laut dem Schreiben ist ja das Positionslicht schon seit 2011 per Gesetz erlaubt.
Da verwundert es dann aber doch etwas daß die Leute nicht geschult werden.



Fällt mir noch was ein, wenn auch offtopic:

Weiß jemand hier ob und wie sich Ersatz für den kleinen Spanngurt im linken Seitenkoffer
beschaffen lässt.
Hat bei meiner gefehlt.


Geflügelte Grüße, Dirk
#16  26.05.20, 19:34:35

Beitragssammler



Danke Andy, wird sicherlich dem ein oder Anderen in Zukunft bei einer Kontrolle helfen

Grüße

Klaus alles wird gut

#17  26.05.20, 20:17:23

Beitragssammler



Finde ich professionell, dass sich der Polizist entschuldigt hat; sind auch nur Menschen und viele von ihnen auch leidenschaftliche Motorradfahrer mit denen ich öfters schöne Runden drehe.
Sehen wir es Positiv, wegen dem Polizisten haben wir jetzt ein aussagekräftiges Dokument in den Händen.
Danke Andy!
Jörg

#18  26.05.20, 20:26:23

KlausB



Danke Andy.

Ich weiß zwar noch nicht, ob und wann ich es brauche.
Aber wenn, habe ich es jetzt. freuen



Grüße aus Bärlin
Klaus
#19  26.05.20, 20:40:40

Beitragssammler



Sensationelle Geschichte....danke Andy....
Ich kann mir vorstellen, wie Du geguckt hast, dass ein Originalzustand mit Zulassung / TÜV etc. beanstandet wird.
So viele Bauteile, die bewirken, dass die ABE erlischt, werden toleriert...und dann das!
Ich denke da an die LED-Topcase-Spoiler, die rot blinken, etc.

Ich denke, alle Leser werden das Dokument fortan mitführen :-)

Michael

#20  26.05.20, 22:41:53
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