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Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Ich könnte von einem Goldwingfreund aus Polen seine
GL1800 (SC68) übernehmen. Es ist ein US-Modell und
er hat weder CoC- oder EG-Übereinstimmungserklärung.
Die Beleuchtungseinheiten haben keine "E4-Gravur".
Er meinte, das war/ist alles in Polen nicht erforderlich.

Was müsste ich außer den Scheinwerfern Blinker, Rücklichter
noch alles umrüsten um TÜV und eine deutsche Zulassung zu erreichen?

Hat das schon mal jemand erfolgreich gemacht?


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#1  11.10.20, 18:00:22

Seppel55



Zitat:
Hat das schon mal jemand erfolgreich gemacht?

Biker's Point Fuchs in Uslar macht das andauernd.
Ich würde da nett fragen ob sie die Maschine nach Deutschland einführen könnten und was das kosten würde. Wäre wahrscheinlich günstiger und Nerven schonender als wenn du das selber machst.
Könnte sein das es für Fahrzeug Importe auch Dienstleister gibt.

Meine SC68 kam 2013 auch aus Polen. War aber ein EU Modell und noch nicht zugelassen. Da hat es bei der Zulassung auch ein wenig geknirscht. Der Verkäufer (deutscher Händler) hatte das dann mit der Zulassungsstelle geregelt.

Gruß Wolfgang

#2  11.10.20, 18:36:41

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Wolfgang, ich glaube, das "Einführen" ist nicht das Problem, da Polen EU ist ... einfach mit Anhänger rüberfahren und abholen.
Aber ich könnte in Uslar fragen, was alles und mit welchen Kosten umgebaut werden müsste.


Wingergruss Hubert
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#3  11.10.20, 19:22:29

dreirad

(Mitglied mit Biete)


Moin Hubert

ist machbar.........habe von NL eingeführt........kommen aber Kosten auf dich zu.....

1.Fotos von dem Mopped machen

2.wenn Kollege was an Papieren hat,kopieren alles....

3.einen fähigen Mann beim TÜV zu suchen....alles durchsprechen,nach den Kosten fragen,


und evt. loslegen

Kosten bei mir damals 2016 mit Scheinwerfer Gutachten vom Tüv ca 850 Euro war allerdings ein Gespann

gruss
dreirad


#4  11.10.20, 19:26:28

keysch

(Mitglied mit Biete)


Noch ne 18er dazu?
Oder haste deine nicht mehr?


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#5  11.10.20, 20:36:09

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@Frank: Nachdem ich jetzt meine 15er abgegeben habe, reicht eine 18er. Sollte ich es mit der SC68 realisieren, dann geben ich die SC47 ab.


Wingergruss Hubert
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#6  12.10.20, 10:08:58

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Ic h danke euch für eure Info's.


Wingergruss Hubert
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#7  12.10.20, 10:10:08

Rowdy_Ffm

(Mitglied mit Biete)



Ich vermute mal, dass Du den Scheinwerfer gar nicht wechseln brauchst. Ich hatte mehrere US 15er aus 94, 95, 97 und 98. Letztere sogar mit Klarglas-Scheinwerfer. Bei allen stand in den Papieren Folgendes. "HAUPTSCHEINW. KENNZ. STANLEY 033-6349 DOT WIRKUNG NACHGEW. D. LICHTTECHN. INSTITUT KARLSRUHE GUTACHTEN-NR. 150598".
Ich bin mir fast sicher, dass das bei vielen US-Modellen des gleichen Models auch so ähnlich drin steht und die Füchse haben bestimmt ein entsprechendes Mustergutachten. Sicher werden die dafür etwas haben wollen, ob das aber an die 1000€ kosten wird, glaube ich nicht. Frag doch einfach mal nach, was es kosten würde, diese Maschine von denen TÜV-en zu lassen.
Oder Du fragst mal Enrico Stepan aus Bahlingen, ob er nicht noch solche Unterlagen hat aus der Zeit, als er noch GW-Händler war. Wenn ja, sollte das vielleicht sogar noch günstiger werden, als bei den Füchsen.

EDIT: Wobei Dir natürlich klar sein muss, dass die US-Scheinwerfer kein asymetrisches Licht haben. Zumindest war das bei der 15er so.


Gruß Rainer

Wiederholungstäter
#8  13.10.20, 00:35:08

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Rainer,
bei meinen 15er Bj, 90, 94, 97, 98 und 99 war auch eine US dabei wo sogar die unteren roten Rückleuchten blinken durften (war eingetragen). Wenn bei allen deinen Wings in den Kfz-Papieren das Gutachten von Prof. Bodmann von 1998 aufgeführt war, dann müssten ja alle den Stanley-Scheinwerfer (sog. Klarglas) gehabt haben. Das Gutachten betrifft den Scheinwerfer für Fernlicht und symetrisches Abblendlicht mit der Streuscheibe aus Kunststoff. Ich habe das Gutachten.
Hatte ich an einer meiner Wings auch.
Hier betrifft es jedoch eine 18er. Mal sehen, ich bin jetzt im Informationsaustausch mit den massgeblichen Stellen die mit Umbau, Abnahme und Zulassung zu tun haben.




Wingergruss Hubert
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#9  13.10.20, 10:32:14

Rowdy_Ffm

(Mitglied mit Biete)



alles wird gut


Gruß Rainer

Wiederholungstäter
#10  13.10.20, 11:39:22

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Ich habe nun eine für mich abschließende Antwort auf meine Wunschzulassung erhalten.
Da es sich um eine US-Wing handelt und jetzt erstmalig in Deutschland zugelassen werden soll
gelten die aktuellen Abgasregeln. Die vorherige Zulassung in der EU (Polen) spielt dabei keine Rolle.
Es handelt sich bei meiner Wunschwing um eine US GL 1800, SC68, BJ 2015, Jubiläumsmodel und ist von den Abgaswerten mit Euro 3 eingestuft. Seit 01/2017 ist jedoch Euro 4 für neu zugelassene Motorräder Pflicht.

Schade, sie wäre schön gewesen ... :-(


Wingergruss Hubert
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#11  13.10.20, 12:57:24

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Aber es wäre doch keine Neuzulassung, lediglich ein Homologierung auf die deutsche StVZO. Sowas interessiert die Behörden nicht, die behandeln das bei uns dann wie ein Neufahrzeug ???

#12  13.10.20, 14:32:21

johosodo

(Mitglied mit Biete)



Zitat:
Da es sich um eine US-Wing handelt und jetzt erstmalig in Deutschland zugelassen werden soll
gelten die aktuellen Abgasregeln. Die vorherige Zulassung in der EU (Polen) spielt dabei keine Rolle.
Es handelt sich bei meiner Wunschwing um eine US GL 1800, SC68, BJ 2015, Jubiläumsmodel und ist von den Abgaswerten mit Euro 3 eingestuft. Seit 01/2017 ist jedoch Euro 4 für neu zugelassene Motorräder Pflicht.


Das stimmt so nicht, denn dann wäre jedes Reimport Fahrzeug, ob Auto oder Motorrad, aus Polen/Rumänien/Niederlanden oder woher aus der EU ein Neufahrzeug.
Das ist aber nicht so.

Ich habe gerade heute einen Kia mit Tagezulassung in Polen bei der Zulassung zugelassen.
Es wurde hier kein NEUFAHRZEUG

Da würde ich mal jemand fragen der sich damit auskennt.


Lieben Gruss Horst

Kein Argument überzeugt einen Idioten. (Richard P. Feynman)
Lieber heimlich schlau, als unheimlich dumm
------
#13  13.10.20, 16:26:14

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

@johosodo: Die Antwort habe ich von einem TÜV-Sachverständigen der eigentlich sehr, sehr großzügig ist. Er meinte eben, es läge einzig und allein an der Abgaseinstufung.

Ein Kia ist kein Motorrad und hat somit mit den strengen Abgasregeln bei Motorradzulassungen nichts zu tun.
Ich habe jetzt Tobias und Carlo angeschrieben, was die dazu meinen.
Unabhängig davon werde ich auch noch bei meinem TÜV am Ort sowie bei Honda direkt nachfragen.

Mal sehen ob es letztendlich vielleicht doch zu einer Zulassung führt. lachen


Wingergruss Hubert
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#14  13.10.20, 16:42:44

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



Hatte das gleiche Problem letztes Jahr mit einer VN1700 Tourer aus Polen. Selbst Kawasaki Deutschland konnte (oder wollte) mir nicht weiter helfen. Ich konnte die VN in Deutschland nicht zulassen, dadurch kam es nicht zum Kauf und ich kam zur GL. lachen


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#15  13.10.20, 23:54:41

Rowdy_Ffm

(Mitglied mit Biete)



@Christian Manchmal schubst das Schicksal einen schon in die richtigen Bahnen. zwinkern


Gruß Rainer

Wiederholungstäter
#16  14.10.20, 00:19:38

Sunshine

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

So, komme gerade von meinem GTÜ'ler, der bisher meine Fahrzeuge immer abgenommen hat.

Seine Antwort ist mir wesentlich sympathischer! :-)

Wenn in den polnischen Papieren ein Erstzulassungsdatum steht, dann gilt dies und es wird somit zu keiner Erstzulassung in Deutschland und Europa. Also die Aussage des TÜV'lers lege ich dann mal in die Schublade.
Nächste Schritte seien dann Anforderung des Datenblattes, Umrüstung auf EU-Norm und Einzelabnahme der Wing. Über den angebrachten Cobra-Auspuff muss ich mich noch informieren. Bei einer Einzelabnahme ist jedoch zu beachten, dass künftige ABE-pflichtigen Anbauteile (die zwar eine ABE für die "Normalwing" haben) für die "Einzelabnahmewing" nicht angebaut werden dürfen. Hier gilt deren ABE nicht.

Dann werde ich mal zusammenrechnen ... ;-)


Wingergruss Hubert
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#17  14.10.20, 17:30:39

Oelhahn

(Mitglied mit Biete)



Meine SC47 habe ich seinerzeit aus Tschechien geholt.
Die wurde einer 21er Abnahme unterzogen und fertig war die Zulassung.
Allerdings kam sie ursprünglich aus Canada, möglicherweise passte das besser?


GL1800 '15 Airbag Hot Rod Pearl Yellow
Ex: GL1800 '21 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '20 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '03 pearl-orange | GL1500SE '95 schwarz | GL1500 '89 maroon | GL1100 '84 braun

Entschuldigen Sie bitte die Länge des Beitrages, aber ich hatte keine Zeit für einen kürzeren!
#18  14.10.20, 18:44:08

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



@Rainer
Da hast du wohl Recht. Bin froh das es so gekommen ist. lachen


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#19  15.10.20, 20:53:27
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