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Ob eintragbar oder nicht... mich wundert etwas die Aussage "muss abschaltbar im Fahrbetrieb sein".
Meine Erfahrung, allerdings aus Ende der 80er war: "Alle Leuchten, die am Fahrzeug verbaut sind, müssen funktionieren. Funktionieren sie, sind sie nicht zulässig, wenn sie
* kein E-Zeichen haben
* nicht die zulässige Farbe haben
* das Leuchtbild den einspurigen Charakter eines Krads entstellt
Und es gibt sicherlich noch mehr Gründe.
An meiner 12er hatte ich damals die Gabellampen nach hinten gedreht. Damit haben sie die Chrom-Gabelverkleidungen nur angeleuchtet, aber nicht nach vorne gestrahlt.
Gelbe Leuchten an der Fahrzeugseite waren auch nur bei Fahrzeugen über einer bestimmten Länge zulässig und müssen einen Mindestabstand haben. Eine Wing fällt da sicherlich nicht darunter.
Sicherlich hat sich im Zuge von EG-BE und europaäischen Regelungen seitdem etwas geändert.
Aber einfach nur "Separat abschaltbar und nur zu Showzwecken montiert" kann ich fast nicht glauben.
Gruß Rainer
Wiederholungstäter
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