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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo zusammen,
Hier wie in der Vorstellung angedroht mein Thread zum Thema Beleuchtung und TÜV.
Meine aus Österreich importierte GL leuchtet wie ein Weihnachtsbaum. Ich finde das auch super und möchte so wenig wie möglich zurück bauen.
Die Anbauteile sind alle Zubehör von damals, ich habe sogar einen Katalog mit DM Preisen dazu bekommen in dem alles markiert ist.
Ich war bisher aber immer aus der Fraktion “so wenig wie TÜV mäßig möglich” am Motorrad haben (Bobber/Chopper Fahrer)
In die andere Richtung (so viel wie möglich) kenne ich mich null aus.
Vorne hat die gute ca 16 Lichter die Orange leuchten und hinten sehr viele in rot die Teilw. Als Bremslichter fungieren.
E Zeichen finde ich stellenweise keine.
Da ich jetzt aber nach der Einfuhr erstmal eine komplett Abnahme benötige würde ich gerne wissen was alles eingetragen werden muss, was eintragungsfrei und was unzulässig ist.
Evtl. Hat ja jemand eine ähnliche Beleuchtung an seiner Maschine und kann mir einen Auszug aus dem Schein schicken.
Der erste TÜV Prüfer bei dem ich war hat mich wieder weggeschickt weil er ehrlich war und gesagt hat das er von solchen Sachen nicht wirklich Ahnung hat…

Vielleicht kann mir hier wer helfen.
Grüße vom Bären


#1  20.02.22, 12:49:00

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Grundsätzlich gilt, nach vorn weisses Licht, seitliche Begrenzungsleuchten orange und Heckbeleuchtung/Bremse rot, dazu gilt, alle Lichtscheiben mit EG-Zulassung. Am besten wäre es, wenn dein Christbaum für die HU-Abnahme komplett abschaltbar wäre. Es mag in der Republik Prüfer geben, die wohlwollend über den nachgebauten Tannenbaum hinwegsehen, aber das würde ein Lotteriespiel, zumal bei dir ja keine normale HU ansteht, sondern eine Einzelabnahme.

Abnahme- und somit eintragungsfähig wären nur zugelassene Leuchten mit der entsprechenden Lichtscheibenfarbe. Deine Schilderung des vorhandenen lichttechnischen Status Quo verheisst da nicht Gutes. Das ganze LED-Bling-Bling von Goldwing Fuchs dürfte bei denen auch nicht im FZG-Scheinauftauchen, gleichwohl die die DEKRA auf ihrem Grundstück haben, die werden vermutlich "abschaltbar zu Showzwecken" verbaut.

Ich habe an meinem Moped sogenannte "US Runnig lights", also dauerbeleuchtete Blinkergläser (5W) verbaut, dazu nicht gem. StVZO verkabelte TFLs und Zusatz-LED-Blinker in der Nebelleuchten, das Zeugs kann ich mit einem versteckten Schalter mit einem Klack abstellen.

Ich wünsche Dir viel Geduld und Erfolg beim Ereichen der Einzelabnahme.

#2  20.02.22, 12:58:16

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Soweit ich mich erinnern kann, sind Zusatzbeleuchtungsteile nicht eintragbar.

Bei Scheinwerfern und Rückleuchten gilt es die passenden Prüfzeichen zu haben und wenn es sich um Frontscheinwerfer aus Kunststoff handelt, dann brauchst du die passende Bescheinigung dafür.

Mir den orangenen Leuchten wird das so eher nichts, die bekommst du wohl kaum hier durch den TÜV.

Wenn ich da mittlerweile etwas falsch liegen sollte, dann können mich die Kollegen gerne korrigieren.



Gruss
Karl-Heinz
#3  20.02.22, 13:00:14

Beitragssammler


Themenstarter

Danke für die rasche Antwort.
Das heist aber ich darf die Dinger verbaut haben sie müssen nur über einen separaten Schalter bedient werden?
Blöde Frage, aber sollte ich den Schalter eher versteckt einbauen oder ist das dann offiziell show Beleuchtung?

#4  20.02.22, 13:03:06

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Ja richtig, alles abschaltbar bauen, zu Showzwecken einschaltbar. Ich habe den Schalter versteckt im Handschuhfach in der Verkleidung verbaut.

#5  20.02.22, 13:10:01

Beitragssammler


Themenstarter

Ok, Danke.
Schalten sollte ja kein Problem sein.
Hatte nur immer gedacht, das wenn Lichter verbaut sind sie auch funktionieren müssen.
Ich werde berichten.

#6  20.02.22, 13:11:56

Schleicher



Ich kann mich da den Vorrednern nur anschliessen:
Das bekommt man in DE nur mit viel Glück über den TÜV.

Glück, das ich bei meinem Erstbesuch nach dem Erwerb meiner Schnecke in völliger Unwissenheit sogar hatte. Aber der nächste TÜV kommt bestimmt.......

Gruß, Schleicher

#7  20.02.22, 13:53:56

Dürrenberger



Hallo in die Runde
Mir drängen sich da zwei Fragen auf. Ich kenne das auch noch so, das angebaute Lichter auch funktionieren müssen. Ansonsten, abbauen! Würde bei der Wing ja schlecht möglich sein.
Ist das noch so gültig?
Und warum sollte der Schalter den versteckt sein? Ich möchte ihn doch während der Fahrt, betätigen können und nicht erst anhalten müssen um das Moped auseinander zu bauen.
Erstens mal hat das was wegen den Aaaa Effekt und zweitens der Rennleitung wegen.
Währe doch blöd, wenn sie dich anhalten und du musst erst den Schalter freilegen um den Christbaum abschalten zu können, oder?
Die kommen doch vor staunen oder lachen nicht in den Schlaf!

Gruß Uwe


eine Gold Wing fährt nicht los, Sie legt ab
#8  21.02.22, 02:32:28

roofmakermichel



sichtbare Schalter zum jederzeitigenan + ausschalten der vielen bling bling,aber zusätzlich 1 versteckten Hauptschalter,damit nicht jeder dran rumspielen kann + und für die Rennleitung. Und dann ein bisschen Glück und Verständnis beim Prüfer,dann wirds schon gehen. Viel Glück alles wird gut


vieles kann, nichts muß ---- statt Bike jetzt Trike
LG aus dem Südwesten Berlins
Michael
#9  21.02.22, 10:05:46

erich6856



Ich habe meine Schalter links und rechts aufem Lenker, auf den Kupplungs und Bremsbehältern, frei zugänglich. Bisher bemängelte der Tüvprüfer nur die Orangen Lichter am Vorderrad und die vielen Bremmslichter


Gruß Erich
wer später bremst, ist länger schnell

http://www.go2mfn.de/

http://www.stoc-saar-pfalz.net/
#10  21.02.22, 11:12:47

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Mein Schalter sitzt im linken Staufach und ist auch während der Fahrt jederzeit zugänglich.

#11  21.02.22, 12:25:20

Oelhahn

(Mitglied mit Biete)



Weit weniger Probleme gibt es, wenn die Zusatzbefunzelung SEPARAT eingeschaltet werden kann,
UNABHÄNGIG von der Serienbeleuchtung. Am besten mit eigener Relaisbox.
Dann kann die Beleuchtung "für Showzwecke" eingetragen werden und sollte somit auch nur so benutzt
werden.

Ein gewisses Maß an Extraleuchten ist gestattet, dazu kann der TÜV / die DEKRA vor Ort Auskunft
geben, da diese meistens über aktuelle Regularien verfügen.

Beim Einschalten der Kirmesbeleuchtung im normalen Strassenverkehr riskiert man 1 Punkt und 156€ Strafe (eigene Erfahrung).
Die Duldungsgrenze der Rennleitung sinkt leider immer mehr.


EDIT: hätte ERST lesen sollen, bevor ich 'was poste... lachen Das meiste wurde ja schon gesagt... cool


GL1800 '15 Airbag Hot Rod Pearl Yellow
Ex: GL1800 '21 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '20 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '03 pearl-orange | GL1500SE '95 schwarz | GL1500 '89 maroon | GL1100 '84 braun

Entschuldigen Sie bitte die Länge des Beitrages, aber ich hatte keine Zeit für einen kürzeren!
#12  21.02.22, 20:37:17

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Na ja, das mit dem "Eintragen zu Showzwecken" habe ich bisher nicht gehört, aber man lernt ja nie aus. Hast Du da auch was an rechtlichem Fundament (Link zur StVZO o.ä.) in petto ? In meinem bisherigen Rechtswissen ist mir das noch nicht untergekommen. Selbst die Auto Tuning- und Poserszene diskutiert sich nen Wolf bei der vergeblichen Suche nach einer Einzel-Abnahme, z.B. für deren Unterflur-LED-Beleuchtung und ähnlichen LED-Anbauten.

#13  21.02.22, 20:49:47

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



@Oelhahn

ich hab bis jetzt geforscht, nach meinen Recherchen ist eine nachträgliche Eintragung von lichttechnischen Einrichtungen nicht möglich (Quelle TÜV Rheinland). Es dürfen nur bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen verbaut sein, eine Eintragung zu Showzwecken gibt es wohl nicht.

#14  21.02.22, 22:19:16

Oelhahn

(Mitglied mit Biete)



@Olli:

Ich kenne das von diversen US-Car-Treffen speziell bei alten Polizeifahrzeugen,
deren Originalzustand erhalten werden soll. Die Sirenen und originalen Einsatzlampen z.B.
fallen darunter, die ja normalerweise abgebaut werden müssen.
Allerdings ist das schon ein paar Jahre her, als ich davon hörte. Durchaus möglich,
das sich dort etwas geändert hat oder dass das nur bei echten Oldtimern geht.
Ich habe aber auch schon bei einem Winger einen entsprechenden Eintrag im KFZ-Schein gesehen,
auf einem Treffen in Senftenberg. Eine 1500er war's. Aber auch das liegt schon 'ne Weile zurück.


GL1800 '15 Airbag Hot Rod Pearl Yellow
Ex: GL1800 '21 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '20 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '03 pearl-orange | GL1500SE '95 schwarz | GL1500 '89 maroon | GL1100 '84 braun

Entschuldigen Sie bitte die Länge des Beitrages, aber ich hatte keine Zeit für einen kürzeren!
#15  22.02.22, 18:32:24

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Ja gut, die Polizeiwagen hatten ja auch bauartgeprüfte Beleuchtung verbaut, da muss dann nur der Betrieb unterbunden werden können. Ich bin mir ja auch nicht sicher, ob sich da irgendwo ein Prüfer für verbautes LED-BLING-BLING hat erweichen lassen oder ob es tatsächlich eine gesetzliche Regelung dazu gibt, zumal meine intensive Suche danach erfolglos verlief.

Wenn ich das nächste Mal bei Fuchs auf'n Kaffee bin, werde ich mal Tobias oder Carlo dazu ausquetschen, wie die ihre aufgebrezelten Wings getüvt kriegen und berichten.

#16  22.02.22, 18:44:50

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Ich bin bei dem Kaiserwetter jetzt mal nach Uslar zu Fuchs gefahren. Wie ich es sagte, bestätigt Tobias, eine Eintragung der Kirmesbeleuchtung zu Showzwecken ist nicht möglich. Selbst angebaute betriebsbereite Leuchtmittel müssen bauartgeprüft sein, deshalb wird alles ohne Prüfzeichen mittels Schalter bei Mopedbetrieb abgestellt. Wer mit Kirmeslights das Moped in Betrieb nimmt, handelt auf eigenes Risiko.

#17  23.02.22, 11:57:30

Oelhahn

(Mitglied mit Biete)



Zitat:
Wer mit Kirmeslights das Moped in Betrieb nimmt, handelt auf eigenes Risiko.


Die Sache ließ mir keine Ruhe, weswegen ich mich bei unserem Haus-Tüffi mal schlau gemacht
habe und kann Ollis Aussage mittlerweile bestätigen. Die Eintragung, die ich erwähnte,
muss seiner Erinnerung nach aus Mitte der '90er sein. Da das irgendwann rasant um sich griff,
wurde vom Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben.

Sollte man also, aus welchem Grunde auch immer, ein Fahrzeug mit dieser "Eintragung" erwerben,
ist selbige das Papier nicht mehr wert, auf dem sie gedruckt wurde.


GL1800 '15 Airbag Hot Rod Pearl Yellow
Ex: GL1800 '21 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '20 Tour DCT Airbag rot/schwarz | GL1800 '03 pearl-orange | GL1500SE '95 schwarz | GL1500 '89 maroon | GL1100 '84 braun

Entschuldigen Sie bitte die Länge des Beitrages, aber ich hatte keine Zeit für einen kürzeren!
#18  24.02.22, 19:12:05

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Ich werde nächsten Freitag mal zum TÜV fahren (nicht morgen lachen )
Mal sehen was die sagen.

#19  24.02.22, 19:50:19

Nicki



Was kam denn beim TÜV raus?



#20  29.07.22, 11:47:39
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