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Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Aus dem Honda Pan-European-Forum für Euch zur Info hierher gebracht, eingestellt wurde das von einem Kumpel von mir, seines Zeichens Rechtsanwalt mit Kanzlei in Saarbrücken.

Quelle Beck-Ticker vom 20.6.2022

"Das An­brin­gen von 110 zu­sätz­li­chen LED-Leuch­ten mit ge­son­der­tem Strom­kreis an einem Last­kraft­wa­gen führt nicht zwin­gend dazu, dass die Be­triebs­er­laub­nis gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO er­lischt. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken in einem Bu­ß­geld­ver­fah­ren ent­schie­den. Viel­mehr müsse fest­ge­stellt wer­den, dass die Be­leuch­tung eine Ge­fähr­dung an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer er­war­ten lässt."

Analog kann man das quasi auf die Freunde der Wing mit vielen bunten Lichtern beziehen.

Bußgeld wegen "Showbeleuchtung" an Sattelzug verhängt

Der Betroffene hatte an seiner Sattelzugmaschine mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchteinheiten – gesondert schaltbar durch einen eigenen Stromkreis – angebracht. Die Zusatzbeleuchtung diente der Verwendung des Fahrzeugs bei einer Showveranstaltung. Diese Beleuchtung war während einer Fahrt in den Abendstunden im September 2020 auf der BAB 6 eingeschaltet, weshalb die Polizei den Mann anhielt und kontrollierte. Da die Polizei davon ausging, dass die Betriebserlaubnis durch die Zusatzbeleuchtung erloschen war, leitete sie ein Bußgeldverfahren ein. Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte den Fahrzeugführer daraufhin wegen der vorsätzlichen Inbetriebnahme eines LKW trotz erloschener Betriebserlaubnis zu einer Geldbuße von 360 Euro. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

OLG: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht hinreichend festgestellt

Die Rechtsbeschwerde hatte – vorläufig – Erfolg. Der Bußgeldsenat hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen. Das AG habe eine von der Zusatzbeleuchtung ausgehende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinn des § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO nicht hinreichend festgestellt. Diese Vorschrift setze zwar keine konkrete Gefährdung voraus. Es sei aber erforderlich, dass der Bußgeldrichter im Einzelfall ermittle, ob die am Fahrzeug vorgenommenen Änderungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern generell erwarten lassen. Der reine Verweis auf die hohe Anzahl der eingebauten LED-Leuchten genüge nicht. Denn allein die hieraus folgende besondere Auffälligkeit des LKW bei eingeschalteter Beleuchtung begründe nicht die Erwartung, dass andere Verkehrsteilnehmer in gefährdender Weise vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.
Kein automatisches Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau lichttechnischer Anlagen

Das AG hätte sich zumindest mit der Leuchtkraft und Farbgebung der LED-Leuchten und einer daraus möglicherweise folgenden Blend-Wirkung auseinandersetzen müssen, so das OLG. Entgegen der Annahme des AG führe der Einbau lichttechnischer Anlagen nicht per se zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies wäre laut OLG nur dann der Fall, wenn der Einbau der Leuchten eine Veränderung der notwendigen lichttechnischen Anlagen des Fahrzeugs (wie etwa bei getönten Rückleuchten) zur Folge hätte. Da die zusätzlichen LED-Leuchten in einem gesonderten Stromkreis getrennt von der notwendigen Beleuchtung schaltbar gewesen seien, sieht das OLG diese Voraussetzung hier nicht gegeben. Laut OLG muss das AG nun klären, ob die Showbeleuchtung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Dabei werde eventuell auch zu beachten sein, dass das Anbringen von nicht vorgeschriebenen oder unzulässigen lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug gemäß §§ 69 Abs. 3 Nr. 18 i. V. m. 49a StVZO auch ungeachtet einer möglichen Gefährdung bußgeldbewehrt ist (Regelsatz nach Nr. 221.2 Bußgeldkatalog-Verordnung: 20 Euro).

zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.05.2022 - 1 OWi SsBs 101/21

Somit dürfte mit abschaltbarer Kirmesbeleuchtung bei der HU-Vorführung eine Verweigerung der Prüfplakette rechtswidrig sein !

Beitragsantwort von Hondaprofi Manfred Kaemmerer:

Extrakt der Begründung:

....führe der Einbau lichttechnischer Anlagen nicht per se zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Dies wäre laut OLG nur dann der Fall, wenn der Einbau der Leuchten eine Veränderung der notwendigen lichttechnischen Anlagen des Fahrzeugs (wie etwa bei getönten Rückleuchten) zur Folge hätte......

Dieser "Nebensatz" der OLG Begründung erscheint für den Normalfahrer am wichtigsten.

Nehme ich Änderungen an den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen vor z.B. Austausch eines H-7 Halogen Leuchtmittels gegen ein H-7 LED Leuchtmittel ohne ABE/Bauartprüfung, droht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.


#1  20.06.22, 22:40:46

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



Super Info!
Vielen Dank!


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#2  21.06.22, 09:59:30

erich6856



Super Info!
Vielen Dank!



Gruß Erich
wer später bremst, ist länger schnell

http://www.go2mfn.de/

http://www.stoc-saar-pfalz.net/
#3  21.06.22, 15:05:40

BluewingerSE

(Mitglied mit Biete)



Danke für die Info !


Gruß Holger

98-00 1500 SE 55TKM
00-10 1500 SE 102TKM
04-13 1800 SC47 106TKM
13-22 1800 SC68 126TKM
22- .. 1800 SC79 28TKM (2024)
die halbe Millionen will ich noch voll machen ...
#4  21.06.22, 20:43:24

Winne2



Frage an den Admin

lässt sich dieses nicht unwichtige Thema so unterbringen dass man es gegebenenfalls nicht lange suchen muss?

#5  20.07.22, 11:45:10

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



Zitat von Olli/Lippstadt:
...Nehme ich Änderungen an den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen vor z.B. Austausch eines H-7 Halogen Leuchtmittels gegen ein H-7 LED Leuchtmittel ohne ABE/Bauartprüfung, droht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis...


@Olli
Ich habe da noch eine Frage dazu, die du vielleicht beantworten kannst:
Wenn ich nun mit H7 LED angehalten werden und der freundlichen Beamte mich jetzt stilllegen will, darf ich dann aus dem Topcase die H7 Halogen Birnen herausziehen diese gegen die H7 LED tauschen und weiterfahren (ungeachtet eines eventuellem Bußgeldes)?


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#6  20.07.22, 19:14:09

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Ja richtig. Der Mangel wird ja vor Ort beseitigt. Ich habe die 2 H7 auch immer im Seitenkoffer.

#7  20.07.22, 19:30:25

Schleicher



Schade, dass das Tauschen der H4 Birnen in der 1500er immer so ein Aufwand ist...

Gruß, Schleicher

#8  29.07.22, 12:33:13

Christian SU

(Mitglied mit Biete)



@Schleicher
Hättest doch besser im Fuchsbau die SC79 genommen.
lachen lachen


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#9  29.07.22, 21:00:09
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