Hallo Ricky, das gelingt repressionslos nur, wenn Du einen zugänglichen Cop als Kontrolleur hast. Ansonsten folgt die OWI-Anzeige (Betriebserlaubnis durch unzulässige Anbauteile erloschen, 50 Euro Bußgeld plus 38,50 Euro Verwaltungsgebühren, kein Eintrag in Flensburg). Wenn der Cop meint, dass die Betriebssicherheit sogar beeinträchtigt wird (z.B. die Argumentation Sturzgefahr bei Schräglage), kostet der Spaß 118,50 Euro inkl. Gebühren und einen Punkt in Flensburg und eine Weiterfahrt wird untersagt. Das Abbauen am Kontrollort erspart dann nur die verbotene Weiterfahrt und natürlich auch die übliche Mängelkarte = Wiedervorführung des Krades in ordnungsgemäßem Zustand.
Letztlich muss jeder selber wissen, wie er mit diesem Umstand umgeht, da mag ich dem Finger nicht auf andere zeigen, da einige Finger immer auf mich zeigen. Ich bin nämlich jahrelang mit unzulässigen LED-Leuchtmitteln im Scheinwerfer der SC47/68 rumgefahren, da dies für mich bei Dunkelheit ein deutlicher Sicherheitsgewinn durch bessere Ausleuchtung der Fahrbahn war. Vor der HU habe ich die LED´s immer ausgebaut und die OEM-Fadenbirnen eingesetzt, andere Kollegen berichteten hier, dass sie ohne Tausch sogar ohne Probleme eine neue Prüfplakette erhielten. Ich bin einige Male kontrolliert worden, da waren die LED´s nie Thema, also Schwein gehabt. Man darf sich allerdings nicht darauf verlassen und muss das Bußgeld als Betriebsrisiko einkalkulieren

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