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in der letzten Zeit kommen mehr Anfragen fuer Abhaengerkupplungen. Eine Anhaengerkupplung kostet hier ca. $ 220 plus Kosten. So weit mir noch bekannt ist, hat der deutsche TUEV aber kein Eisehen damit, denn die Teile kommen ohne Papiere. So etwas braucht man hier naemlich nicht. lachen

Gruss aus Canada

Mac

#1  22.08.08, 00:36:41

wernersen

(Mitglied mit Biete)



mein Lieblingshändler hat mir gesagt, das Problem mit der US-Hängerkupplung sei der Kugelkopf, bzw. die dazu fehlende Zulassung.

In Holzhau habe ich einschraubbare Kugelköpfe im Angebot gesehen mit deutscher Zulassung für 40 Taler.

Würde das das Problem lösen?


       mit Winger-Grüßen             Werner W.
#2  22.08.08, 08:15:11

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von sixflat:
Zitat von mac:
So etwas braucht man hier naemlich nicht. lachen
Gruss aus Canada
Mac


Nee, wenn ich auf der Autobahn den Bock schieben muß brauch ich auch keine Papier. aufwachen

Wenn, so wie in Deutschland, es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, sollte man/frau schon ein festigkeitsgutachten haben. Minderwertige Quallität kann ruhig in Nordamerika bleiben. meine meinung


Ähm, Rafael, in Deutschland gibt es zwar keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung (zumindest nicht für Krafträder) auf Autobahnen, aber wenn du an deine GoldWing einen Anhänger dran hängst, dann darfst du auch auf der Autobahn nur noch max. 60 km/h fahren! klugscheiss zwinkern

#3  23.08.08, 13:28:19

Beitragssammler


Themenstarter

Diese Antwort ist falsch !!!!!!!

60 km/h auf deutschen AB mit Moped und Hänger.


Das ist so nur in der STVO Ordnung geregelt.

Sollte die Rennleitung dich mit ner Wing und Anhänger mit Tempo 60 erwischen, bekommst du eine Knolle wegen Verkehrsbehinderung und wirst Aufgefordert 80 KM/H zu fahren.

Mit dem Hintergrund, dass dich sonst die LKW`s überrollen.

Gruß
Frank , der schon mit vielen Anhängerfahrern gesprochen hat.

#4  23.08.08, 20:26:18

Beitragssammler


Themenstarter

US-Anhaengerkupplungen koennen beim deutschen TUEV Probleme bringen, da eben keine Papiere vorhanden sind.
Nun hat Rafael wohl besondere Kenntnisse bezueglich der US-Kupplungen. In wie weit diese Kenntnisse allerdings fundiert sind, will ich nicht beurteilen.
Tatsache ist, dass Nordamerika ( besonders USA )das Land der Anhaengerkupplungen an Goldwings schlechthin ist.
Auch duerfte dem gut informierten Winger bekannt sein, dass die Amis es lieben, die Anhaenger sinnlos zu ueberladen oder gar Campinganhaenger hinter der Wing zu ziehen.
Mir selbst ist hier noch keine einzige Wing untergekommen,
an der eine US-Anhaengerkupplung bei normaler Fahrt abgerissen waere. Auch sonst keine Beschaedigung.
Die Kupplungen sind alle DOT geprueft, sonst werden sie fuer den freien Handel nicht zugelassen. Das der deutsche TUEV sein eigenes Sueppchen kocht und Papiere ohne ende verlangt, ist eine Sache, hat aber mit angeblicher minderwertiger Qualitaet der US-Produkte nichts zu tun.

In USA/Canada gilt fuer Bikes mit oder ohne Anhaenger eine Hoechstgeschwindigkeit von 110 km/h bzw. 70 m/h ( etwa 120 ). Davon traeumte man in old Germany. lachen
Nun erhebt sich fuer mich auch noch die Frage, was die STVZO ( Strassenverkehrszulassungsordnung ) ist? Aus alten Tagen ist mir noch bekannt, dass sie Gesetzeswirkung hat. Wurde das zwischenzeitlich geaendert?
Darf man offiziell in Deutschland schneller als 60 km/h mit Wing und Anhaenger fahren? Wenn nicht, schlage ich vor unsinnige und unrichtige Kommentare zu lassen, denn es kann fuer denjenigen teuer werden, der es glaubt und sich danach richtet.



Gruss aus Canada

Mac

#5  24.08.08, 01:05:18

Beitragssammler


Themenstarter

Moin Frank

Du darfst mit einer Typbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 61 Km/H erst garnicht auf unsere BAB!!!
Motorad mit Anhänger hat nur 60er Zulassung, also BAB Tabu!!!


#6  24.08.08, 07:56:22

Beitragssammler


Themenstarter

Sie muß über 60 liegen.... also Zugelassene 61.
Das ist der Grund weswegen auch alle Schwertransporte Zulassung für 61 haben, auch wenn sie hinterher nur Schrittempo fahren.


Zitat STVO:
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein................
........(5) 3 für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen ... 60 km/h,


http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php


#7  24.08.08, 08:09:37

Beitragssammler


Themenstarter

siehe (5)3..-60
Eine höhere Zulassung erhält der Anhänger in D nicht.

#8  24.08.08, 08:36:25

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von streetmaster66:
Du verwechselst Bauartbedingte Geschwindigkeit mit zugelassener Geschwindigkeit.
Bauartbedingt ist die Geschwindigkeit die als Vmax in den Papieren eingetragen ist.

Und die ist in der Betriebserlaubnis eingetragen


#9  24.08.08, 08:42:23

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Der Typ:
Diese Antwort ist falsch !!!!!!!

60 km/h auf deutschen AB mit Moped und Hänger.


Das ist so nur in der STVO Ordnung geregelt.

Sollte die Rennleitung dich mit ner Wing und Anhänger mit Tempo 60 erwischen, bekommst du eine Knolle wegen Verkehrsbehinderung und wirst Aufgefordert 80 KM/H zu fahren.

Mit dem Hintergrund, dass dich sonst die LKW`s überrollen.

Gruß
Frank , der schon mit vielen Anhängerfahrern gesprochen hat.


Wo hast du denn diese Weisheiten her? Die Polizei gibt dir ein Knöllchen, weil du dich an die Vorschriften der StVO hälst? nichzufass Das wäre ja noch schöner.
Fakt ist, dass Krafträder mit Anhänger auf der BAB fahren dürfen, allerdings eben nur mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Wer schneller fährt, riskiert ein Knöllchen, nicht umgekehrt.


#10  24.08.08, 09:42:02
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