US-Anhaengerkupplungen koennen beim deutschen TUEV Probleme bringen, da eben keine Papiere vorhanden sind.
Nun hat Rafael wohl besondere Kenntnisse bezueglich der US-Kupplungen. In wie weit diese Kenntnisse allerdings fundiert sind, will ich nicht beurteilen.
Tatsache ist, dass Nordamerika ( besonders USA )das Land der Anhaengerkupplungen an Goldwings schlechthin ist.
Auch duerfte dem gut informierten Winger bekannt sein, dass die Amis es lieben, die Anhaenger sinnlos zu ueberladen oder gar Campinganhaenger hinter der Wing zu ziehen.
Mir selbst ist hier noch keine einzige Wing untergekommen,
an der eine US-Anhaengerkupplung bei normaler Fahrt abgerissen waere. Auch sonst keine Beschaedigung.
Die Kupplungen sind alle DOT geprueft, sonst werden sie fuer den freien Handel nicht zugelassen. Das der deutsche TUEV sein eigenes Sueppchen kocht und Papiere ohne ende verlangt, ist eine Sache, hat aber mit angeblicher minderwertiger Qualitaet der US-Produkte nichts zu tun.
In USA/Canada gilt fuer Bikes mit oder ohne Anhaenger eine Hoechstgeschwindigkeit von 110 km/h bzw. 70 m/h ( etwa 120 ). Davon traeumte man in old Germany.
Nun erhebt sich fuer mich auch noch die Frage, was die STVZO ( Strassenverkehrszulassungsordnung ) ist? Aus alten Tagen ist mir noch bekannt, dass sie Gesetzeswirkung hat. Wurde das zwischenzeitlich geaendert?
Darf man offiziell in Deutschland schneller als 60 km/h mit Wing und Anhaenger fahren? Wenn nicht, schlage ich vor unsinnige und unrichtige Kommentare zu lassen, denn es kann fuer denjenigen teuer werden, der es glaubt und sich danach richtet.
Gruss aus Canada
Mac