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Beitragssammler


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Tach Winger.

Hab mich in den letzten Tagen mit einem Juristen unterhalten. Und der meinte, nach seiner Rechtsauffassung regele die STVZO, was erlaubt ist. Und was dort eben nicht als erlaubt drin steht, ist eben verboten. So rum kann mans natürlich auch sehen. Ist zwar auch wieder "nur" eine Meinung, aber immerhin eine aus berufenem Mund.
Im konkreten Fall mit den Fernscheinwerfern wäre dann halt nur einer erlaubt (§50, Abs.2 u. Abs.4) und basta. Wohlgemerkt - nur nach STVZO. Aber da gibts ja noch diese EU-Richtlinie.

Nundenn, ich warte zwar noch auf die Antwort auf eine Anfrage, aber die dürfte eigentlich hinfällig geworden sein durch eine Broschüre, auf die ich heute gestoßen bin. Ist mit Mai 2006 auch sehr aktuell: http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Ist von allen möglichen Tüv-Stellen und der Dekra herausgegeben und trägt alles aus STVZO und EU-Rili zusammen, was erlaubt ist. U.a. z.B. max. 2 Fernscheinwerfer, aber auch 2 Nebelscheinwerfer. Letztere zwar nicht nach STVZO, aber nach Rili 93/92 EWG.

So ganz 100%ig klar ist mir nicht, ob die Rili in deutsches Recht umgesetzt ist, aber so wie die Broschüre abgefasst ist, gehe ich mal davon aus.

Für meinen Teil ist die Sache erledigt: Ich werde mir 2 Nebellaternen kaufen. Und die Broschüre werd ich ausdrucken, falls beim nächsten Tüv der gute Mann schlechte Laune haben sollte.

Gute Saison noch - Wingergruß
Wolfgang

#21  22.05.06, 22:03:59

Beitragssammler


Themenstarter

Heute hab ich Antwort auf meine Anfrage erhalten. Und danach ist es amtlich: Die Richtlinie 93/92 EWG ist in deutsches Recht übernommen. Leitet sich auch aus der STVZO ab. Dort steht:

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

(1) ..... Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die

1. in ..... oder
2. in ..... oder

3. in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in ...... Anhang I der Typgenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben


(http://www.stvzo.de)


Wär schön gewesen, wenn man dieses Verkehrsblatt einsehen könnte. Gibts aber nur im Abo. Also hab ich mir den Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG direkt angesehen (http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_124/l_12420020509de00010044.pdf)

Dieser Anhang beginnt auf Seite 11 und nennt sich “Aufstellung der für die Typengenehmigung von Fahrzeugen anzuwendenden Vorschriften”. Und dort steht unter Rubrik 32 “Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen am Fahrzeug” als maßgebliche Richtlinie die 93/92/EWG. Die Leuchten müssen zwar mit den EU-Gemeinschaftsvorschriften übereinstimmen, aber wenn man Produkte mit Tüv-Zulassung kauft, ist man wohl allemal auf der sicheren Seite.

Also: Mit zwei zusätzlichen Fernscheinwerfern könnte Euch ein schlecht gelaunter Tüvler an die Wand nageln. Ihr könntet dann zwar versuchen, ihm so zu kommen, dass in der STVZO nirgends steht, dass dreie verboten sind. Aber er könnte kontern, dass die STVZO vorschreibt, was dran zu sein hat und nicht, was nicht dran zu sein hat. Und damit hätte er Euch auf den Topf gesetzt. Denn es würde Meinung gegen Meinung stehen. Nur: Er hat die Plakette in der Hand und Ihr wollt sie haben.

Aber mit Nebellaternen gibts kein Vertun: Nach §19 STVZO, Abs. 1 gelten für die Betriebserlaubnis auch die Bestimmungen des Anhangs I der EU-Richtlinie 2002/24/EG. Die verweist für Beleuchtungseinrichtungen auf die Richtlinie 93/92/EWG. Und dort sind zwei Nebelleuchten zulässig. Basta.

Vielleicht hilfts ja dem einen oder andern von Euch.

Bis dann

#22  08.06.06, 12:02:27
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