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Liebe Gespannfahrer,
nachdem ich mich gerade kurz bei den Neuen vorgestellt habe, hier schon meine 2 Fragen.

Ich möchte für meinen Honda NTV Gespannumbau keine Vorderradschwinge vorsehen, da mir das zu teuer wird. Meine Idee "einfach" eine 17" Supermotofelge zu nehmen scheiterte an der ersten Unwissenheit der TÜVies, das ALU Felgenhörner mit Normaleinspeichung nie den Seitenwagensegen bekämen. Da bekam ich den Tipp das ältere GW hinten 2,5x17 Felgen hatten und es angeblich ein Gutachten für deren Seitenwagentauglichkeit gäbe. Kennt sich hier jemand damit aus, ob ev. auch die Verbund (comstar?) Felgen so ein Gutachten haben. Hat jemand eine Kopie für mich ?

Nun zur versöhnenden Frage zwei: Beim schauen nach den Felgen wurde mir erst bewusst, dass es eine nacked GL1 gibt, die ich wunderschön finde. Sozusagen das Motorrad zur Felge. Genial wäre natürlich, wenn jetzt eine GL1 sowieso grundsätzlich Beiwagentauglich wäre. Früher stand ja auch bei BMW, Guzzi schon immer im Brief, dass diese dafür zugelassen wären. Nur das hier seltenst Preis/Zustand stimmen. War das bei der GL1 ev. auch so ?

Freu mich schon auf die Antworten, Grüße vom Faulen

#1  14.05.09, 20:29:09

Beitragssammler


Themenstarter

Hiiiillllffffe bitte, bitte, bitte,

Tüv zieht GL1 Speichenfelge in Erwägung - Comstar wird abgelehnt - aber nur mit Freigabenachweis für Seitenwagenbetrieb....

Hab mal Honda angeschrieben, aber ich vermute das wird lange dauern...

Hat Niemand von Euch ein GL1 / 1000 Gespann mit Speichenrädern ?
Ev. könnte ich ja mit Briefkopie das TÜV Herz erweichen ?!

Grüße, DerFaule

#2  19.05.09, 21:33:30

Beitragssammler


Themenstarter

Liebe Gespannfahrer,
seit heute habe ich die Erklärungen zusammen, warum ich hier keine Antwort auf meine Frage bekommen kann:

Die deutsche Honda Vertretung hat mir folgende Aussage gegeben: Honda Japan hätte bisher noch nie ein grundsätzliches Festigkeits-Gutachten (zur Seitenwagentauglichkeit) eines Modells, oder Teile eines Fahrzeuges herausgegeben. D.h. was es mal früher bei Guzzi oder BMW oder MZ schon im Fahrzeug-Briefen gab "Für den Beiwagenbetrieb zugelassen" hätte es nie bei Honda gegeben. Auch auf Anfrage fürden die Japaner nix herausrücken.

Alles was überhaupt an gespannrelevanten Gutachten existiert ist ausschließlich durch einzelne Gespannbauer - also deren Eigentum- einzeln für/mit dem deutschen TÜV angefertigt worden.

Bei der Fa. Hartmann in Ingelheim hab ich auch mal Nachgefragt:
Er hat Gutachten für die moderneren großen, schweren Goldwinggespanne aber nur im Zusammenhang im Austausch der dort dann orginalen Verbund- oder Gußfelgen mit EML Rohrspeichenräder machen lassen. Seines Wissens nach gibt es für gar kein Drahtspeichenrad bezüglich Deitenkräftenachweis ein Gutachten, da die empirische Annahme sei, da es bei ev. Überlastung zu sichtbaren, beherrschbaren Teilschäden und zu keinem spontan Totalversagen käme.

Die richtige Abteilung des Fraunhofer Institut in Darmstadt, die an dem Gutachten beteidigt war, hab ich parallel auch herausgefunden.
Untersuchungen: Rahmen ja, (Speichen)Felgen nein. Andere Speichenfelgen wurden ebnefalls dort noch nicht untersucht.Einzige Chance anstatt viel Geld auszugeben: Laufende gleich große Speichenradgespanne finden und Briefkopien besorgen.

Also, meine Frage ist nun umformoliert, aber nicht direkt an Goldwing Fahrer gerichtet, da diese ja in einer ganz anderen Liga spielen:

Jeder der 17" Speichenfelgen Vorne an einem ca. 300kg schweren, 50PS starken Gespann fährt ist herzlich gebeten mir eine Briefkopie Kopie zuzusenden.

(Die Anfrage läuft natürlich auch in anderen Foren!)

Liebe Grüße, DerFaule

#3  02.06.09, 12:43:56
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