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Thema: Probleme Umschreibung (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=37920)


Geschrieben von: Christian SU am: 03.05.22, 10:03:36
Hallo,
ich habe einen Anhänger unter 1m Breite (Tourmaster) und möchte diesen als Anmelde~ und Zulassungsfreien Anhänger umschreiben lassen. Bisher war dieser vom Vorbesitzer "normal" angemeldet, sprich eigenes Kennzeichen.
Ich war beim TÜV und habe eine entsprechende Bescheinigung bekommen, das der Anhänger die Kriterien eines Anmelde~ und Zulassungsfreien Anhänger für Motorräder unter 1m Breite entspricht.

Die beim Zulassungsamt (inkl. Leiterin) sind damit aber völlig überfordert. Ich habe hingewiesen auf §3 FZV(2), §4 FZV(1), §10 FZV(8) und $32 StVZO(1). Jetzt habe ich von denen folgende Aussage bekommen:

"Von Seiten des Straßenverkehrsamtes wird nichts gemacht. Sie führen einfach die TÜV Bescheinigung mit und das würde im Straßenverkehr ausreichen oder Sie melden den Anhänger normal an."

Ist das so richtig?
Ich habe gedacht ich würde jetzt eine Betriebserlaubnis oder sowas bekommen.


Geschrieben von: blue thunder am: 03.05.22, 12:50:08
Hallo Christion,

also ich habe damals beim Kauf so einen Art Fzg-Schein vom Händler bekommen. In etwa so groß und vom Material her so wie der alte graue Führerschein. Nur eben in grün.

Damit musste ich zur Stadtverwaltung (Straßenverkehrsamt) und den abstempeln lassen.

Seitdem habe ich das Teil nie wieder gebraucht und hoffentlich immer noch irgendwo im Topcase liegen. Muss ich doch mal nachschauen.

Was mit diesem Teil passiert wäre, wenn ich den Anhänger zugelassen hätte, keine Ahnung. Wird vielleicht eingezogen.

Ob die Dir vorliegende Bescheinigung vom TÜV ausreicht, leider auch keine Ahnung. Wenn die nur ein einfaches Blatt Papier ist, würde ich eher sagen nein. Hält ja nur bedingt lange.

Kannst Du ggf. den Hersteller oder Lieferanten des Anhängers kontaktieren?

Gruß in die Runde
Volker


Geschrieben von: Christian SU am: 03.05.22, 13:20:07
Ich habe für diesen Anhänger die Zulassungsbescheinigung I und II (Schein & Brief). Der Anhänger war früher mit einem eigenen Kennzeichen zugelassen. Jetzt möchte ich die Zulassungsfreie-"Umschreibung" vornehmen. Vom TÜV habe ich nur ein einfaches Blatt Papier wo drauf steht, das der Anhänger die Voraussetzung für einen Zulassungs~ und Anmeldefreien Betrieb am Motorrad erfüllt (Breite kleiner 1m).

Falls du dieses grüne Teil wiederfindest, könntest du das mal einscannen oder abfotografieren und mir zusenden?


Geschrieben von: Ede am: 03.05.22, 20:05:21
Frage da mal nach >>> Stefan hat erst einen NEUEN >>Hier
>> Tom >> der Mann hat immer ne Antwort >> Hier


Geschrieben von: blue thunder am: 03.05.22, 21:10:55
Hallo Christian,

so ein Topcase verliert nichts. Habe gerade mal nachgeschaut und da steckte das Teil auch ordnungsgemäß im Organiser.

Nennt sich Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Zulassungsflüge Fahrzeuge. Auf der Rückseite das Gutachten nach § 18 StVZO für den Anhänger - bei mir ein Steido T1 - und auf der Vorderseite der Stempel der Zulassungsbehörde

Werde mal versuchen Dir ein Foto per PN zukommen zu lassen.

Gruß Volker


Geschrieben von: Christian SU am: 03.05.22, 21:23:18
Super. Danke dir.


Geschrieben von: Christian SU am: 05.05.22, 19:03:31
Es ist vollbracht!
Der Amtsschimmel wiehert.....

Wie schon weiter oben beschrieben wollte man mir ja keine Papiere für den Anhänger ausstellen, welcher vorher ein zugelassener Anhänger war. Wir erinnern uns, O-Ton: "Von Seiten des Straßenverkehrsamtes wird nichts gemacht. Sie führen einfach die TÜV Bescheinigung mit und das würde im Straßenverkehr ausreichen oder Sie melden den Anhänger normal an."

Volker und Stefan waren so nett und haben mir Scans Ihre Bescheinigungen für einen zulassungsfreien Anhänger zugesendet. Vielen Dank dafür euch Beiden, ihr habt was gut bei mir!
Damit im Gepäck wieder zum Zulassungsamt, die Amtsleiterin hat dennoch Stock und Bein geschworen das dies nicht notwendig ist. Meine Frage wie ich das einem Polizisten im Ausland erklären solle (oder noch schlimmer: Einem bayrischen Polizisten), konnte sie mir nicht erklären.
Sie hat sich dann aber bereit erklärt "Papiere" dafür auszustellen, mit einem schnippischen "Das Geld können sie sich sparen." Wollte ich aber nicht. 15 Minuten später und mit 55,10 € weniger in der Tasche, habe ich nun meine Bescheinigung.

Sieht aus wie eine normale Zulassungsbescheinigung Teil 1, gleiches Ausmaß, gleiches Papier. Merkwürdiger Weise steht dort nichts davon, das der Anhänger nur vom einem Motorrad gezogen werden darf. In den Papieren von Volker und Stefan war dies explizit vermerkt.

Da so eine Aktion wahrscheinlich viel zu selten in Zulassungsstellen vorkommt, weiß keiner Bescheid, alle machen mit und jeder was anderes. Egal, ich habe jetzt meine Papiere mit Stempel und Unterschrift.



Geschrieben von: Ede am: 05.05.22, 19:31:31
gluckwunsch
Zitat:
EDE >> Das ist in jedem Bundesland anders, da bekommst du ne MEISE !!
Deshalb hat die Werkstatt, mein Trike erst in München zugelassen.
Danach bin ich mit dem M - Kennzeichen nach Thüringen gefahren. 
In Gotha angekommen, hab ich es nur umgemeldet.
Ich wusste von anderen, dass es andersrum Probleme gibt !!
So ist es wenn der Amtsschimmel wiehert !! 
Ein DE  >> 16 Bundesländer >> für die gleiche Sache >> 48 Auslegungen !!


Geschrieben von: st1100 am: 06.05.22, 00:36:51
Glückwunsch Christian :-)

Vielleicht sieht man sich HIER


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 07:17:38
...na geht also doch gut_gemacht

Herzlichen Glückwunsch! prost


Eine Frage noch:
Welche Anhängelast hat der Tüv Dir für die Wing i.Z.m. der AHK eingetragen?
Da waren die bei mir ziemlich zickig!



Geschrieben von: blue thunder am: 06.05.22, 07:36:29
… freut mich, dass ich helfen konnte.

Gruß in die Runde
Volker


Geschrieben von: blue thunder am: 06.05.22, 07:36:44
… freut mich, dass ich helfen konnte.

Gruß in die Runde
Volker


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 08:10:21
@Stefan B.
200kg bei 20kg Stützlast. Was ist bei dir drin?


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 08:16:38
@Tom
Sind ja nur 190km von mir aus. Da werde ich doch vorbei schauen!
Schön dich mal kennen zu lernen. Mein Projekt ist noch nicht gestorben.


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 08:29:48
@ Christian SU:
...bei mir stehen 150kg Anhängelast bei 20kg Stützlast drin.

Aber meine Wing ist ja auch einige Kilos leichter, als Deine zwinkern

Der Typ vom Tüv wollte mir zuerst nur 100kg eintragen!
Da musste ich dann mal höflich in die Diskussion einsteigen! Bei einem Anhänger-Leergewicht von 75kg, würden 100kg Anhängelast ja wohl wenig Sinn machen.
Da könnte ich mir auch gleich eine Gepäckrolle auf das TopCase schnallen und auf den Anhänger verzichten geschockt

Er war dann aber so freundlich und hat mir die 150kg eingetragen... lachen


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 09:22:52
Hmmm, das finde ich sehr merkwürdig.
Bei mir stand die Stützlast und die Anhängelast im TÜV-Gutachten der AHK drin. Das sollte bei dir genauso gewesen sein. Diese Werte werden dann übernommen. Der TÜV-Prüfer kann sich doch nicht irgendwelche Werte ausdenken.

Oder hattest du kein TÜV-Gutachten für die AHK und es war eine Einzelabnahme?


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 09:42:55
Ich möchte hier gar nicht öffentlich kommentieren, was ich von diesem Tüv-Sachverständigen halte, der mir die AHK eingetragen hat.
Sonst werde ich hier ganz sicher wegen Verstoß gegen die Etikette gesperrt… traurig

In dem Gutachten zur AHK stehen 200kg Anhängelast drin!
Doch der Tüv-Mann hat mir einen stundenlangen Vortrag gehalten, dass das ja nur eine Empfehlung des AHK-Herstellers sei. (völliger Blödsinn!)
Aber Motorräder, im Allgemeinen, sind ja keinesfalls dafür konstruiert worden, um damit Anhänger zu ziehen. Daher gäbe es ja auch keine offizielle Freigabe von Honda zu diesem Thema.
Somit müsse er also trotzdem unbedingt eine Einzelprüfung vornehmen!
Und dann kam das Beste: er hat mir erklärt, dass ich eigentlich mit Anhänger nur noch im Solobetrieb fahren dürfe, weil ja das zulässige Anhänger-Gesamtgewicht zum zulässigen Fahrzeug-Leergewicht hinzugerechnet werden müsse… (???)
Daher dürfe die Gesamtfahrzeugkombination (also Wing + Anhänger) das zulässige Gesamtgewicht der Goldwing (586kg) nicht überschreiten.

Erst später habe ich dann auch bemerkt, dass dieser Honk mir nicht einmal das neue (durch die AHK um 7kg erhöhte) Gesamtgewicht der Wing eingetragen hat, obwohl das genauso im Gutachten zur AHK steht!

Wenn ich einen fähigen Sachverständigen bei irgendeinem anderen Tüv oder Dekra finden könnte, der mir die Sache korrigiert, - würde ich das sofort erledigen.
Egal, was das kostet!


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 09:53:56
@Stefan B.
Komm zu mir, wohnst ja fast um die Ecke. Ich besorge dir einen Termin bei "meinem" TÜV-Prüfer.


Geschrieben von: Ede am: 06.05.22, 10:09:13
Hallo Jungs ,
Zitat:
Eine Frage noch:
Welche Anhängelast hat der Tüv Dir für die Wing i.Z.m. der AHK eingetragen?
Da waren die bei mir ziemlich zickig!


bei mir im Teil 1 steht NR. 13 = Stützlast 25kg
NR. 01 /02 = gebremst/ungebremst je 250kg

>> Christian bei sind es NuR >> 20kg/200kg


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 10:15:45
Zitat von Christian SU:
Komm zu mir, wohnst ja fast um die Ecke. Ich besorge dir einen Termin bei "meinem" TÜV-Prüfer.


DAS ist doch mal ein Angebot! gut_gemacht

Ich schicke Dir heute Nachmittag (nach Feierabend) eine Mail mit meiner Telefonnummer.
Dann können wir die Einzelheiten besprechen freuen