AHK für GL 1800 Tour SC79

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30.06.24, 14:48:00

Moench

geändert von: Moench - 30.06.24, 14:49:38

Nun,

- auf der Web site von CSC steht: Emty 250 lbs, Zuladung 350 lbs . 1 lbs ca. 0,45 Kilogramm. Schon klar man muß es nicht mit so schweren Sachen beladen. Zugelassen wird wohl nach Aktenlage. Wenn die "200kg-Grenze" zutrifft muß der Anhänger wohl vorher "abgelastet" werden - und darf dann "bloß" noch ca. 80 kg zuladen - z.B. die Sozia, wenn diese auf dem Bike stört.

- die Federbeine - wer einmal ein abgestimmtes wirklich gutes Fahrwerk hatte - das war bei BWM/Wilbers bei mir und meiner Frau immer der Fall, kennt den Unterschied. Es wird jetzt unverständlich klingen - es wirkt als würden die Reifen auf der Außenseite Klebstoff haben.

- natürlich kann eine Sozia das Fahrverhalten verändern - sogar negativ. Habe das aber extrem selten für länger erlebt - auf der GS. Die sind alle vorher abgestiegen.

- Henry, wie gesagt diese "Anhänger ohne Räder" bietet Fuchs an - ohne AHK.

- meine Anfrage bezüglich CSC Hänger und AHK liegt bei Jürgen vor.
30.06.24, 16:13:02

Stefan B.

geändert von: Stefan B. - 30.06.24, 16:16:39

...bin gespannt auf die Antworten auf Deine Anfrage bei Fuchs.

Mein Wissensstand ist, dass die Anhänger von CSC, die für den deutschen Markt zugelassen werden, mit nicht mehr als 200 kg eingetragenem Gesamtgewicht verkauft werden. Meist sogar weniger.
Die Angaben von 113 kg Leergewicht und 160 kg Zuladung sind Daten für den amerikanischen Markt und den dortigen Straßenverkehr.
...sollen so in Deutschland nicht zulässig sein... :rolleyes:

Deine Gewichtsberechnung für "empty weight" und "load capacity" aus dem Benutzerhandbuch von CSC ist soweit nachvollziehbar.
Allerdings hat mein Anhänger nur ein "empty weight" von 76 kg und nicht 113 kg (wie es auf der CSC-Internetseite zu lesen ist).
Wahrscheinlich wegen Vorschriften aus der deutschen StVZO...

Zudem ist erstaunlich, dass es in der CSC-Bedienungsanleitung heißt, dass das ideale Gewicht auf die Deichsel (Zugvorrichtung) mit 10 - 15% (nicht mehr, als 50 Pfund/22,6kg) des Bruttoanhängergewichtes definiert wird.
Nennen wir es für Deutschland einfach mal: Stützlast

Wenn der Anhänger also vollbeladen 270 kg wiegen sollte, wären das bei 15% eine mögliche Stützlast von über 40 kg!
Und damit wären wir eher im Bereich von Personenkraftwagen und nicht mehr von Zweirädern...

Mein Anhänger ist übrigens auch einer, der seinerzeit (am 24.09.2000) von der Fa. Fuchs aus Virginia/USA importiert wurde und sie haben diesen dann mit deutschen Papieren versehen und durch den TüV-Nord wurde eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt.

Daher wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du Deine Erkenntnisse hier mitteilst, wenn Du eine Antwort aus dem Hause Fuchs erhalten hast :)

30.06.24, 21:52:03

Saddletramp

geändert von: Saddletramp - 30.06.24, 21:57:11

Hallo

Fa. Fuchs wird keine "NEU" CSC Anhänger mehr importieren.
Die Auskunft ist 3 Wochen alt.
Bei importierten "Gebrauchten" kann es anders aussehen.
Aber auch das war noch nicht klar, sonst hätte ich den weißen schon gekauft.(war frisch importiert)

Ich verstehe im Augenblick die Diskussion nicht, kann mich aber vielleicht auch irren.
Es ist doch egal, was der Hänger für ein max. Zulässiges Gesamtgewicht hat, wenn es ein, laut Betriebserlaubnis, Anhänger für ein Motorrad ist.
Was zählt ist die zulässige Anhängelast der AHK und die Stützlast.

Wenn der Hänger max. 300 Kg wiegen darf, bedeutet es (je nach Hersteller) er hat ein höheres Leergewicht und damit reduziert sich meine Nutzlast.
Wenn die AHK 200Kg ziehen darf, muss der Hänger mit Beladung unter 200kg wiegen.
Wieso muss man einen Hänger in den Papieren dann ablasten?
Was zählt ist das tatsächliche Gewicht des Hängers während der Fahrt.

In der neueren Fassung von 2013 steht gar nichts mehr über Anhänger hinter einem Motorrad.

Hat sich da soviel verändert?
Wie gesagt , wenn ich mich da irren sollte, klärt mich behutsam auf. :D





30.06.24, 22:25:34

Stefan B.

Hallo Armin,
da gibt's nicht viel aufzuklären.
Du hast genau das geschrieben, was ich versucht habe zu erklären...
;)
01.07.24, 12:23:15

Moench

Nun Stefan, da ich einen solchen Anhänger nicht habe konnte ich mich nur auf der CSC Seite informieren und nicht in den Fahrzeugpapieren. Deichsellast wird wohl immer aus der zugelassen Gesamtlast resultieren. Die Deichsel des Hängers soll ja aufliegen und nicht "schweben". Natürlich gibt es aus Sicht des Fahrzeuges ein Maximum für die Deichsellast. Von da aus kann man "rückwärts rechnen" um rauszukriegen was möglich ist.

Bei sehr großem Volumen und kleiner max. Zuladung erhält man einen "Styropor-Transporter".

Natürlich werde ich über die Daten von Fuchs berichten - das sind ja die Zahlen die für Deutschland gelten (und keine Geheimnisse) -wir werden sehen.

Die Interaktionen lassen uns nicht dümmer werden. Obgleich der ein oder andere schmunzeln wird, vielleicht, wegen des "Nichtwissens".
01.07.24, 14:46:10

Christian SU

geändert von: Christian SU - 01.07.24, 14:46:38

Zitat von Saddletramp:
...Die Anforderungen des TÜV an in Verkehr zu bringende "NEU"- Anhänger aus USA haben sich stark erhöht und würden diesen "extrem" verteuern...


Häh? Verstehe ich nicht. Die Anhänger sind zulassungs~ und anmeldefrei. TÜV brauchen die auch nicht. Einfach ein Folgekennzeichen und gut ist. Was soll sich da also "verteuern"?

Ich habe vor 2 Jahren schon beim Fuchs nach einem CSC angefragt und da wurde mir schon gesagt das Fuchs keine mehr importiert. Habe mir dann einen gebrauchten Schuring Nachbau (aus Polen) besorgt und bin damit sehr zufrieden. Sehr groß, sehr viel Stauraum und kein Hüpfen oder Pendeln. Fährt sehr spurstabil und ist kaum zu bemerken (auch mit 200kg Gepäck im Bauch).


01.07.24, 14:55:04

Christian SU

geändert von: Christian SU - 01.07.24, 14:55:34

Noch was zum Thema "Abnehmbar":
Sowohl der Kugelkopf (gelber Pfeil) als auch der Halter selber (pinke Pfeile) sind verschraubt und könnten bei Bedarf sehr schnell demontiert werden. Zumindest bei der Version die ich an meiner SC47 verbaut habe.
Ich fahre allerdings die ganze Zeit mit der Kugel herum.
01.07.24, 15:01:42

Christian SU

geändert von: Christian SU - 01.07.24, 15:02:35

Noch was zum Thema "Anhängelast":
Die Schweden und die Engländer betreiben eine Goldwing-Abschlepper Flotte. Damit sollte das Thema Anhängelast geklärt sein :D

Hier auch ein Artikel vom Motorrad Magazin: Klick mich
Dateianhang:

 goldwingabschlepper2.jpg (14.92 KByte | 5 mal heruntergeladen | 74.59 KByte Traffic)


01.07.24, 15:04:08

Christian SU

Und last but not least:
Gibt es da noch einen Schweden mit seinem Wohnwagen an der Goldwing!
Dateianhang:

 sweden1.jpg (25.38 KByte | 11 mal heruntergeladen | 279.23 KByte Traffic)


Dateianhang:

 sweden2.jpg (42.34 KByte | 11 mal heruntergeladen | 465.72 KByte Traffic)


01.07.24, 15:32:23

Moench

§42 StVZO


01.07.24, 15:38:11

Stefan B.

Zitat von Christian SU:
Hier auch ein Artikel vom Motorrad Magazin:....


...man beachte das Datum, an dem dieser Artikel veröffentlicht wurde...

- 01.04.2021 -

(schmunzel, schmunzel...) ;)


01.07.24, 15:42:43

Christian SU

@Stefan B.
Ja, das war auch mein erster Gedanke. Dem ist aber nicht so!
Schau mal hier

@Moench
Was möchtest du uns mit "§42 StVZO" sagen? Wie in der Schule: Bitte im ganzen Satz! ;)
01.07.24, 15:43:32

Stefan B.

Hi Günter,

ich vermute, unser § 42 StVZO gilt in Schweden und England nicht und schreckt dort keinen so wirklich ab. ;)

Da wird halt nur mal gezeigt, was alles machbar ist...

;)
01.07.24, 15:44:57

Stefan B.

Christian

zum § 42 StVZO: klick hier


;)
01.07.24, 15:46:57

Stefan B.

Zitat von Christian SU:
Ja, das war auch mein erster Gedanke. Dem ist aber nicht so!
Schau mal hier


Coooool ! :daumen_hoch :daumen_hoch :daumen_hoch


:D :D :D
01.07.24, 16:04:18

Stefan B.

geändert von: Stefan B. - 01.07.24, 16:09:27

...auch bei der SC79 kann man den Kugelkopf mit nur einer Mutter lösen.
Oder man löst die zwei Schrauben an der Platte, an welcher der Kugelkopf gehalten wird.

Wie Christian schon sagte, - das Ding ist schnell abmontiert.

Aber auch ich fahre ständig mit dem montierten Teil, weil dabei die Gefahr von blauen Flecken und Prellungen am Schienbein nicht so groß ist, wie bei jedem Auto mit fester AHK :cool: ;)



01.07.24, 16:12:27

Moench

Stefan, mich erschreckt §42 und weitere zur Zulassung von Fahrzeugen auch nicht. Schaut man auf die Strasse gelingt es einigen ihr Fahrzeug zu zulassen.

Es ist für mich zur Zeit nicht vorstellbar, dass ein Produkt ohne "Papiere" und / oder CE-Kennzeichen im Straßenverkehr in D zulässig ist. Selbstverständlich lege ich auch Wert darauf, dass das Gesamtfahrzeug von der Versicherung anerkannt wird.

Was Personen in D oder sonst wo alles machen, eventuell ohne einen Nachweis der Zulässigkeit liegt nicht im Bereich dessen was ich herausfinden möchte.

Bei weitem will ich keine "Linsen spalten". Aber es wird einen Weg geben heraus zu finden wie das in D so läuft. Ich meine tatsächlich zu laufen hat. In §42 wird die Angabe "200kg" von Dir relativiert.

Sehr sicher bin ich mir einen vollständigen Überblick für mein Tun zu haben bevor ich mir einen Anhänger kaufe.

Das Angebot für den CSC von Fuchs liegt vor - die technischen Daten fehlten noch. Meine Rückfrage dazu ist in Arbeit.

Bei der AHK habe ich die positive Nachricht: Morgens bringen und Abends mit AHK nach Hause (oder Ort der persönlichen Wahl) fahren.
01.07.24, 19:35:53

Saddletramp

Hallo Christian SU

Im Prinzip sind ja alle Goldwing AHK "abnehmbar", wenn man diverse Schrauben abbaut.
Unter "abnehmbar" stell ich mir so wie bei Westfalia einen Drehknopf zur Bedienung vor und der Haken fällt raus.

Die Schraube am Kugelkopf braucht'n 36er Maulschlüssel, die 3 langen Schrauben im Vierkant müssen auch erst zugänglich sein.
Mal ganz abgesehen davon das bei Wieder Montage jeweils ein Drehmomentschlüssel erforderlich ist.

Auch müssen die Schrauben sicherheitshalber von Zeit zu Zeit dann erneuert werden.

Aber im Prinzip gebe ich Dir Recht, die AHK ist natürlich auch abnehmbar. :D

01.07.24, 20:38:22

Moench

geändert von: Moench - 01.07.24, 20:45:24

Hallo Stefan B.

also eine AHK werd ich wohl nehmen. Wahrscheinlich mal nach Assen fahren und in den Westerwald.

Darüber hinaus habe ich mir eine Gepäckbrücke bestellt, die auf dem Video, wie schon geschrieben. Mit Anbau hab ich dann gegenüber dem CSC Anhänger ca. 1900,00€ weniger ausgegeben. Obwohl ich mir auch eine AHK gekauft habe. Für ca. 2000,00 bekomme ich dann zum Beispiel den TWM 225 von Schuring. Zuladung 65 kg.

Der Excel Trailer hat tatsächlich bestätigte 700 Liter Ladevolumen. Zuladung 50 Gramm pro Liter. Laut Papieren 150 kg max. Zuladung - 115 kg Eigengewicht. Kann man sich eventuell etwas gut rechnen wie Du schon geschrieben hast. Der Preis des Hängers wäre 111,40 €/kg Zuladung.

Er ist aus 2004 und hat neue Reifen.

An dieser Situation werde ich nun nicht herumdoktern. Sie ist wie sie ist.

War spanend.

Vom neuen Hänger (Hondaweiß + schwarz) lade ich dann Bilder hoch. Wenn ich ihn habe und bis dahin einfach hochladen gelernt habe.
Dateianhang:

 1469965666.jpg (20.05 KByte | 22 mal heruntergeladen | 441.2 KByte Traffic)


01.07.24, 21:40:37

Stefan B.

geändert von: Stefan B. - 01.07.24, 21:48:34

Hallo Günter,
freut mich, dass Du die für Dich passende Lösung gefunden hast.
Die Hauptsache ist doch, dass Du damit ein gutes Gefühl hast.

Nur noch der Tipp von mir:
Du kannst den zulassungs- und versicherungsfreien Anhänger natürlich auch "freiwillig" versichern. Dafür trägt er dann auch immer noch nur ein Wiederholungskennzeichen Deiner ziehenden Goldwing.
Ohne eine freiwillige Versicherung ist er ist ja sonst nur über das Zugfahrzeug mitversichert, solange er angehängt ist.
Sobald Du ihn von dem Motorrad trennst, ist er nicht versichert.
Meinen Anhänger habe ich mit Haftpflicht- und gegen Diebstahl (ohne Selbstbeteiligung) versichert, für derzeit 26,- Euro im Jahr!
Somit ist es unerheblich, ob sich der Anhänger am Zugfahrzeug befindet oder nicht.
Eine grüne Versicherungskarte für Auslandsreisen kriegst Du dann auch noch auf Anfrage, kostenlos von Deinem Versicherer.

Ach ja, und regelmäßig zum TÜV musst Du mit Deinem neuen "Anhängsel" natürlich auch nicht!
Lediglich für die erste Inbetriebnahme des Anhängers benötigst Du eine Betriebserlaubnis.
Meiner ist jetzt ca. 24 Jahre alt und er hat (außer zur Erteilung der Betriebserlaubnis) noch niemals einen TÜV-Prüfer gesehen!
Und das ist absolut und vollkommen legal.
Man kann natürlich darüber geteilter Meinung sein, wie sinnvoll das ist. Aber das sind nunmal unsere deutschen Vorschriften...
Man kann es fast nicht glauben...


Ich wünsche Dir noch viel Erfolg bei Deinem Projekt :-)


 
 
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