AHK für GL 1800 Tour SC79
02.07.24, 19:03:41
Moench
Danke für die Erläuterungen Stefan. Am Fahrzeug sind natürlich die Teile versichert von welcher die Fahrzeugversicherung weiß, dass sie diese mitversichert hat.
Zur Zeit beträgt die VK bei meiner GW BJ 2024: 284,42€/a. Ich kann mir vorstellen, wenn ich nun einen Anhänger als zum Fahrzeug gehörig melde, wird der Betrag etwas steigen.
Ich werde bei der Gesellschaft nachfragen ob diese notwendige Mitversicherung "am Fahrzeug" eventuell den abgehängten Zustand mit einschließt.
"Abgehängt", kann man sich heute kaum vorstellen - oder, alle wollen mitgenommen werden. Manchen sieht man das an, eben halt nicht abgehangen.
Im Übrigen beachte ich natürlich das was in §42 steht, bezüglich der Zulassung und auch sonst.
03.07.24, 09:39:28
Stefan B.
Lieber Günter,
es ist sehr schade, dass Du mich nicht verstehst, oder Du mich nicht verstehen willst? :rolleyes:
Am Fahrzeug sind natürlich die Teile versichert von welcher die Fahrzeugversicherung weiß, dass sie diese mitversichert hat...
...davon hat im gesamten Thread noch niemand gesprochen... Hier ging es um AHK und Anhänger.
Ich kann mir vorstellen, wenn ich nun einen Anhänger als zum Fahrzeug gehörig melde, wird der Betrag etwas steigen.
...Du kannst keinen Anhänger "zum Fahrzeug gehörig" melden, weil er ein eigenständiges "Fahrzeug" darstellt, was nicht als Fahrzeugteil angesehen / anerkannt wird.
Im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist ein Anhänger ein: "Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden"
Dafür kann es und wird es keinen erhöhten Beitrag für das Zugfahrzeug geben.
Schließlich könntest Du diesen Anhänger ja auch an jedes andere Motorrad anhängen...
Macht also keinen Sinn.
Ich werde bei der Gesellschaft nachfragen ob diese notwendige Mitversicherung "am Fahrzeug" eventuell den abgehängten Zustand mit einschließt.
Es wurde hier schon mehrfach erwähnt, dass ein Motorrad-Anhänger "zulassungs- und versicherungsfrei" ist.
Es kann hier also keine "notwendige" Mitversicherung geben. Du kannst ihn nur "freiwillig" versichern, als eigenständiges Fahrzeug.
Die Antwort der Gesellschaft wird deswegen sein: NEIN
(warum?: weil der Anhänger eben ein eigenständiges Fahrzeug darstellt, - wie oben beschrieben...)
Ich wollte Dir nur gut gemeinte Tipps und Ratschläge geben für Dein Vorhaben, weil ich weiß, dass sich das alles anfänglich als sehr kompliziert und umfangreich erschließt.
Natürlich habe auch ich mir damals vor der Anschaffung Gedanken gemacht über das, was geht, was kann und was muss!
Sehr hilfreich und verständlich ist auch die Seite von Tommy, die ich Dir unbedingt ans Herz legen möchte...
(www.motorrad-hänger.de)
Der Motorrad-Anhänger ist im deutschen Straßenbild immer noch eher die Ausnahme.
Aber die §§ der StVO, StVZO, StVG, u.a., und natürlich auch deren Anhänge und Ausnahmen, sind mir als aktiver Mitarbeiter der Rennleitung nicht gänzlich unbekannt. ;)
Auf jeden Fall wünsche ich Dir auch weiterhin viel Erfolg für Dein Vorhaben.
03.07.24, 11:15:41
Saddletramp
Hallo Stefan und Günter
Ich möchte doch etwas zu Deinem Beitrag ergänzen.
Die Info's von mir sind 2 Wochen alt.
1.
Ein Anhänger
"angehängt hinter einem Motorrad" ist sehr wohl in der Motorrad Haftplicht Versicherung "mitversichert". (Thema :Unfall, Schäden gegen andere)
KOSTENFREI , in der Motorradversicherung
HF enthalten.
Standardklausel.
siehe Bild ,Versicherungsbedingungen "Zürich", sind auch noch extra bestätigt.
Natürlich kein Schutz für eigene Schäden,wie Diebstahl, Beschädigung.ect.
Ich denke, diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind "allgemein" bei vielen Versicherungen enthalten. (selbst checken)
2.
Wenn der Anhänger vom Motorrad gezogen wird und im Falle eines Vorfalls (Unfall) ist der Anhänger dem Motorrad zugeordnet!!!
Der Anhänger trägt hinten das Nummernschild des ziehenden Motorrads.!!!!
Ist Plicht.
3.
Der Anhänger ist nicht kostenfrei mitversichert, wenn er abgekoppelt neben dem Motorrad steht.
Keine Haftplicht und natürlich keine Teilkasko.
Der Anhänger kann aber zusätzlich versichert werden mit der HF und TK (Diebstahl)
Beispiel: Auf dem Campingplatz oder in der Hotelgarage und ich fahre das Motorrad ohne Anhänger.
Allerdings lehnen einige Versicherungen die Anhänger HF+TK ab.
Habe es gerade selbst erlebt (z.B HDI und andere).
Aussage beider Versicherungen: HF+TK geht nicht, weil in Ihrem Computer ein Anhänger immer eine eigene Zulassung/Kennzeichen haben muss.( es würde immer eine Benachrichtigung an die KFZ Zulassungsstelle erfolgen) . Da unser Anhänger keine eigene Zulassung braucht, also keine Versicherung bei HDI möglich.
Vor 7 Jahren hatte der HDI meinen Anhänger noch versichert.
Ich habe aber eine Versicherung für meinen Anhänger gefunden, da ist alles kein Problem. :awg:
03.07.24, 11:49:40
Stefan B.
Danke Saddletramp!
Du hast es ausführlich auf den Punkt gebracht, was ich die ganze Zeit versuche zu erklären...
(
angekoppelter Anhänger = automatisch übers Zugfahrzeug mitversichert /
abgekoppelter Anhänger = nicht versichert, es sei denn er ist zusätzlich einzeln versichert)
Bei mir hat die HUK-Coburg meine "freiwillige" Anhängerversicherung für Diebstahl und Haftpflicht (für den abgekoppelten Zustand) ganz einfach über die Fahrgestellnummer akzeptiert.
Im Eintrag: "Kennzeichen" steht bei mir: "OHNE"
...und so haben sie mir auch die grüne Versicherungskarte ausgestellt (die ja mittlerweile weiß ist...)
03.07.24, 14:19:15
HenryF6
Alternativ den Anhänger zulassen, er bekommt Brief und Schein und ein schwarzes eigenständiges Kennzeichen.
Nachteil: Muss dann aber auch regelmäßig zum TÜV und wird eigenständig versichert.
Vorteil : Kann an jedes Mopped mit Kupplung und auch an einen PKW angehängt werden.
Grüße Henry
03.07.24, 14:36:38
Stefan B.
Genau Henry,
das ist im Grunde wirklich die beste Lösung! :daumen_hoch
Die Kosten sind überschaubar und man ist immer auf der sicheren Seite.
Wenn ich mir ansehe, wie wenig mich der Anhänger schon in der Versicherung kostet, mag ich mir gar nicht ausdenken, was der an Kfz.-Steuern kosten sollte?
Können ja nur um die 3,50 Euro sein, oder so... :)
03.07.24, 16:06:53
Saddletramp
Hallo Henry
Ja das geht auch.
Aber warum sollte ich mir das alles antun, nur um eine Versicherung zu bekommen, wenn es doch
auch ohne Zulassungsgebühren, regelmäßige TÜV Gebühren, an/abmelde Gebühren, Beantragung
eines KFZ Briefs geht?
Welchen Grund könnte es geben?
P.S.
Ein Anhänger für ein Motorrad sollte man nicht an einen PKW anhängen.
In der Betriebserlaubnis des Anhängers steht, das dies ein "Kraftradanhänger" ist, nicht für PKW geprüft.
Ich wäre da vorsichtig.
06.07.24, 15:33:14
Moench
Die Informationen nutzen allen Lesern, bei dem Einen werden "größere Informationslücken" gefüllt beim anderen weniger große.
Für mich kann ich nur sagen: Danke! Es ergibt sich ein sehr gutes Gesamtbild. Wenn ich etwas schreibe was vorher noch nicht erwähnt wurde so ist das einfach ein neuer Gedanke, nicht etwa etwas welches vorgenanntes aufheben würde oder sollte.
Als wir noch 2 GS hatten haben wir einen gebremsten von Anhänger.de gehabt. Daher ist mir der Vorgang mit Zulassung etc. geläufig.
Mein empfinden in der Summe: Für mich ist nun möglich sehr strukturiert an das "Projekt Anhänger" heran zu gehen
Zunächst muß ich mich halt damit zufrieden geben mich über einen tollen 6 Zylinder mit DCT aber ohne Anhänger zu freuen.
Ich freue mich sehr - die Verwendung ist ein Genuss, genau was ich wollte. Hab sogar noch ein Zimmer für das Barbarossa Treffen bekommen.
20.07.24, 09:04:22
Saddletramp
Hallo,
an alle die Ihren Goldwing Gepäckanhänger mit einer Haftpflicht und Teilkasko, extra versichern wollen ,ohne diesen anzumelden.
Nach einem dankbarem Tip eines Goldwing Kollegen. :danke:
Die HUK-Coburg hat verstanden, im Gegensatz zur HDI, Zurich usw., das es auch noch zulassungsfreie Anhänger gibt.
Schaut mal hier, die HUK-Coburg hat eine eigene Webseite zur Anhängerversicherung:
https://www.huk.de/fahrzeuge/kfz-versicherung/anhaenger-versicherung.html
Es funktioniert, und dazu noch für einen sehr günstigen Preis. :awg:
20.07.24, 11:27:07
Stefan B.
:daumen_hoch ;)
11.08.24, 22:23:03
jantje
In Beitrag #10 wurde geschrieben:
"Ein 1-Rad Anhänger ist nicht mein Ding, zu wenig Platz, hässlich, .
Vorteil : keine Geschwindigkeitsbeschränkung."
Doch, leider...ein Einradhänger ist ein Anhänger wie jeder andere auch.
Er gilt auch NICHT als nicht trennbarer Gliederzug.
Egal was hinten dranhängt, wenn es Räder hat gilt in der BRD max. 60km/h (auch auf Autobahnen). :(
12.08.24, 08:02:17
Saddletramp
OK, Jantje
Danke für die Klarstellung.
12.08.24, 13:14:32
Moench
Dear all, hab das alles verstanden! Da könnt ihr mir vertrauen. Alles von mir in diesen Dialog geschriebene behält natürlich seine Gültigkeit.
CSC Anhänger kommt für mich nur in Frage wenn ich die Gelegenheit hatte mal beim Hersteller vorbei zu schauen und ich mich mit Jürgen über ein solches Vorhaben abgestimmt habe.
Bis dahin ist mein Favorit: Schuring, Two-Wheel Master TWM 225 Liter Ladevolumen, Eigengewicht 40 kg. Aber auch das nicht ohne Probefahrt. (390 + 80):2=235-40=ca. 190 kg Zuladung, das ist ordentlich, wenn die 20 kg Deichsellast eingehalten werden.
Vollkommen klar, eine negative Deichsellast soll den Schlupf (längs oder quer) am Hinterrad nicht vergrößern.
Natürlich werde ich den Anbau der AHK mit Wilbers abstimmen. Das Fahrwerk soll aber sein Optimum bei einer Gesamt-Belastung von 190kg haben.
Schaun wir.