Hallo Edelwinger,
AHK beim Motorrad ist immernoch eintragungspflichtig. Eine ABE, bei der man/frau nur den "fachmässigen" Einbau bestätigen lassen muss, gibt es für Motorrad-AHK (meines Wissens nach) nicht (zu geringe Auflage).
Bei der Motorrad-AHK brauchts du in der Regel ein TÜV-Mustergutachten für den Halterahmen mit TPSW-Nummer (wird in den Halterahmen eingeschlagen) sowie ein bauart-genehmigter Kugelkopf (EG-ABE)
Nachdem ich selber für ein USA-Modell und eine holländische AHK beim TÜV und der DEKRA mal vorgesprochen habe (Schweissgutachten / Prüfung der AHK mit Anhänger auf TÜV-Gelände / 1 Ingenieurtag als Kosten-Berechnungsgrundlage usw.) habe ich mit die abnehmbare AHK von Damo gekauft.
Mit dem vorliegenden TÜV-Gutachten hat die Abnahme beim TÜV 2 Minuten gedauert: eine Minute Überprüfung der Befestigung am Hilfsrohrrahmen unter den Seitenkoffern (Dank der Bilder von Damian keine Rückfragen vom Prüfer), die zweite Minute für die Funktionskontrolle der elektrischen Kupplung => fertig

Gruß
Meikel